Warum fragst Du das hier und nicht dort, wo Du die einzige rechtsverbindliche Auskunft bekommen kannst, nämlich in der für Dich zuständigen Personalabteilung?!
Vom Grundsatz her sehe ich kein Problem, wenn Du in einem anderen Fachbereich bist. Es kann aber sein, dass Dein Arbeitgeber einem Studium quasi als "Nebentätigkeit" zustimmen muss. Auch das erfragst Du in der Personalabteilung. Verheimlichen bringt sowieso nichts, denn der Schaden, wenn das, was Du tust nicht mit dem Arbeitsvertrag in Einklang zu bringen wäre, wäre immens. Also lieber gleich Klarheit schaffen.
P.
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22-05-2009 15:43 #1JulieHH Gast
Dürfen Unimitarbeiter an ihrer Uni studieren?
Hallo,
hoffe, das Thema wurde noch nicht irgendwo gepostet.
Ich habe eine Frage, die mich wurmt und die mir leider keiner genau beantworten konnte, nicht mal an der betreffenden Uni selbst.
Ich habe ein Stellenangebot für den Job einer Büroangestellten in Teilzeit, hauptsächlich Lehrveranstaltungsplanung. Nun möchte ich an derselben Uni (auch teilzeit) meinen Master machen, aber in einer anderen Fakultät als derjenigen, für die ich als Büroangestellte zuständig wäre.
Meine Frage nun: Darf man das überhaupt, d.h. ist es möglich als Uniangestellte auch an der Uni eingeschrieben zu sein- oder geht das nicht, da man ja Einsicht in die Lehrveranstaltungsplanung etc. und StudentInnen-Kontakt hat?
Wäre toll, wenn mir jemand weiterhelfen könnte
P.S.: Angestellt wäre ich nicht an der Uni, sondern über eine Behörde, "Einsatzort" ist aber die Uni.Geändert von JulieHH (22-05-2009 um 15:50 Uhr)
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22-05-2009 16:30 #2
"Dekan" (1500-2999 Beiträge)
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22-05-2009 16:34 #3JulieHH Gast
Siehe: "Ich habe eine Frage, (...) die mir leider keiner genau beantworten konnte, nicht mal an der betreffenden Uni selbst."
Da herrscht eben auch Uneinigkeit. Nachhaken, bis ich eine endgültige Antwort erhalte, muss ich dort ja sowieso- aber man wird sich ja wohl noch erkundigen dürfen :P
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22-05-2009 17:22 #4
"Dekan" (1500-2999 Beiträge)
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Klar darf man, aber bei solchen Fragen ist die Meinung des Forums herzhaft unmaßgeblich, denn wenn hier jemand sagt "alles kein Problem" und der neue Arbeitgeber schreibt Dir einen Ausschluß in den Arbeitsvertrag, kannst Du wenig dagegen machen.
Dreh den Spieß doch um: lass es Dir explizit erlauben und halte das schriftlich im Arbeitsvertrag oder in einem (schriftlichen!) Zusatz zum Vertrag fest, in dem Dein Vorhaben genau beschrieben und genehmigt wird. Dann bist Du auf der sicheren Seite.
Anders gesagt: es steht weder im Grundgesetz, noch im BGB, noch im StGB, noch in der StVZO oder sonstwo, dass man nicht an der Uni, an der man beschäftigt ist, auch ein (Teilzeit-)Studium aufnehmen darf. Wenn der Arbeitsvertrag und/oder die Studienordnung es nicht ausschließen und keine direkte Interessenkollision zu erkennen ist, gibt es keinen Grund, warum das nicht möglich sein soll!
P.Geändert von Paracelsus (22-05-2009 um 17:24 Uhr)
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22-05-2009 19:52 #5JulieHH Gast
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