Könnte mir vorstellen, dass es relativ wurscht ist, ob Du Dich "bereichert" hast oder nicht - wenn ich das Geld mit Arbeit verdienen und damit ein Studium finanzieren würde, ohne mich zu "bereichern", wäre es auch kindergeldrelevant.
Worum geht es denn bei dieser "abschließenden Prüfung"? Ob Deine Eltern Kindergeld zurückzahlen müssen, das sie für Dich erhalten haben für das USA-Jahr? Das klingt doch eigentlich nicht unvernünftig.
Ob das Stipendium als Einkommen angerechnet wird, weiß ich auch nicht, aber da sollte es Sachbearbeiter oder sonstige Leute geben an der Stelle, die sich wegen der abschließenden Kindergeldprüfung an Dich gewandt hat.
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22-07-2010 21:28 #1
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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Wird mein Stipendium beim Kindergeld als Einkommen angerechnet?
Hallo!
Ich habe letztes jahr ein Fulbright- Stipendium für ein Studium in den USA von 21.500 Dollar erhalten. Davon habe ich Hochschule plus Unterhalt für zwei Semester an der Indiana University finanzieren müssen.
Jetzt bin ich letztes Jahr 25 geworden und muss mich der abschließenden Kindergeldprüfung unterziehen- also nachweisen, dass ich auch nicht zuviel verdient habe.
Nach dem "Zuflussprinzip" habe ich demnach im Jahr 2009 den betrag 21.500 Dollar erhalten- egal, ob ich davon ZWEI Semester (2009 und 2010) finanzieren musste oder nicht, es zählt nur das Jahr, in welchem man das Geld erhält.
Ich würde also weit über dem Satz liegen, den ich als Student verdienen darf
Jetzt meine Frage: Wird dieses Stipendium als Einkommen anmgerechnet?
Wenn ja, wie sollte ich klar machen, dass ich alles für Ausbildung und Unterhalt ausgegeben, mich also nicht "bereichert" habe?
Bitte helft mir, denn ich habe leider überhaupt keine Ahnung und stehe unter Zeitdruck, da ich in 2 Wochen entbinde und nicht mehr weiß, wie ich so schnell den ganzen Papierkram schaffen soll...
Vielen lieben Dank im Vorraus für jeden Tipp!
Anna
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23-07-2010 01:20 #2
"Professor" (750-1499 Beiträge)
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Rainald Goetz
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23-07-2010 09:28 #3
"Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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Natürlich ist das Stipendium Einkommen und liegt in der Höhe weit über dem Freitbetrag, der Dir als zusteht, wenn die Kindergeldberechtigung erhalten bleiben soll. Ggf. sind bei durch Arbeit erworbenem Einkommen Kosten der Sozialversicherung und Werbungskosten abziehbar. Da gibt es ein diesbezügliches Gerichtsurteil.
Da das Kindergeld für volljährige, in Ausbildung befindliche Jugendliche ja gerade gezahlt wird, um die elterlichen Lasten der Ausbildungsfinanzierung zu mindern, kann ich mir aber gerade nicht vorstellen, dass ein dafür gedachtes Stipendium unberücksichtigt bleibt. Doppelförderung gibt es nun mal nicht.
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29-07-2010 12:27 #4
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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ich hätte schreiben sollen...
dass ich von den 21.500 Dollar genau 20.225 für die Hochschule, das heißt NUR für die Studiengebüren ausgegeben habe. Mir blieben also nur umgerechnet 981 Euro von meinem Stipendium übrig. Die sollten dann für 10 Monate reichen- für Wohnung und Nahrung- eigentlich ersichtlich, dass kein Mensch davon leben kann und ich aus eigenen Rücklagen meinen Lebensunterhalt finanzieren musste. Gearbeitet habe ich in den USA nicht, das war aufgrund des Pensums nicht möglich.
Habe das jetzt alles in einer Erklärung verfasst und die Belege meiner Zahlungen an die amerikanische Hochschule angefügt und hoffe, dass die Sachbearbeiter verstehen, dass dieses Stipendium allein meinen Hochschulbesuch ermöglicht hat und sonst nichts.
Sollten sie dies nicht akzeptieren, wäre ich sehr traurig, dafür "bestraft" zu werden, aus Hunderten ausgewählt und gefördert worden zu sein- mit einem Stipendium, das nur die Ausbildung, keinesfalls aber einen ganzen Aufenthalt in den USA finanziert.
Das Kindergeld, das ich erhielt, habe ich sofort in meinen Lebensunterhalt "einfließen" lassen. Es war ja nur ein Bruchteil von dem, was man im Monat braucht.
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30-07-2010 20:22 #5
"Dekan" (1500-2999 Beiträge)
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Stipendien werden im deutschen Sozialrecht meines Wissens nach nicht als "Einkommen", sondern als "Hilfe zum Lebensunterhalt" gewertet. Das ist z.B. beim Elterngeld von Bedeutung. Als ich noch Doktorand an der Uni war hatte ein Kollegenpaar dort 1x eine normal SV-pflichtige Drittmittelstelle (sie) und 1x ein Landesstipendium (er). Als sie Mutter wurde und in Elternzeit ging, bekam sie bei allen Förderungen (Elterngeld etc.) den Höchstsatz, weil sein Stipendium nicht als Familieneinkommen berücksichtigt wurde. Auf dem Weg würde ich mich auch in diesem Fall mal vortasten.
Mittels Quittungen und Belegen vielleicht?
Es hilft Dir zwar im Nachhinein eher wenig, aber über sowas sollte man sich frühzeitig Gedanken machen - darauf zu hoffen, dass sich alles irgendwie ergibt, funktioniert vielleicht in Italien oder Griechenland, aber nicht in Deutschland...
P.
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