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  1. #1
    JulieHH Gast

    Frage Dürfen Unimitarbeiter an ihrer Uni studieren?

    Hallo,

    hoffe, das Thema wurde noch nicht irgendwo gepostet.

    Ich habe eine Frage, die mich wurmt und die mir leider keiner genau beantworten konnte, nicht mal an der betreffenden Uni selbst.

    Ich habe ein Stellenangebot für den Job einer Büroangestellten in Teilzeit, hauptsächlich Lehrveranstaltungsplanung. Nun möchte ich an derselben Uni (auch teilzeit) meinen Master machen, aber in einer anderen Fakultät als derjenigen, für die ich als Büroangestellte zuständig wäre.

    Meine Frage nun: Darf man das überhaupt, d.h. ist es möglich als Uniangestellte auch an der Uni eingeschrieben zu sein- oder geht das nicht, da man ja Einsicht in die Lehrveranstaltungsplanung etc. und StudentInnen-Kontakt hat?

    Wäre toll, wenn mir jemand weiterhelfen könnte

    P.S.: Angestellt wäre ich nicht an der Uni, sondern über eine Behörde, "Einsatzort" ist aber die Uni.
    Geändert von JulieHH (22-05-2009 um 15:50 Uhr)

  2. #2
    Paracelsus ist offline "Dekan" (1500-2999 Beiträge)
    Registriert seit
    06.01.2004
    Beiträge
    2.726
    Zitat Zitat von JulieHH Beitrag anzeigen
    Meine Frage nun: Darf man das überhaupt, d.h. ist es möglich als Uniangestellte auch an der Uni eingeschrieben zu sein- oder geht das nicht, da man ja Einsicht in die Lehrveranstaltungsplanung etc. und StudentInnen-Kontakt hat?
    Warum fragst Du das hier und nicht dort, wo Du die einzige rechtsverbindliche Auskunft bekommen kannst, nämlich in der für Dich zuständigen Personalabteilung?!

    Vom Grundsatz her sehe ich kein Problem, wenn Du in einem anderen Fachbereich bist. Es kann aber sein, dass Dein Arbeitgeber einem Studium quasi als "Nebentätigkeit" zustimmen muss. Auch das erfragst Du in der Personalabteilung. Verheimlichen bringt sowieso nichts, denn der Schaden, wenn das, was Du tust nicht mit dem Arbeitsvertrag in Einklang zu bringen wäre, wäre immens. Also lieber gleich Klarheit schaffen.

    P.

  3. #3
    JulieHH Gast
    Zitat Zitat von Paracelsus Beitrag anzeigen
    Warum fragst Du das hier und nicht dort, wo Du die einzige rechtsverbindliche Auskunft bekommen kannst, nämlich in der für Dich zuständigen Personalabteilung?!

    P.
    Siehe: "Ich habe eine Frage, (...) die mir leider keiner genau beantworten konnte, nicht mal an der betreffenden Uni selbst."

    Da herrscht eben auch Uneinigkeit. Nachhaken, bis ich eine endgültige Antwort erhalte, muss ich dort ja sowieso- aber man wird sich ja wohl noch erkundigen dürfen :P

  4. #4
    Paracelsus ist offline "Dekan" (1500-2999 Beiträge)
    Registriert seit
    06.01.2004
    Beiträge
    2.726
    Zitat Zitat von JulieHH Beitrag anzeigen
    Da herrscht eben auch Uneinigkeit. Nachhaken, bis ich eine endgültige Antwort erhalte, muss ich dort ja sowieso- aber man wird sich ja wohl noch erkundigen dürfen :P
    Klar darf man, aber bei solchen Fragen ist die Meinung des Forums herzhaft unmaßgeblich, denn wenn hier jemand sagt "alles kein Problem" und der neue Arbeitgeber schreibt Dir einen Ausschluß in den Arbeitsvertrag, kannst Du wenig dagegen machen.

    Dreh den Spieß doch um: lass es Dir explizit erlauben und halte das schriftlich im Arbeitsvertrag oder in einem (schriftlichen!) Zusatz zum Vertrag fest, in dem Dein Vorhaben genau beschrieben und genehmigt wird. Dann bist Du auf der sicheren Seite.

    Anders gesagt: es steht weder im Grundgesetz, noch im BGB, noch im StGB, noch in der StVZO oder sonstwo, dass man nicht an der Uni, an der man beschäftigt ist, auch ein (Teilzeit-)Studium aufnehmen darf. Wenn der Arbeitsvertrag und/oder die Studienordnung es nicht ausschließen und keine direkte Interessenkollision zu erkennen ist, gibt es keinen Grund, warum das nicht möglich sein soll!

    P.
    Geändert von Paracelsus (22-05-2009 um 17:24 Uhr)

  5. #5
    JulieHH Gast
    Zitat Zitat von Paracelsus Beitrag anzeigen

    Dreh den Spieß doch um: lass es Dir explizit erlauben und halte das schriftlich im Arbeitsvertrag oder in einem (schriftlichen!) Zusatz zum Vertrag fest, in dem Dein Vorhaben genau beschrieben und genehmigt wird. Dann bist Du auf der sicheren Seite.

    P.

    Danke für den Hinweis

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