UNI-Forum

+ Antworten
Seite 1 von 2 1 2 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 5 von 9
  1. #1
    Misamisa ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
    Registriert seit
    08.02.2011
    Beiträge
    4

    Achtung Studienfachwechsel Wintersemester 2011/12

    Hi!

    Ich habe folgendes Problem: Ich studiere im ersten Semester im 2-Fach-Bachelor-Studiengang Japanologie und Frankoromanistik. Ich hab nun im ersten Semester bemerkt, dass mir Französisch überhaupt nicht gefällt, und bin mir sicher, im nächsten Wintersemester zu Germanistik wechseln zu wollen. Ich war auch schon beim Studienberater meiner Uni und er meinte, ich könne alle Vorlesungen im Sommersemester für Französisch weglassen und nur noch zu Japanisch gehen, wenn ich mir schon absolut sicher bin, im Wintersemester sowieso zu wechseln. Er wusste aber nicht so recht, wie das dann mit BAföG aussieht, denn man bekommt ja nur BAföG, wenn man sein Studium aktiv betreibt. Also war ich auch noch beim BAföG-Amt und habe da nachgefragt. Allerdings schien die Frau da mein Problem gar nicht verstanden zu haben. Sie ist immer nur davon ausgegangen, dass ich im nächsten Semester wechsele, aber leider geht das ja nur im Wintersemester. Zählt es denn nun als "aktiv betreiben", wenn man ein Semester lang nur zu einem Fach geht und alles für das andere Fach weglässt und dann erst im Wintersemester ein neues Fach aufnimmt? Ich hoffe, jemand hatte schon mal dasselbe Problem und kann mir helfen. Ich habe keine große Lust wegen des BAföGs völlig unmotiviert und sinnloserweise zu den ganzen Vorlesungen gehen zu müssen. Also, ich hoffe auf schnelle Hilfe und bin für jede Antwort dankbar!

    LG Misa

  2. #2
    Avatar von ***
    ***
    *** ist offline "Doktor" (300-499 Beiträge)
    Registriert seit
    12.12.2009
    Beiträge
    323
    Eins is klar..."aktiv betreiben" heißt nicht, dass du alle VL und Kurse besuchst. Wer soll das denn kontrollieren?

    Ich denke, "aktiv betreiben" bedeutet wohl eher: Sein Studium innerhalb der Regelstudienzeit zu betreiben. (Wenn du das schaffst, bedeutet das, dass du es eben aktiv betrieben hast). Zumindest wäre das meine Definition.

    Wie das laufen wird, wenn du eben zu Germanistik wechselst, weiß ich nicht. Ich nehme mal an, dass du Japanologie beibehalten magst? Ich würde in dem Fall befürchten, dass du nur solange BaföG erhältst, bis du dein Japanologie Zeugs beendet hast. Aber das ist nur eine reine Vermutung. In dem Fall würde ich lieber nochmal mit deinem Sachbearbeiter sprechen.

    Ein Fachrichtungswechsel würde ja wohl bei dir nicht vorliegen. Da alles im Bereich von "Sprachen" liegt.

  3. #3
    Misamisa ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
    Registriert seit
    08.02.2011
    Beiträge
    4
    Danke für deine Antwort! Ja, Japanisch möchte ich auf jeden Fall weitermachen. Also kann man praktisch auch ein Semester einfach nicht zu einem Fach gehen, für dass man aber rein formal noch eingeschrieben ist, weil es eh keiner mitbekommt?^^ Na ja, ob ich dann das eine Jahr, das ich durch den Wechsel länger brauche, noch bezahlt wird, ist erst mal ne andere Sache, da kann ich zur Not auch von dem leben, was ich jetzt spare und ich meine auch, gelesen zu haben, dass nach dem ersten Fachwechsel (wenn es vor dem 3. Semester ist) die Zahlungszeit für das neue Fach (für die vorgesehene Regelstudienzeit) von vorne beginnt.

  4. #4
    Avatar von ***
    ***
    *** ist offline "Doktor" (300-499 Beiträge)
    Registriert seit
    12.12.2009
    Beiträge
    323
    Zitat Zitat von Misamisa Beitrag anzeigen
    ich meine auch, gelesen zu haben, dass nach dem ersten Fachwechsel (wenn es vor dem 3. Semester ist) die Zahlungszeit für das neue Fach (für die vorgesehene Regelstudienzeit) von vorne beginnt.
    Da bin ich überfragt.

    Aber bei dem andren dürfte es keine Probleme geben, zumindest nach meiner Denkweise Ich würd mich da aber lieber beim BaföG Amt wirklich absichern.

  5. #5
    lausitzer ist offline "Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
    Registriert seit
    18.06.2006
    Beiträge
    3.691
    Einfach nicht mehr hingehen, mag in der Vergangenheit eine Lösung gewesen sein. Bei heutigen Bachelor-Studiengängen ist das jedoch nicht so einfach. Hier sollte man der administrativen Ordnung doch ein wenig mehr Beachtung schenken, insbesondere der Frage, in welchen Fächern man ggf. (zwangs-)angemeldet ist für Prüfungen im oder am Ende des Semesters? Hier sollte fristgerecht ein begründetes Rücktrittsgesuch beim Prüfungsamt eingereicht werden. Ebenso sind Fristen für eventuelle Wiederholungsprüfungen zu beachten und zu prüfen, ob und in welcher Zeit im neu aufgenommenen Studiengang dann Prüfungen abzulegen sind? Es kann durchaus sein, dass hier eine Summierung von Semesterzeiten des aufgegebenen und des neuen Studiengangs erfolgt, um ewige Dauerstudenten, die sich immer wieder umschreiben, wenn es Ernst wird, irgendwann exmatrikulieren zu können.

    Lesen der Studien- und Prüfungsordnung und exzellente Kenntnisse des dort verwendeten Juristendeutsch sind notwendig.

    Nebenbei würde mich interessieren, wie man Frankoromanistik als Studium beginnen kann, ohne damit zu rechnen wenigstens ein bißchen mit romanischen Sprachen (die einem nicht liegen) in Berührung zu kommen.

    Und: Was fängt man mit einem abgeschlossenen Studium der Japanologie und Germanistik (B.A.) am Ende an?

    Viel Erfolg.
    Geändert von lausitzer (09-02-2011 um 13:26 Uhr)

Ähnliche Themen

  1. Studienfachwechsel
    Von Beere1988 im Forum Rund ums Studium
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 06-01-2011, 13:07
  2. BAföG für ein Semester, dann Studienfachwechsel
    Von piddie im Forum Förderungen + Zuschüsse
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 13-05-2005, 10:10
  3. BWL - höheres Fachsemester / Studienfachwechsel
    Von Unregistriert im Forum ZVS, Studienplatzklage, Klagen gegen Noten
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 26-12-2004, 12:13
  4. Begründung für Bafög Amt bei Studienfachwechsel
    Von leiby im Forum Rund ums Studium
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 16-07-2003, 11:32
  5. studienfachwechsel in bayern
    Von im Forum Rund ums Studium
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 07-02-2003, 11:32

Stichworte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein