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  1. #1
    alexh Gast

    Vor dem 1. Semester exmatrikulieren und wo anders immatrikulieren?

    Hallo,

    ich hab mich bei der FU Berlin beworben und wurde angenommen. Hab jetzt den Immatrikulationsantrag ausgefüllt, abgeschickt und alles ist vorhanden. Heißt ich werde wohl in den nächsten Tagen immatrikuliert sein.

    Jetzt aber musste ich mich plötzlich umentscheiden und werde wohl an eine andere Uni gehen wo der gleiche Studiengang zulassungsfrei ist. Dort würde ich mich dann gerne morgen anmelden, bewerbungsschluss ist Ende September habe also noch Zeit.

    Meine Frage ist jetzt, ob das allgemein überhaupt geht, also vorm 1. Semester exmatrikulieren und auch aufgrund der nur noch begrenzten Zeit. Und weil ich ja Exmatrikulation und Immatrikulation an der anderen Uni zur selben zeit vornehme. Und ob das jetzt schon unter 2. Studium und damit u.a. bei Bafög Probleme geben kann?

    Vielen vielen Dank.

    Möchte euch nicht hetzen, aber ist dringend, da ich nicht mehr viel Zeit hab winking smiley und danke euch deshalb schon einmal.

  2. #2
    lausitzer ist offline "Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
    Registriert seit
    18.06.2006
    Beiträge
    3.691
    Zitat Zitat von alexh Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich hab mich bei der FU Berlin beworben und wurde angenommen. Hab jetzt den Immatrikulationsantrag ausgefüllt, abgeschickt und alles ist vorhanden. Heißt ich werde wohl in den nächsten Tagen immatrikuliert sein.
    "Sich einschreiben" ist immer noch ein reflexives Verb (und nicht passiv, wie Deine Formulierung "werde wohl immatrikuliert sein" nahelegt). Das setzt aktives Handeln Deinerseits voraus. Du musst schon selbst ein Schreibgerät in die Hand nehmen, um Dich an der Hochschule in einem Buch handschriftlich zu verewigen. So lange Du das nicht getan hast, bist Du nicht eingeschrieben!

    Ob so ein Schnellschuß bei der Entscheidung für einen Studienort die richtige Wahl ist und man sich dann kurz vor knapp nochmal umentscheiden sollte, ist eine andere Frage.

  3. #3
    miss smilla ist offline "Professor" (750-1499 Beiträge)
    Registriert seit
    30.10.2003
    Beiträge
    1.316
    Klemm Dich ans Telefon und ruf so lange in der Studentenkanzlei deiner Ex-Wunsch-Uni an, bis Du jemanden an der Strippe hast und dann erklär das Problem. Vielleicht gibt es ja die Möglichkeit, den Antrag auf Immatrikulation zurückzuziehen (lies: einen Studentenkanzleimitarbeiter dazu bekommen, den Antrag vorher aus der Post zu sortieren und zurückzuschicken), vor allem, wenn der Antrag noch nicht bearbeitet ist. Was ich nicht machen würde: mich an der neuen Uni einschreiben, bevor das nicht geklärt ist.

    Zitat Zitat von lausitzer Beitrag anzeigen
    "Sich einschreiben" ist immer noch ein reflexives Verb (und nicht passiv, wie Deine Formulierung "werde wohl immatrikuliert sein" nahelegt). Das setzt aktives Handeln Deinerseits voraus. Du musst schon selbst ein Schreibgerät in die Hand nehmen, um Dich an der Hochschule in einem Buch handschriftlich zu verewigen. So lange Du das nicht getan hast, bist Du nicht eingeschrieben!
    Und wer verbietet Unis, die Immatrikulation auf dem Postweg erledigen zu lassen?
    Don't cry - work.
    Rainald Goetz


    Gedanken sind frei. Worte nicht ganz so.

  4. #4
    lausitzer ist offline "Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
    Registriert seit
    18.06.2006
    Beiträge
    3.691
    Ich hatte zwar kein Latein in der Schule, aber dafür gibt es Wörterbücher. Und wie gesagt, man muss schon selbst den Stift in die Hand nehmen. Alles andere sind nur Formulare, die überhaupt abklären sollen, ob Voraussetzungen für die Immatrikulation vorliegen und eine solche zugelassen werden kann.

    Sicher könntest Du auch (sehr theoretisch) das Studentenbuch allen (mehreren hundert) Neustudenten per Post zusenden, damit sie sich da eintragen und es dann zurücksenden. Aber das Verfahren wäre etwas unpraktisch, findest Du nicht?

    Hmm. Einen kleinen Haken hat dein letzter Vorschlag, so sehr er vielleicht rationalem menschlichem Handeln entsprechen würde, aber per Telefon dazu auffordern, einen Verwaltungsakt zu unterbrechen, ohne dass der Bedienstete die Möglichkeit hat, ernsthaft die Identität des Anrufers zu prüfen, wird schon seeehr schwer. Kann ja sonst jeder anrufen und auffordern, Max Mustermanns Bewerbung in die Rundablage zu legen.
    Geändert von lausitzer (24-08-2010 um 04:16 Uhr)

  5. #5
    MarcDom ist offline "Student" (20-79 Beiträge)
    Registriert seit
    10.08.2010
    Beiträge
    70
    Hast du schon ein Matrikelnummer?
    FU Berlin persönlich hingehen.. Situation schildern und falls Matrikelnummer inzwischen Zeit erteillt, das neue Uni anrufen und die Situation Schildern die werden dann eine Exmatrikulationsnachweis von FU Berlin benötigen. Damit gehst du dann zu deiner gewünschten Uni und Bewirbst dich dort ganz normal für nen Studienplatz! Wegen der Bafög Geschichte musst du einmal dort anrufen und fragen! Ich denke nicht dass du da Probleme haben solltest!.

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