Hat Deine Freundin vielleicht schon mal die Studienberatung aufgesucht oder sich selbst in den zur Verfügung stehenden Medien informiert?
Es scheint nicht so.
So, wie Du die Lage hier darstellst, würde ich eine gewisse Unfähigkeit zur Aufnahme eines Studiums attestieren, egal, was das Abiturzeugnis sagt.
Den Leuten im Forum über Dritte eine frei erfundene Behauptung vor die Füße werfen und dann dazu sagen: Guckt mal, ob ihr was findet und schreibt es mir dann auf.
Selbst ist die Frau. Sie muss sich bemühen und informieren.
Und mal ehrlich: Es wäre doch absoluter Blödsinn, wenn man ein Vergabeverfahren für Studienplätze konstruiert, was Wartesemester einschließt, insbesondere wenn man bis zu 16 davon anhäufen kann, und den Bewerbern anschließen verbieten will, sich um Aus- und Fortbildung zu bemühen. Im Gegenteil, nach bisheriger Auffassung sind schließlich bei weiteren Aufnahmekriterien studiennahe Ausbildungsgänge doch wieder gern gesehen.
Es kann doch keiner ernsthaft erwarten, dass derjenige, dem der Zugang zum Studium nicht sofort möglich ist, sich jetzt jahrelang hinsetzt und erstmal von ALG II lebt? Zudem bekommt man das ja auch nur, wenn man sich um Arbeit bemüht, will sagen, wenn man sich also um einen Ausbildungsplatz oder eine Arbeitsstelle bewirbt. Man könnte natürlich auch weiter den Eltern auf der Tasche liegen, denen jedoch nach Abschluss der Schulausbildung und bei andauernder Arbeitslosigkeit des Kindes ebenfalls staatliche Förderungen gestrichen werden.
Zudem erweitert sich ja das erlernte Wissen durch Nichtstun und Däumchendrehen auch ständig, so dass man mit einem Abitur von 3,X von vor fünf Jahren dann wunderbar fürs Studium geeignet ist, wenn man bis dahin gefaulenzt und rumgegammelt hat.
Von der Studienfinanzierung reden wir gar nicht erst, da man sicher mit einer derartigen Lebensauffassung zuvor, den einen oder anderen Anspruch gegen Eltern oder Staat (BaföG) verwirkt hat.
Fazit: Du siehst also, es spricht einiges dagegen, den Studienbewerber zum kompletten Nichtstun zu verdammen und eine fachrelevante betriebliche Ausbildung dürfte nun nicht unbedingt ein Fehler sein.
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Ergebnis 1 bis 5 von 8
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28-12-2008 16:06 #1
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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Ausbildungen nicht als WZ anerkannt?
Hallihallo,
es geht hier nicht um mich sondern um eine Freundin, die unglaublich gern Medizin studieren möchte.
Sie hat ein Abi04 mit einem Durchschnitt von 2,4.
Bisher hat sie nicht studiert, bzw. war nie an einer deutschen HS eingeschrieben und hätte nun folglich 9 Wartesemester.
Zur Überbrückung der Zeit hat sie eine Ausbildung zur Krankenschwester gemacht - erscheint ja auch sinnvoll.
Das Problem ist nun, dass sie mir erzählt hat, dass die Ausbildungen nicht mehr als Wartezeit angerechnet werden, inbesondere für die Studiengänge, die über die ZVS vermittelt werden - vor allem Medizin -
Es interessiert mich sehr, ob etwas Wahres an der Sache dran ist, denn sonst würde sie jetzt erst mit dem " Sammeln" der WZ beginnen und das würde nun doch noch mal 4 Jahre und länger dauern!
Die genaue Definition der Wartezeit kann ja von Uni zu Uni unterschiedlich definiert werden, wo bei der Rahmen der >>einschreibungsfreien Zeit<< ab und zu eine unispezifische "Zusatznote" erhält.
Vielleicht hat ja jemand autorisierte Quelle die er mir diesbzgl. nennen könnte.
Herzlichen Dank,
Mfg
Digitalis
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28-12-2008 19:14 #2
"Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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28-12-2008 20:21 #3
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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Sicherlich wird sie sich bisher ausreichend informiert haben, woher sonst hätte sie wohl diesen Sachverhalt?
