Tja, bisher fehlen die Informationen.
Tatsache ist, daß sich die Bayern ihre Zustimmung in der Tat gesondert haben bezahlen lassen. Fraglich allerdings, ob das verwerflich ist. Was wäre das für ein Manager, der seinen Verein Millionen unter Wert verkauft? Ich denke, Uli Hoeneß hat Recht mit seiner Aussage, daß jeder andere Verein auch diesen Vertrag geschlossen hätte, wäre er ihm angeboten worden.
Wenn auch seine Aussage stimmt, daß man nur Kirch und nicht der Liga Geld weggenommen hat, halte ich Konsequenzen für überflüssig. Immerhin ist es ja so, daß die Bayern bei einer Einzelvermarktung noch viel mehr kassiert hätten und die Liga deutlich weniger.
FAZIT: Sieht für mich schwer nach Neid aus, die ganze Diskussion.
Ergebnis 1 bis 5 von 8
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24-02-2003 16:31 #1
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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Vertrag Bayern München - Leo Kirch
Erstmal ein großes Lob an Schmitti für seine Bemühungen zu diesem Forum.
Nun zu meiner Frage: Was sagt ihr eigentlich zu dem geheimen Vertrag zwischen dem FC Bayern München und Leo Kirch? Haben die Bayern gegen die Solidargemeinschaft bei der Zentralvermarktung der Fernsehrechte verstoßen und sich ihre Zustimmung dazu gesondert bezahlen lassen?
Sollen sie dafür bestraft werden? Wie? Geldstraft, Punktabzug, Aberkennung der Meisterschaft oder gar Lizenzentzug, weil sie Lizenzrelevante Verträge nicht bei der DFL vorgelegt haben?
@Schmitti
Ich hoffe, dieses Thema bringt mal etwas Leben in "Dein" Forum!
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24-02-2003 17:25 #2Gott, wie dein Name, so ist auch dein Ruhm bis an der Welt Enden.
Psalm 48,11
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24-02-2003 20:33 #3
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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Bis hier her kann ich Dir zustimmen, jeder Manager muß versuchen für seinen Verein das bestmögliche herauszuholen. Dafür wird er bezahlt. Allerdings muß er sich dabei an bestehtende Gesetze und Regelungen halten, Eine davon ist, dass die Fernsehrechte der Bundesliga von allen Vereinen gemeinsam vermarktet werden.Original geschrieben von Faust
Tja, bisher fehlen die Informationen.
Tatsache ist, daß sich die Bayern ihre Zustimmung in der Tat gesondert haben bezahlen lassen. Fraglich allerdings, ob das verwerflich ist. Was wäre das für ein Manager, der seinen Verein Millionen unter Wert verkauft?
Eine weitere Regelung ist, dass alle relevanten Verträge dem DFB bzw. der DFL im Rahmen des Lizenzierungsverfahrens vorzulegen sind. Das ein Vertrag über 20 Millionen Euro relevant ist, ist wohl unstrittig. Somit liegt hier ein Verstoß gegen die Lizenzierungsregel vor. Was man den Bayern zugute halten könnte ist, dass die Lizenzierung verhindern soll das ein Verein mitten in der Saison Pleite geht. Die Gefahr besteht ja bei einem solchen Vertrag nicht. Von daher ist der Sinn des Lizenzverfahrens nicht unterlaufen. Das spricht meiner Auffassung nach gegen eine Strafe.
Diese Aussage halte ich für fraglich. Es ist immerhin möglich, dass Kirch das "Extrageld" für die Bayern beim Gesamtvertrag für die Liga eingespart hat. Dann hätten die bayern die Liga schon geschädigt. Ist aber zugegebenermaßen spekulativ und wohl werder so noch so zu beweisen.Original geschrieben von Faust
Wenn auch seine Aussage stimmt, daß man nur Kirch und nicht der Liga Geld weggenommen hat, halte ich Konsequenzen für überflüssig.
Bei einer Einzelvermarktung hätte die Liga als Ganzes gar nichts mehr bekommen. Einige Vereine wie z.B. Dortmund, Hertha oder Schalke hätten wahrscheinlich mehr als jetzt andere wie Cottbus oder Bochum weniger. Eine Einzelvermarktung würde einigen wenigen Vereinen zugute kommen, die meisten müßten wohl mit weniger Geld auskommen. Die Frage ist, ob die Bundesliga spannender währe wenn alle Topclubs Einzelverträge hätten und nicht nur die Bayern einen geheimen Zusatzvertag. Dabei bleibt natürlich offen, ob andere das nicht auch haben. Erstaunlicherweise kommt ja gerade aus Dortmund oder Leverkusen sehr wenig Kritik....Original geschrieben von Faust
Immerhin ist es ja so, daß die Bayern bei einer Einzelvermarktung noch viel mehr kassiert hätten und die Liga deutlich weniger.
Zum Schluß noch eins: sicher gibt es gerade was die Bayern angeht viele Neider. Ich bin auch kein Fan von ihnen, wollte aber keine "Neiddiskussion" lostreten, sondern nur mal hören was andere dazu meinen. Daher habe zuerst auch offen gefrage, ob sie dafür bestraft werden sollen. Ich gebe aber zu, dass ich dann nur Sanktionsmöglichkeiten aufgeführt habe. Die Möglichkeit "keine Strafe, hätte jeder Verein so gemacht" bei meiner Fragestellung vergessen habe, da ich davon ausging das sie hinfällig ist, wenn man die Frage nach Strafbarkeit verneint. Das war wohl etwas undeutlich.
