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  1. #1
    Campinchen ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
    Registriert seit
    08.08.2007
    Beiträge
    1

    Rückzahlung BaFög + Kredit

    Hi!
    Ich habe mal eine Frage: Wenn man BaFög bekommt, muss man doch "nur" 10.000€ zurückzahlen, auch wenn man mehr bekommen hat. Wie sieht das jetzt aus, wenn man zusätzlich noch einen Studentenkredit aufnehmen muss? Ich habe gelesen, dass man beides miteinander verrechnet und am Ende trotzdem nur die 10.000 zurückzahlen muss, kann mir das aber irgendwie nicht vorstellen (sowohl Bank als auch Staat wollen ja das Geld wieder, oder nicht?)
    Hat da jemand genaue Informationen für mich?

  2. #2
    *** Gast
    Ich hab was anderes gesagt bekommen.
    Die Rückzahlung vom BaföG ist abhängig vom Zeitpunkt der Rückzahlung. Hätte man einen sehr guten Abschluss, zahlt man nichts.
    Wenn man direkt nach dem Studium (ich glaub innerhalb eines Jahres) zurückzahlt, zahlt man nur noch einen Teil des Betrages zurück. Zahlt man später in Raten, muss man alles zurückzahlen.

    Als ich, als Schülerbafögempfängerin, mich über den Kredit informiert hatte, hab ich gesagt bekommen, dass Kredit nichts mit dem BaföG zu tun habe.

    http://www.bafoeg.bmbf.de/gesetze_darlehen_default.php

  3. #3
    Avatar von Seemops
    Seemops ist offline "Professor" (750-1499 Beiträge)
    Registriert seit
    23.01.2006
    Beiträge
    1.194
    Ich möchte auch bezweifeln, dass Banken sowas mit sich machen. Du verlangst hier von einer Bank Geld. Nicht vom Staat, nicht von Mama oder von Cousine Adelheid. Außerdem leihst du dir dann Geld von einer Bank und vom Staat, beides hat ja eigentlich nichts miteinander zu tun.
    Solche Fragen klärt man übrigens nur bedingt in den unendlichen Weiten des Internets und schon gar nicht in zwielichtigen Studentenforen, sondern mit dem Bankberater deines Vertrauens bzw. deinem Bafögberater.
    "Wir hatten zwei Beutel Gras, 75 Kügelchen Meskalin, fünf Löschblattbögen extrastarkes Acid, nen Salzstreuer halbvoll mit Kokain und n ganzes Spektrum vielfarbiger Uppers, Downers, Heuler, Lacher, einen Liter Tequila, ne Flasche Rum, ne Kiste Bier, nen halben Liter Äther und zwei Dutzend Poppers. Nicht, dass wir das alles für unsere Tour brauchten, aber wenn man sich erst mal vorgenommen hat, ne ernsthafte Drogensammlung anzulegen, dann neigt man dazu, extrem zu werden..."

  4. #4
    Avatar von Mariken
    Mariken ist offline "Doktorand" (150-299 Beiträge)
    Registriert seit
    12.02.2005
    Beiträge
    261
    Also ich hab davon auch gehört (Bafög + Kredit = 10.000 € Schulden), scheint aber wohl bundeslandabhängig zu sein.
    Wär mal ne gute Frage für Bafögsachbearbeiter...
    Der Mensch hat das Netz seines Lebens nicht gewebt, er ist nur ein Strang dieses Netzes. Was immer er dem Netz antut, tut er sich selbst an.

  5. #5
    lausitzer ist offline "Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
    Registriert seit
    18.06.2006
    Beiträge
    3.691
    Hmm. Na vielleicht reicht es nicht aus, einfach nur mal was gehört zu haben?

    Nach meiner Kenntnis gibt es neuerdings beim BaföG eine Höchstbelastungsgrenze. Wo die liegt, kann man sicher im Gesetz und den Ausführungsbestimmungen nachlesen.

    Ein "Studien"-Kredit einer Bank, egal ob Sparkasse, Privatbank oder KfW hat damit aber nach meiner Überzeugung nichts zu tun. Da sollte man bei der Kreditbeantragung das Kleingedruckte gründlich studieren und sich beraten lassen. Ich nehme aber an, dass die ihr verliehenes Geld inklusive Zinsen über kurz oder lang wiedersehen wollen. Alles andere wäre unnormal.

    Etwas anderes kann ich mir nur vorstellen, wenn man Mitarbeiter der Bank ist oder sonst an irgendeinem Ausbildungsmodell teilnimmt, wo die Bank die Qualifizierung ihrer (zukünftigen) Mitarbeiter auch durch ein fachlich relevantes Studium fördern will. Diese Modelle gibt es aber auch in anderen Branchen.

    Weiterhin ist mir zwar bekannt, dass die Rückzahlungssumme des BaföGs sich in der Tat neben der genannten Höchstgrenze auch an Schnelligkeit des Studienabschlusses, Rückzahlungsdauer und erreichter Studienleistung orientiert. Dass aber jemand mit "sehr gutem" Abschluss völlig von der Rückzahlung befreit ist, halte ich für eine Fehlinformation.

    Neben der Verletzung von Grundsätzen der Gleichheit und Verhältnismäßigkeit würde eine solche Regelung gerade zu Täuschung und Notenhandel anstiften.

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