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  1. #1
    Marc09 ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
    Registriert seit
    16.05.2010
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    3

    Achtung Rauswurf aus Kurs wg. Krankheit möglich ?

    Hallo Zusammen,
    ich studiere Biologie auf Lehramt im 4.Semester und belege in diesem Semester einen letzten Praxiskurs aus dem Grundstudium, um das Grundstudium danach abzuschließen und mich schon auf Prüfungen des Hauptstudiums vorzubereiten. Nun bin ich leider wegen einer zähen Knieverletzung seit 3,5 Wochen nicht mehr in der Uni gewesen und habe daher drei Seminartermine verpasst. Allerdings bin ich in Behandlung bei verschiedenen Ärzten (auch im Krankenhaus) und habe für den ganzen Zeitraum AU-Bescheinigungen, die die Verletzung und die Unfähigkeit, die Uni zu besuchen, belegen.Nun habe ich heute von einer Kommilitonen erfahren, dass ich aus dem wichtigen Grundstudiumskurs, der nur einmal im Jahr angeboten wird, rausgeflogen bin, weil ich dreimal gefehlt habe (obwohl die dem Dozenten bereits gesagt hat, dass ich krank bin und bescheinigt fehle).

    Nun meine Frage: Ist es einfach so möglich, trotz ärztlicher Bescheinigung mich aus dem Kurs rauszuwerfen, der dann möglicherweise meinen weiteren Studiumsverlauf maßgeblich beeinflusst, obwohl ich nur dreimal gefehlt habe ? Kann ich rechtlich gegen den Dozenten vorgehen ?

    Ich hoffe, ihr könnt mir helfen

    Beste Grüße
    Marc09

  2. #2
    lausitzer ist offline "Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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    18.06.2006
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    3.691
    Hallo Marc.

    Wie immer empfiehlt es sich, Beipackzettel zu lesen bzw. jemanden zu fragen, der sich mit sowas auskennt, in dem Fall eben dem Dozenten.

    Gewöhnlich werden Bedingungen entweder in der Veranstaltungsankündigung formuliert, in der Einführungsveranstaltung - ggf. auf Nachfrage - bekannt gegeben oder sind noch allgemeiner bereits in der Studien- und Prüfungsordnung festgeschrieben. Also: Lesen und Informieren.

    Selbstverständlich ist es bedauerlich und beste Genesung für die Kniebeschwerden zu wünschen. Dennoch halte ich es für in Ordnung, wenn auch bei bescheinigter Erkrankung Anwesenheitsregelungen - ggf. andere als bei unentschuldigtem Fehlen aus anderen Gründen - gelten. Schließlich geht es nicht darum, die Veranstaltung abzusitzen, sondern die ist auch dazu gedacht, dass man vor Ort was mitnimmt und lernt. Gerade bei einem "Praxiskurs" dürfte es deutlich mehr erforderlich sein, tatsächlich anwesend zu sein, als bei einer x-beliebigen Vorlesung, die ggf. noch aus einem Standard-Lehrwerk abgelesen wird. Bei zuviel Fehlzeiten, egal aus welchen Gründen, ist dann eben eine ordnungsgemäße Vorbereitung auf die Prüfung nicht mehr möglich, so dass Dir empfohlen wird, nach der Genesung den Kurs nochmal vollständig zu besuchen.

    Leider, und auch das Thema muss man betrachten, wird mit AU-Bescheinigungen von Hausärzten ja auch viel Missbrauch betrieben, weshalb ggf. für eine Anerkennung einer "echten" Erkrankung und dem Zugeständnis von Erleichterungen ein amtsärztlicher Bescheid notwendig ist.

    Was ich bedenklich finde, ist dass nicht Du direkt vom Dozenten oder via Prüfungsamt informiert wirst, sondern eine Kommilitonin etwas von Deinem Rauswurf mitgeteilt bekommt. Da scheinen die Datenschutzbestimmungen nicht ganz so genau genommen zu werden.
    Geändert von lausitzer (17-05-2010 um 07:04 Uhr)

  3. #3
    miss smilla ist offline "Professor" (750-1499 Beiträge)
    Registriert seit
    30.10.2003
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    1.316
    Was ich an der Sache nicht ganz verstehe: warum hast Du Dich nicht selber an den Dozenten gewandt? Die haben doch normalerweise e-Mail-Adressen und Telefonnummern. Ich als Dozentin würde jemanden, der seit der ersten Stunde des Semesters nicht mehr aufgetaucht ist, auch nicht mehr unbedingt als zum Kurs zugehörig betrachten, auch wenn irgendeine Kommilitonin mir gesagt hat, dass derjenige krank sei.

