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  1. #1
    HelloKitty2010 ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
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    02.11.2010
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    1

    Schlecht Darf Dozezent die Note im nachhinein verändern?

    Hallo liebe Leute,

    mein Anliegen ist folgendes: Ich habe auf eine abgegebene Hausarbeit die Note 4,0 bekommen. Mein Dozent teilte mir die Note vor einem Monat per E-Mail mit. Heute, einen Monat später bekam ich eine erneute E-Mail, in der er mir erklärte, dass er die Arbeit nochmal mit Kollegen durchgesprochen hat. Die Hausarbeit würde nicht für eine 4,0 ausreichen und er benotet sie jetzt mit einer 5,0 und ich habe die Gelegenheit zum Zweitabgabetermin eine neue Fassung abzugeben.

    IST ES DENN MÖGLICH; DIE NOTE NACH EINEM MONAT ZU REVIDIEREN; OBWOHL ER MIR SCHON EINE NOTE MITGETEILT HAT?

    Ich freue mich über alle Antworten von euch, ich bin ziemlich verzweifelt und weiß nicht was ich machen soll.

    Mfg
    HelloKitty

  2. #2
    Astir01 ist offline "Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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    25.07.2003
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    5.278

    Muss ja krottenschlecht gewesen sein

    O.k. Eine nachträgliche Änderung mit solchen Konsequenzen bedarf auf jeden Fall noch mal der Diskussion. Frag doch mal in der Fachschaft oder dem Prüfungsamt nach, vor welchem Gremium Du diesen Vorgang noch mal zur Sprache bringen kannst. Bei der Gelegenheit klärt sich vielleicht auch, welchen Wert die Mitteilung der Note per e- mail hat.

    In der Zwischenzeit solltest Du Dich aber auf jeden Fall auf die Socken machen und eine neue Version Deiner Arbeit anfertigen, die in jeder möglichen Hinsicht eine Verbesserung der alten darstellt; sicher ist sicher.
    Tja, Proton müsste man sein; man würde die Quantenphysik verstehen, wäre immer positiv drauf, und hätte eine nahezu unbegrenzte Lebenszeit.
    (Silvia Arroyo Camejo)

  3. #3
    lausitzer ist offline "Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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    3.691
    Hmm. Dozenten vergeben ja Noten nicht einfach so, sondern werden sich schon was dabei denken und haben vielleicht sogar gewisse Vorstellungen, wie Leistungen für eine bestimmte Note aussehen müssen. Sowas nennt man Erwartungshorizont oder so ähnlich. Danach legen sie detailliert fest, welche Anforderungen (aus unterschiedlichen Schwierigkeitsbereichen) erfüllt werden müssen, um diese oder jene Note zu erlangen.

    Naturgemäß ist das in sprachlich orientierten Fächern etwas schwieriger als in der Mathematik oder Physik, wo am Ende die richtige Lösung zählt (aber auch dort der Weg dahin detailliert und nachvollziehbar dargestellt werden muss).

    Dennoch gibt es auch an Hausarbeiten etwa in einem germanistischen Fach gewisse formale Anforderungen, etwa an den Aufbau, eine inhaltliche Gliederung und die Darstellungsweise und sprachlichen Mittel der Ausführungen.

    Nun kann der Dozent etwa Vergleichsarbeiten gelesen haben oder aber Deine Arbeit und die notwendige Beurteilung raubten ihm den Schlaf. Für ihn ist es ja auch nicht getan, wenn er einfach eine 4,0 drunterschreibt, sondern er muss das mindestens mit seinem Gewissen vereinbaren, im Zweifel aber auch begründen und ggf. gegen eine Zweitmeinung eines Kollegen verteidigen können. Hier sind offensichtlich Differenzen aufgetreten.

    Notenbekanntgabe per E-Mail dürfte nicht allzu wasserfest sein, insbesondere wenn es sich um ungeschützte, nicht signierte Mitteilungen an zweifelhafte anonymisierte Adressen handelt, wie schneewittchen_273@yuhuu.de oder so. Ein Irrtum - etwa eine Verwechslung mit einem anderen Kommilitonen - kann auch vorgekommen sein. Oder andere, später gelesene Arbeiten waren ähnlich schlecht, dass sie nur eine knappe 4,0 verdienten und Deine ragte noch negativer heraus. Der Aushang am Schwarzen Brett des Institutes der dem Prüfungsamt übermittelt ist, an dem die Noten den Matrikelnummern zugeordnet sind, ist da bei weitem verbindlicher und letztlich das einzige, was zählt.

    Wie von Astir vermittelt, möchte ich auch dazu anraten, dringend die Arbeit einer Revision zu unterziehen und dabei mögliche und verfügbare Hilfsmittel heranzuziehen.

    Nebenbei: Es gibt Dozenten, bei denen man allein dadurch genügend Pluspunkte sammelt, dass man instande ist, die formalen Kriterien an die Arbeit richtig zu erfüllen, also Deckblattgestaltung, Schriftgröße, Zeilenabstand, Gliederung, Papierart, ganz wichtig: Zitierweise und Zusammenstellung des Literaturverzeichnisses. Sollten in einem dieser Punkte bereits Mängel aufgetreten sein, scheint eine als mangelhaft attestierte Leistung gerechtfertigt.

  4. #4
    Avatar von ***
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    *** ist offline "Doktor" (300-499 Beiträge)
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    Zitat Zitat von HelloKitty2010 Beitrag anzeigen
    Die Hausarbeit würde nicht für eine 4,0 ausreichen und er benotet sie jetzt mit einer 5,0 und ich habe die Gelegenheit zum Zweitabgabetermin eine neue Fassung abzugeben.
    Also in der Schule dürfte er es nicht...

    Aber mal ganz ehrlich... 4,0 oder ne Chance sich zu verbessern... Ich weiß nicht wo dein Problem ist...(oder freust du dich über eine 4?)

    Ich würd mich an deiner Stelle informieren, ob das wirklich geht, was er da macht. Aber die Arbeit würd ich definitiv nochmal schreiben. Wer weiß, ob du ihm damit nicht ans Bein pi*** wenn du den jetzt anschwärzt. Zeig deinen Willen, dass dich bemühen kannst und wenn sowas nochmal passiert, nachhaken...

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