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  1. #1
    ilaria ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
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    Studiengebühren nur wegen Fristüberschreitung der Profs

    Hallo an alle,
    ich bin am verzweifeln. Ich habe Ende Juli meine Diplomarbeit angemeldet und Ende Januar abgegeben. In der Prüfungsordnung steht: "Das Bewertungsverfahren soll 4 Wochen nicht überschreiten, die Bewertung ist spätestens 8 Wochen nach Abgabe der Diplomarbeit mitzuteilen". Nach neun Wochen des Wartens habe ich mich im Prüfungsamt erkundigt, ob denn nun endlich meine Arbeit bewertet worden sei. Mir wurde erklärt, dass da noch keine Note vorläge und nun das neue Semester anfängt, ich mich für dieses auch einschreiben müsse. Zwar kann ich mich dann anschließend beurlauben lassen, aber 200€ Sozialbeitrag muss ich trotzdem zahlen (vom dem ich nicht mal was hab, da ich nicht in der Stadt meiner Uni wohne). Wie das mit dem Urlaubsantrag ist, für den ich angeblich persönlich im Prüfungsamt vorbeikommen muss, was bedeutet 600 km hin und zurückzufahren, will ich mir gar nicht überlegen. Nur weil meine Profs sich nicht an die Richtlinien gehalten haben, muss ich jetzt wieder zahlen. Hat jemand eine Idee, ob ich irgendwas machen kann, um nicht immer wieder zu resignieren?

  2. #2
    lausitzer ist offline "Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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    Ende Januar plus ca. 8 Wochen sind zwar Ende März, aber es kann man sicher keinem übel nehmen, wenn es dann doch erst Anfang April wird, solange es nur Soll-Bestimmungen und keine verbindlichen Fristangaben sind.

    Was die Rückmeldung angeht, so solltest Du doch nochmal nachfragen, ob das wirklich notwendig ist? Schließlich nimmst Du auch nicht mehr an Studienveranstaltungen teil, sondern hast Deine Diplomarbeit eben im letzten Semester abgegeben.

    Ansonsten ist man Dir ja schon soweit entgegengekommen, dass man Dir eine Beurlaubung und damit eine Verringerung der Gebühren anbietet. Woraus setzen sich nun die restlichen 200 Euro Sozialbeitrag zusammen? Das klingt, als ob ein nicht geringer Teil davon auf ein Semesterticket entfällt. Auch für das gibt es Befreiungsregelungen, die Du Dir durchlesen solltest. Der regelmäßige Aufenthalt außerhalb des Geltungsbereiches des Tickets sollte unter gewissen Randbedingungen aber grundsätzlich auch zu einer Befreiung führen können.

  3. #3
    ilaria ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
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    Danke für die Antwort

    Bei dem Sozialbeitrag ist in der Tat noch das NRW-Ticket mit dabei. Nun werde ich mich mal schlau machen, wie ich mich davon auch befreien kann. Du hast mir sehr geholfen mit deiner Antwort. Danke.

  4. #4
    ilaria ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
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    Studiengebühren noch überweisen obwohl die Note schon da ist?

    So, nun hab ich tatsächlich mein Diplomzeugnis in den Händen. Nur um dieses noch zu erhalten, musste ich mich für dieses Semester noch einmal einschreiben und dann beurlauben lassen. Allerdings habe ich den Sozialbeitrag von 245 € noch nicht überwiesen. Nun frage ich mich, ob ich das noch machen soll oder nicht. Mein Diplom hab ich ja jetzt. Allein schon im letzen Semester, in dem ich die Diplomarbeit abgegeben habe, aber keine Vorlesungen oder Prüfungen hatte, musste ich schon über 700 € zahlen, also kann ich nicht mal an mein schlechtes Gewissen appellieren. Im Studentensekreteriat wurde mir mal gesagt ich muss eingeschrieben sein und mal ich könne auch exmatrikuliert sein, um mein Diplom zu erhalten. Könnte es sein, dass das Diplom rückwirkend 'annulliert' wird?

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