Die Verantwortlichen für die Studienberatung, der von der ZVS vermittelten Studienplätze, findest du in jeder Arbeitsagentur - warst du dort schon einmal? Ich schon und es tut mir leid, das Maximum an Inkompetenz findet sich dort.
Unabhängig davon, frage ich nicht im Auftrag, sondern im eigenen Interessen, weil es mir neu ist und sollte ich etwas heraus bekommen, was auf zuverlässige Quellen zurückzuführen ist, dann werde ich es derjenigen welchen selbstverständlich auch weiterleiten, denn die hat im Moment nicht die Möglichkeit im Internet zu recherchieren oder entsprechend qualifizierte Einrichtungen aufzusuchen, weil sie ihre Freizeit entsprechend gestaltet um sich fortzubilden, ihren Eltern nicht auf der Tasche zu liegen, ja genau deshalb befindet sie sich gerade, im, von jeglicher Infrastruktur und Technik abgeschotteten Ausland.
Folglich unterlasse doch bitte deine vorurteilsreichen und wenig qualifizierten Kommentare.
s.o.
Wenn dann müsstest du mir die Unfähigkeit zur Aufnahme für ein Studium attestieren, da ich mich hier um Informationen bemühe, die ich infolge meiner Recherche nicht bekommen habe.
Meine Absicht war es sicherlich nicht, andere um eine entsprechende Recherche zu bemühen, sondern vielmehr, die Hoffnung manch andere, hätte unabhängig von meiner Suche schon etwas gefunden, bzw. ist davon betroffen oder ist in die juristischen Zipperlein der ZVS involviert.
Mir erscheint diese Behauptung, der Sachverhalt, weniger unlogisch als dir - denn was interessiert es die Uni, wenn ein Bewerber nicht genommen wird?
Die Tendenz steigt zunehmend nur die Besten aufzunehmen und letztendlich auch die besten Absolventen zu entlassen. Dazu gehört m.E. auch, dass der Absolventenaltersdurchschnitt möglichst gering gehalten wird.
Weiterhin erscheint mir diese Behauptung als einleuchtend hinsichtlich der Abbrechenquote, durch die sich jede Uni u.a. national als auch international auszeichnet.
Ich habe es in meinem Studiengang alt zu oft erlebt, dass die Personen, die mit abgeschlossener Ausbildung studiert haben, sehr viel weniger Hemmung hatten, aufzuhören, als wiederum andere, denen bisher jeder Abschluss fehlte.
Ich finde auch nicht, dass es sich hierbei um eine Art Aufforderung zum Nichtstun handelt, vielmehr kommt es doch auch dem Staat zu Gute, wenn jemand nach abgeschlossener Ausbildung noch 3-4 Jahre arbeitet und sich dann entschließt zu studieren - zumal er es sich dann wohl noch genauer durch den Kopf gehen lässt, weil jede möglich Unterstützung oder auch die elterliche Unterstützungspflicht wegfallen würde.
Für mich würde es sich wunderbar in das Schemata einordnen, in dem man zunehmend versucht Studienbewerber der beliebtesten Studiengänge zurück zu drängen, die nicht zu den Abiturbesten gehören - bisher bekannt sind entsprechende Auswahlgespräche, wo bevorzugt Personen genommen werden, die einen familiär beruflichen Backround haben oder die in kuriosen Auswahltests bestehen, die niemand zu Gesicht bekommt und wo Details gefragt werden, die Bestandteil des Hauptstudiums sind.
Da ich finde, dass sich die Bewerbungssituation an Unis / FHs in den letzten 5 Jahren zunehmend verschlechtert hat und ich mich grundlegend für diese Entwicklung interessiere, würde es mich sehr freuen, wenn mir jemand, entsprechend, dass er schon Infomaterial hat bzw. qualifizierte Institutionen kennt, die eine Informationsbeschaffung erlauben, diese zukommen lässt.
MfG
Digitalis
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28-12-2008 21:45 #4
"Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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Huch, wer erzählt so einen Schwachsinn, dass bei der Arbeitsagentur Menschen sitzen, die kompetent in Detailfragen zum zulassungsbeschränkten Studium beraten könnten? Kein Wunder, dass Dein Urteil über die Beratung so vernichtend ausfällt.
