Hallo Nico92,

grundsätzlich ist es zulässig, einen unbefristeten Mietvertrag abzuschließen, verbunden mit einem Kündigungsausschluss bzw.
Kündigungsverzicht von beispielsweise einem Jahr. Das gilt nicht nur für Studentenwohnheime, sondern für alle Mietwohnungen und Mietverhältnisse.
In diesen Fällen kann ein Mieter nach einem Jahr jederzeit mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monate kündigen, die ersten 12 Monate der Mietzeit ist er aber an die Wohnung gebunden.

Wenn also das "Extraschreiben", auf dem der Kündigungsausschluss wohl geregelt ist, Bestandteil des Mietvertrages ist, also auch unterschrieben werden musste, dann kann dieses Mietverhältnis erstmals nach dem Ablauf von
12 Monaten gekündigt werden.
In einer solchen Situation macht es Sinn, mit dem Vermieter über das Thema "Nachmieter" zu sprechen. Der Vermieter muss sich normalerweise zwar nur in Ausnahmefällen auf einen Nachmieter einlassen, aber er kann natürlich jederzeit eine entsprechende Vereinbarung treffen.

Mit freundichen Grüßen
Ulrich Ropertz
Deutscher Mieterbund (DMB)
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