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24-02-2003 22:40 #4
@Zauberkünstler:
Ich wollte Dir persönlich keinen Neid unterstellen, Du hast die Frage ja sehr neutral gehalten. Aber zu Deinen sonstigen Ausführungen muß ich noch ein paar Richtigstellungen vornnehmen:
1) Ob ein Vertrag vorlegungspflichtig ist oder nicht, entscheidet sich nicht nach der Summe um die es geht, sondern nach dem Inhalt.
2) Richtig ist, daß sich die Vereine an die bestehenden Gesetze und Regelungen halten müssen. Nur: zu dem Zeitpunkt, als Bayern den Kirch-Vertrag abschloß, gab es eben noch keine Zentralvermarktung, sondern der Vertrag hat ja erst dazu geführt, daß die Bayern zustimmten. Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses existierten also keine Regelungen, gegen die die Bayern verstoßen haben, und deswegen ist Hoeneß wohl auch überzeugt, daß juristisch alles Einwandfrei ist.
3) Bleibt die moralische Komponente übrig. Natürlich ist es im Interesse der kleinen Vereine, möglichst zentral vermarktet zu werden. Du hast diejenigen, die bei Einzelvermarktung mehr verdienen würden, ja schon aufgezählt. Wenn nun die Alternative bei Bayern gelautet hat: entweder gar keine Zentralvermarktung oder wir bekommen einen Teil unserer Verluste ersetzt, dann haben sie immer noch die für die Liga günstigere Variante gewählt. Bei aller Solidarität sind die Bayern auch eine Aktiengesellschaft, die mal zuallererst ihren Aktionären verpflichtet ist und nicht Energie Cottbus oder Wolfsburg.
4) Ob die Liga spannender wäre, wenn die anderen mehr Geld hätten? Ich glaube, wenn im Fußball eins sicher ist, dann daß Geld keine Tore schießt. Wer ist denn dieses Jahr als erster aus der Champions League ausgeschieden?Gott, wie dein Name, so ist auch dein Ruhm bis an der Welt Enden.
Psalm 48,11
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25-02-2003 16:39 #5
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@Faust
Zu1.) Natürlich entscheidet nicht die Summe, sondern der Inhalt. Nur meiner Kenntnis nach sind alle Verträgt die Vermarktungsrechte betreffen vorzulegen. Uli Hoeness argumentier hier, dass der fragliche Vertrag von einer Tochtergesellschaft geschlossen wurde. Da diese anscheined in Vollkonsolidierung stand und eine Gewinnabführungsverpflichtung vorlag hätte der Vertrag meines Erachtens vorgelegt werden müssen. Ich muß allerdings zugestehen, dass die genauen juristischen Konstruktionen nicht bekannt sind und das Uli Hoeness sie im Zweifellsfall besser kennt.
Zu2.) Das ist nicht richtig. Eine Zentralvermarktung gibt es seit den ersten Fernsehverträgen der Bundesliga, die damals noch mit der ARD Sportschau geschlossen wurden. Der Kirch-Vertrag führte dazu, daß die Bayern der Beibehaltung der Zentralvermarktung sprich dem neuen Fernsehvertag zustimmten. Ich kann allerdings juristisch nicht beurteilen, ob durch das Auslaufen des alten Fernsehvertrages die bestehende Zentralvermarktung automatisch mit ausgelaufen währe. Falls dem so ist, sind die Bayern auch meiner Meinung nach dazu berechtige gewesen ihre Vermarktungsrechte eigenständig zu verkaufen.
Zu3) Wenn man Fußball als Geschäft betrachtet bleibt von Moral eh wenig übrig. Hier kann man den Bayern nicht mehr oder weniger Vorwürfe machen als anderen Vereinen. Man muß ihnen sogar ein vergleichsweise hohes soziales Engagement zugestehen. Kaum ein Verein bestreitet soviele Freundschaftsspiele für wohltätige Zwecke. Das eine Aktiengesellschaft zunächst an den Nutzen ihrer Aktionäre denkt halte auch ich für richtig und die von Dir genannte Alternative ist recht überzeugend. Was jedoch die Solidarität angeht gibt es im Fußball eine Besonderheit, die die Aktiengesellschaften hier von anderen AGs unterscheidet: Kein Fußballclub kann seine Leistung (=Spiel) alleine produzieren. Er ist immer auf die Mitwirkung des Konkurrenten angewiesen. Insofern unterscheiden sie sich erhelblich von herkömmlichen Wirtschaftsunternehmen. Wenn der Leistungsunterschied zwischen den einzelnen Clubs zu extrem wird, sinkt die Attraktivität des Gesamtpruduktes (=Bundesliga). Daran kann kein teilnehmender Club und auch keine ihren Aktionären verpflichtete AG interessiert sein, da sie sich langfristig selbst schädigt. Dies konnte man gut an der abgelaufenen Formel 1 Saison sehen. Durch die frühe Entscheidung und klare Überlegenheit von Schumacher und Ferrari gingen Spannung und Zuschauerzahlen ab der Saisonhälfte deutlich zurück. Für die Attraktivität und damit auch für die Vermarktung des Gesamtpruduktes ist ein zu großer Leistungsunterschied der einzelnen Teilnehmer also abträglich. Dies spricht meiner Meinung für die Zentralvermarktung, die übriegens in der Fußballbundesliga mit einer Leistungsabhängigen Komponente (Tabellenplatz) gekoppelt ist. Daher plädiere ich im Sinne des Gesamtproduktes für die Zentralvermarktung.Geändert von Zauberkuenstler (25-02-2003 um 22:20 Uhr)
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