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  1. #1
    ActRaiser ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
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    2

    Studienfach / Zulassung

    Hallo,

    ich möchte in Marburg kommendes Wintersemester anfangen Jura zu studieren. Auf der Homepage der Uni steht, dass alle Studiengänge zulassungsfrei sind, die unter "nicht aufnahmebeschränkt" aufgelistet sind. Und die Rechtswissenschaft ist dort tatsächlich der einzige, noch nicht auf Bachelor und Master umgestellte Studiengang, der noch mit Staatsexamen abgeschlossen wird, der unter "nicht aufnahmebeschränkt" aufgeführt ist.

    Aber was heißt das genau, gibt es einen Unterschied zwischen den Bezeichnungen "zulassungsfrei" und "nicht aufnahmebeschränkt"? Bedeutet das, dass ich mit 100%iger Sicherheit 'n Platz bekomme oder spielen da noch andere Faktoren eine Rolle?

    Gruß

  2. #2
    lausitzer ist offline "Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
    Registriert seit
    18.06.2006
    Beiträge
    3.691
    Ach Mensch: Philipps-Universität Marburg - Philipps-Universität Marburg ? Dezernat III : Rechtswissenschaften Staatsexamen

    Lesen und die dort vorhandenen E-Mail-Adressen und Telefonnummern für Nachfragen nutzen!

    Google hilft.

  3. #3
    Paracelsus ist offline "Dekan" (1500-2999 Beiträge)
    Registriert seit
    06.01.2004
    Beiträge
    2.726
    Zitat Zitat von ActRaiser Beitrag anzeigen
    Aber was heißt das genau, gibt es einen Unterschied zwischen den Bezeichnungen "zulassungsfrei" und "nicht aufnahmebeschränkt"?
    Ganz ehrlich: wenn Du damit echte Schwierigkeiten hast, solltest Du es mit Jura lassen. Da wirst Du im ersten Semester schon mit weit komplizierteren semantischen Fragestellungen konfrontiert...

    Wenn etwas (der Zutritt zu einer Veranstaltung oder einem Studiengang etc.) zulassungsfrei ist, heisst dass, dass es kein Zulassungsprozedere gibt. Wofür gibt es Zulassungsprozeduren? Genau: um bei einem aufnahmebeschränkten Sachverhalt die auszuwählen, die an der Schranke stehenbleiben müssen und nicht durchkommen.

    Ergo: "nicht zulassungsbeschränkt" = "zulassungsfrei"
    => Einschreiben udn mit 1000 anderen Erstsemestern glücklich werden und im ersten Semester Vollgas geben, weil ab dem zweiten Semester erst mal brutal ausgesiebt wird (über Klausuren und Hausarbeiten). Das kann man dann auch "kalte Zulassungsbeschränkung" nennen, sozusagen die fachspezifische Eignungsprüfung unter rollendem Rad...

    P.

  4. #4
    Avatar von ***
    ***
    *** ist offline "Doktor" (300-499 Beiträge)
    Registriert seit
    12.12.2009
    Beiträge
    323
    Zitat Zitat von Paracelsus Beitrag anzeigen
    Ganz ehrlich: wenn Du damit echte Schwierigkeiten hast, solltest Du es mit Jura lassen.
    Wieder so ne arrogante Auskunft.

    Sagt mal, was habt ihr nur damit, Leuten was ausreden zu wollen, nur weil sie nicht von anfang an alles wissen? Ich dachte dazu lernt man, UM es zu lernen und nicht mit bereits vorhandenem Wissen seine Zeit abzusitzen.


    Wie ich solche nichtsnutzigen Kommentare nur "liebe"...

  5. #5
    Paracelsus ist offline "Dekan" (1500-2999 Beiträge)
    Registriert seit
    06.01.2004
    Beiträge
    2.726
    Zitat Zitat von *** Beitrag anzeigen
    Sagt mal, was habt ihr nur damit, Leuten was ausreden zu wollen, nur weil sie nicht von anfang an alles wissen?
    Es geht hier nicht um "wissen", sondern um Grundverständnis. Jura ist nunmal kein Ponyhof, sondern das ist ein Fach, in dem am Anfang recht trocken und intensiv abstrakte Materie gefressen werden muss und dort viele feine Nuancen unterschieden werden müssen. Ich habe meine Zweifel an der Eignung für das Fach, wenn schon solche banalen Fragen, die man mit etwas Hirnschmalz (oder ggf. einer Auskunft durch Leute, die für solche Auskünfte wirklich zuständig sind) zu lösen sind, eine Hürde darstellen.

    Das hat wenig mit Arroganz zu tun. Studienabbruch nach dem 3. Semester, weil man erkennt, dass man nicht die richtige Denkstruktur hat, tut weh. Warnungen vorher tun weniger weh...

    P.

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