    Außerdem: warum denn gleich die Frage, wie man rechtlich vorgehen kann? Wie wäre es denn damit, einfach erstmal das Gespräch zu suchen, die Gründe für die Fehlzeiten darzulegen und gemeinsam zu gucken, ob man die drei Fehltermine durch irgendwelche Ersatzleistungen gutmachen kann?
    Don't cry - work.
    Rainald Goetz


    Gedanken sind frei. Worte nicht ganz so.

  4. #4
    Marc09 ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
    Registriert seit
    16.05.2010
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    3
    Zitat Zitat von miss smilla Beitrag anzeigen
    Was ich an der Sache nicht ganz verstehe: warum hast Du Dich nicht selber an den Dozenten gewandt? Die haben doch normalerweise e-Mail-Adressen und Telefonnummern. Ich als Dozentin würde jemanden, der seit der ersten Stunde des Semesters nicht mehr aufgetaucht ist, auch nicht mehr unbedingt als zum Kurs zugehörig betrachten, auch wenn irgendeine Kommilitonin mir gesagt hat, dass derjenige krank sei.
    Hallo, ich habe mich an den Dozenten gewandt, aber keine Antwort erhalten. Ich habe vorgeschlagen, Ersatzweise ggf. eine Hausarbeit oder Ausarbeitung zu den verpassten Themen zu erstellen. Aber keine Reaktion.

    Zitat Zitat von miss smilla Beitrag anzeigen
    Außerdem: warum denn gleich die Frage, wie man rechtlich vorgehen kann?
    Weil ich es eine absolute Schweinerei finde, über Dritte zu erfahren, aus einem Kurs geschmissen zu werden und damit auch den vor Kursbeginn festgelegten Fehlzeiten zu widersprechen. Festgelegt sind 1x Fehlen (ohne Entschuldigung) und insgesamt 3x Fehlen mit Bescheinigung (und Nachholen von zwei Seminarsitzungen im nä.Semester). Und ich soll beim 3. Mal Fehlen mit Bescheinigung schon aus dem Kurs ausgeschieden sein, obwohl das vorher so nicht festgelegt worden ist ??? Ich fühle mich in diesem Fall ziemlich verarscht wenn ich ganz ehrlich sein soll.

  5. #5
    Marc09 ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
    Registriert seit
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    3
    Zitat Zitat von lausitzer Beitrag anzeigen
    Gewöhnlich werden Bedingungen entweder in der Veranstaltungsankündigung formuliert, in der Einführungsveranstaltung - ggf. auf Nachfrage - bekannt gegeben oder sind noch allgemeiner bereits in der Studien- und Prüfungsordnung festgeschrieben. Also: Lesen und Informieren.
    Laut festgelegter Bedingungen darf ich auch weiterhin am Kurs teilnehmen. Mir vorzuwerfen, mich nicht ausreichend informiert zu haben ("Also: Lesen und Informieren") finde ich ungerechtfertigt. Ich weiß über meine Studienordnung schon bescheid (ist aber hier nicht weiter definiert mit Fehlzeiten).


    Zitat Zitat von lausitzer Beitrag anzeigen
    Leider, und auch das Thema muss man betrachten, wird mit AU-Bescheinigungen von Hausärzten ja auch viel Missbrauch betrieben, weshalb ggf. für eine Anerkennung einer "echten" Erkrankung und dem Zugeständnis von Erleichterungen ein amtsärztlicher Bescheid notwendig ist.

    Leider habe ich eine "echte" Erkrankung. Die AU-Bescheinigungen setzen sich zusammen aus Bescheinigungen eines Unfallchirurgen, eines Orthopäden und einer Sportklinik. Wer hier noch ernsthaft denkt, ich täusche eine Erkrankung vor, der sollte sich auch mal untersuchen lassen.


    Zitat Zitat von lausitzer Beitrag anzeigen
    Was ich bedenklich finde, ist dass nicht Du direkt vom Dozenten oder via Prüfungsamt informiert wirst, sondern eine Kommilitonin etwas von Deinem Rauswurf mitgeteilt bekommt. Da scheinen die Datenschutzbestimmungen nicht ganz so genau genommen zu werden.
    Zustimmung. In diesem Fall fühle ich mich auch übergangen. Vor allem, weil ich den Dozenten per Mail kontaktiert habe, meine gesamte Situation geschildert habe aber nie eine Reaktion darauf bekommen habe.

    Grüße
    Marc

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