Ich studiere weder Sonderpädagogik noch studiere ich in NRW, aber ich kann Dir sagen, dass Lehramtsstudiengänge bundeslandbezogen sind. Das heißt nicht, dass Du grundsätzlich überhaupt gar nicht in einem anderen Bundesland unterrichten kannst als dem, in dem Du studiert hast, aber es ist ziemlich schwierig, erfordert einen erheblichen Papierkrieg und 'ne Chance hast Du auch nur, wenn das Bundesland gerade Sonderpädagogen braucht. Ich würde Dir also schon anraten, in dem Bundesland zu studieren, in dem Du den Beruf auch ausüben möchtest.
Ach ja und, Sekundärstufe II = 11 - 13, soweit ich weiß. Sekundär I wäre 5 - 10, 1 - 4 ist Primärstufe.
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Ergebnis 1 bis 3 von 3
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30-11-2003 20:45 #1Gast
lehramtsstudium-- hilfäääääääää
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Also, ich möchte lehramt sonderpädagogik studieren (komme aus NRW), habe aber noch mehrere Fragen, bei denen ich nicht weiß, an wen ich mich wenden kann...
1. kann ich auf lehramt in irgendeinem anderen Bundesland studieren und dann trotzdem (ohne schwierigkeiten)wieder nach NRW (oder noch ein anderes) wechseln?
bzw. schon nach dem 1. examen, also dann fürs referendariat wechseln?
2. wie ist das einstiegsgehalt eines verbeamteten sonderpädagogen? (a12, oder a13?)
3. wenni ch sek II studieren würde, welche klassenstufen könnte ich dann unterrichten? nur 11-13, oder ab 5?
und zu guter letzt
4. werden mir wartesemester nur angerechnet, wenn ich in der zeit nicht studiere?
So, sorry, dass es so viel war, aber ich freue mich über jede antwort.. :-)
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12-12-2003 19:17 #2
Geändert von Woof (12-12-2003 um 19:27 Uhr)
Der Wolf ist ein großer Übeltäter, doch er lehrt die Hirten, auf der Hut zu sein.
Chinesisches Sprichwort
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12-12-2003 19:23 #3Gast
Re: lehramtsstudium-- hilfäääääääää
Die Frage finde ich lustig. Mache Dir in fünf Jahren darüber noch mal Gedanken. Bis dahin werden die sich überlegen, ob sie weiter verbeamten um die Sozialbeiträge heute einzusparen, die sie morgen als Pensionen zahlen müssen und ob man nicht doch einige Dinge anders regeln muß?Original geschrieben von Gast
2. wie ist das einstiegsgehalt eines verbeamteten sonderpädagogen? (a12, oder a13?)
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