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Thema: Versicherung

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Ergebnis 1 bis 3 von 3
  1. #1
    Avatar von Adele88
    Adele88 ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
    Registriert seit
    05.09.2011
    Beiträge
    2

    Versicherung

    Hallo!
    Ich mache ein Praktikum bei einem Schreiner. Der lässt mich cooler Weise auch schon mit seinem Werkzeug (Stichsäge, Bohrmaschine und Co.) arbeiten. Bin ich eigentlich versichert, wenn ich etwas mit den Maschinen oder vielleicht sogar die Maschine selbst (versehentlich) kaputt mache?
    Dankeschön,

    Adele

  2. #2
    Friedrich Schade ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
    Registriert seit
    12.09.2011
    Beiträge
    2

    Schadensersatz des Praktikanten bei Sachbeschädigung

    Antwort auf die Frage von Adele 88

    Grundsätzlich hat derjenige, der eine Sache beschädigt, auch Schadensersatz zu leisten. Er muss den eingetretenen Schaden aber zu vertreten haben, d.h. entweder vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben.
    Im Arbeitsrecht und aus meiner Sicht ebenfalls im Praktikumsrecht ist das aber unbillig. Wo gearbeitet wird, passieren auch Fehler bzw. eben auch Sachbeschädigungen. Deshalb gilt im Arbeitsrecht zu Recht der Grundsatz der Haftungsbeschränkung für den Arbeitnehmer. Aus meiner Sicht gilt das auch für Praktikanten.
    Das bedeutet: Verursacht der Praktikant den Sachschaden vorsätzlich (= Wissen und Wollen der Sachbeschädigung), haftet er im vollen Umfang. Bei grober Fahrlässigkeit (= es wird schon gutgehen) haftet er für den Schaden grundsätzlich auch voll; eine Haftungserleichterung ist aber denkbar, wenn der Praktikant in seiner Existent bedroht ist. Bei normaler Fahrlässigkeit (= wer die Sorgfalt außer Acht lässt) ist der Praktikant anteilig verpflichtet, den Schaden zu regulieren. Höhe etwa 25 Prozent. Nur bei leichtester Fahrlässigkeit ist der Praktikant vom Ersatz des Schadens befreit.

  3. #3
    sdohlen ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
    Registriert seit
    12.09.2011
    Beiträge
    9
    Du bist über deinen Arbeitgeber versichert, sofern du für dein Praktikum einen Praktiukumsvertrag unterschrieben hast. WEnn nicht, solltest du das schleunigst nachholen, sonst haftet deine private Haftpflicht - du hast doch eine oder ??

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