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  1. #1
    isejal ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
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    1

    Einmieten bei Verwandtschaft

    Hallo ich brauche schnellstmöglich Hilfe!!!

    Angenommen es wollte eine Frau(S) bei einem Vewandten 2. grades (H) Einziehen, welcher mit dem Einzug und der dazugehörigen Miete eiverstanden ist.
    (H) ist allerdings mit (M) verheiratet (M) lebt schon seit 4 Jahren getrennt von (H).
    (M) ist auch mit dem Einzug von (S) einverstanden allerdings will (M) mehr Miete haben und noch etwas davon abhaben.
    Allerdings bezahlt (M) seit dem auszug keinen Cent mehr für das Haus wo (H) momentan drinn lebt.
    (M) verdient mehr als (H).
    Außerdem will (M) es als Wohnung vermieten, wobei keine eigene Küche vorhanden wäre und auch nicht abschließbar wäre.

    Würde es da einen weg geben, dass (S) einzieht ohne das (H), (M) Auszahlen müsste?
    Muss (H) die Miete versteuern?

  2. #2
    Experte ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
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    Verwandtschaft

    Hallo,
    ich verstehe den Sachverhalt so, dass es um einen Einzug in ein Einfamilienhaus geht, dass auf der Vermieterseite ein getrennt lebendes, aber nicht geschiedenes Ehepaar steht.

    Ob der im Haus lebende Ehepartner einen Teil des Hauses vermieten darf, wer die Vertragskonditionen festlegt und wem die Mietzahlungen zustehen, müssten
    - soweit dies nicht schon geschehen ist - die Eigentümer des Hauses untereinander festlegen.
    Soweit es hier keine Vereinbarung gibt, kann unter Umständen aus der Überlassung des Hauses zur alleinigen Nutzung geschlossen werden, dass die Eigentümerin auch zur Vermietung berechtigt ist. Ein Mietvertrag über ein oder zwei Zimmer wäre also wirksam.

    Die Mieteinnahmen sind steuerpflichtig.

    Ob die Mieteinnahmen unter Umständen eine Rolle spielen, wenn es um die Festlegung von Unterhaltszahlungen geht, müsste ein Familienrechtsexperte prüfen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ulrich Ropertz
    Deutscher Mieterbund (DMB)
    mieterbund.de

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