Ich hätte es mal bei der Studienberatung einer Hochschule versucht, die den gewünschten Studiengang anbietet.
Klar, dass Infoheft oder eine Internetadresse von der ZVS geben die Dir auch beim Arbeitsamt, aber sonst ist das wohl eher nicht die richtige Stelle.
Und klar, wer beim Abbruch des Studiums vor dem Nichts steht, beißt sich eben im Grundstudium durch und müht sich eher auch noch mal im zweiten oder dritten Prüfungsversuch, weil es ums Überleben geht. Da kann ich mir schon vorstellen, dass da jemand, der ohnehin mit schlechterer Ausgangsposition (gemessen an der Abiturnote, wenn die wirklich was mit Intelligenz und Wissen zu tun hat) und aber erfolgreich abgeschlossener Ausbildung nach einem Mißerfolg im Studium hinwirft und feststellt: Das war doch nichts für mich. Schuster bleib bei Deinen Leisten. Man fällt ja dann auch nicht in Bodenlose, sondern kann ggf. in den erlernten Beruf zurückkehren. Andererseits ist ja gerade die Kenntnis des klinischen Alltags und die Begleitung der ärztlichen Tätigkeit Motivation genug, um sich durchzubeißen. Man weiß, wie der Hase läuft und hat ein Ziel vor Augen. Das hat der frische Abiturient, der gerade die Schule verlässt, nicht so genau. Der kennt den Arztberuf aus seinen Praxisbesuchen und einem zweiwöchigen Schulpraktikum sowie TV-Vorabendserien.
Der elterliche Unterstützungsanspruch entfällt schon nach der ersten abgeschlossenen Ausbildung. Dann ist man ein freier Mensch und selbst für seinen Weg verantwortlich. Wie das mit Studienbafög bei vorherigem Ausbildungsabschluss aussieht, kann man nachlesen. Das weiß ich nicht. In jeden Fall dürfte nach meiner Ansicht aber auch hier nur irgendeine Form elternunabhängiger Förderung in Frage kommen, da das normale BaföG ja dazu dienen soll, die vorrangige elterliche Förderung zu unterstützen, wenn diese nicht ausreichend gewährt werden kann.
Im übrigen kann man nicht jahrelang den abgelehnten Abiturienten sagen: Mache erstmal eine Ausbildung, damit Du was in der Hand hast und die Zeit sinnvoll verbringst, um nun plötzlich die dabei verstrichene Zeit nicht mehr anzurechnen.
Und klar, kann eine Hochschule und die ZVS einen bei jeder Bewerbung wieder ablehnen, wenn die Kapazität erschöpft ist und es genügend "bessere" Bewerber gab. Soweit ich das verstanden habe, beziehen sich die Abiturnoten und Wartezeiten, die immer genannt werden, jedesmal nur auf die Werte, mit denen ein Bewerber im letzten Zulassungszeitraum Erfolg hatte. Das muss keine Garantie sein, dass es auch im nächsten damit klappt. Zudem kann man sich ja wohl mit irgendwelchen örtlichen Präferenzen und Beschränkungen auch selbst ein Bein stellen. Aber so genau kenne ich mich als zulassungsfrei Studierter damit nicht aus. Genaueres bitte bei der ZVS erfragen.
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29-12-2008 12:56 #5
"Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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Quelle: FAQ der ZVS auf zvs.deMuss ich mich auf die Warteliste setzten lassen, damit ich Wartezeit ansammeln kann?
Nein.
Es gibt keine Wartezeitliste auf der man geführt wird. Die Wartezeit wird für jeden Bewerber zu jedem Verfahren wieder neu berechnet und ergibt sich aus dem Zeitraum zwischen Erwerb der Studienberechtigung und der Bewerbung. Davon werden die Zeiten abgezogen, in den man an einer deutschen Hochschule eingeschrieben war. Solange man nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben ist, zählt die Zeit als Wartezeit.
Ciao,
Neroli
Life’s about film stars and less about mothers
It’s all about fast cars cussing each other
But it doesn’t matter cause I’m packing plastic
and that’s what makes my life so fucking fantastic
Lily Allen - The Fear
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