Hast du dich denn schon hinreichend informiert, ob du überhaupt die Bedingungen erfüllst?
Ansonsten würde ich mich in dieser Sache dahin wenden, wo du auch die Studiengebühren bezahlst. Das mag in deiner Uni das Immatrikulationsamt sein oder es mag auch anders heißen (bei mir heißt es eben Studentenkanzlei). Du solltest ja wissen, wo deinen Gebühren landen. Da würde ich dann mal fragen oder auf der Homepage nachschauen. Am besten ist aber IMMER fragen und zwar den Richtigen!
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01-04-2008 15:28 #1
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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Studiengebühren in Thüringen zurückfordern
Hallo,
in Thüringen ist eine Studentin mit ihrer Klage gegen die Anrechnung von Semesterzeit vor einem Studienfachwechsel durchgekommen
http://www.asta.uni-wuppertal.de/ind...=242&Itemid=87
Jetzt kann man in Thüringen seine Studiengebühren teilweise zurückfordern. Weis jemand wie ich das anstelle?
Sugarlike
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01-04-2008 20:06 #2"Wir hatten zwei Beutel Gras, 75 Kügelchen Meskalin, fünf Löschblattbögen extrastarkes Acid, nen Salzstreuer halbvoll mit Kokain und n ganzes Spektrum vielfarbiger Uppers, Downers, Heuler, Lacher, einen Liter Tequila, ne Flasche Rum, ne Kiste Bier, nen halben Liter Äther und zwei Dutzend Poppers. Nicht, dass wir das alles für unsere Tour brauchten, aber wenn man sich erst mal vorgenommen hat, ne ernsthafte Drogensammlung anzulegen, dann neigt man dazu, extrem zu werden..."
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02-04-2008 12:14 #3
"Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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Ich begreife diesen Satz vom ASTA Wuppertal nicht ganz und vermute, dass da irgendwer schlampig zusammengefasst hat.Wer vor Inkraftreten des Studiums sein Fach gewechselt hatte, könne deshalb sein Studium kaum in der gebührenfreien Studienzeit beenden.
Was ist mit "Inkrafttreten des Studiums" gemeint? Wie geschieht sowas?
Und wie stellt man einen Fachwechsel vor dem Beginn eines Studiums fest?
Und ist es nicht logisch, dass die (bisher) gebührenfreie Regelstudienzeit nicht ausreicht, um ein weiteres Studium zu beenden, wenn man zuvor einen oder mehrere Anläufe über ein oder mehrere Semester in anderen Fächern verbracht hat?
Da muss einem doch klar sein, dass sich der Zeitraum verkürzt, in dem keine Langzeitstudiengebühren anfallen, genauso, wie der Zeitraum zur Neige geht, in dem Kindergeld gezahlt wird, es Bafög-Förderung gibt, man Mitglied in der Familienversicherung oder der studentischen Krankenkasse sein kann, oder oder oder.
Immerhin war der Klagende ja auch mal so schlau, ein Abiturzeugnis zu bekommen (aber gut, das geht heute auch ohne Mathematik und Logik
)
Wer einen Studiumabschluss nicht in der Regelstudienzeit + 1 bis 4 Zusatzsemester seit dem Eintritt in eine Hochschuleinrichtung schafft, sollte doch damit rechnen können, schließlich Langzeitgebühren zahlen zu müssen.
Soooo unbekannt sind derartige Regelungen ja nun nicht und fallen auch nicht urplötzlich vom Himmel.
Insofern ist die Neugestaltungen vieler Prüfungsordnungen, die Prüfungstermine strenger festlegen, zu begrüßen. Damit entledigt man sich auch dem Problem des Langzeitstudierenden.
Insofern verstehe ich den Richter nicht, wenn tatsächlich hier jemand die Rückzahlung der Gebühren für richtig befunden hätte. In jedem Fall war das aber sicher eine Einzelfallentscheidung, wo sich jetzt nicht diverse studentische Vereinigungen darauf stürzen und den Fall verallgemeinern müssen.
Mag sein, dass man für das gebührenfreie Erst-Studium kämpft und im Einzelfall auch darum streitet, dass der durch diese oder jene Lage benachteiligte nicht von den Langzeitgebühren betroffen wird (wobei es da sicher bereits jetzt schon Härtefallregelungen gibt), aber das genügt dann sicher an Engagement seitens Asta und diversen Anti-Irgendwas-Bündnissen.Geändert von lausitzer (02-04-2008 um 12:20 Uhr)
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02-04-2008 16:24 #4
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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Hallo,
es geht ja aber darum, dass man beim Wechsel des Studiengangs noch gar nicht wissen konnte, das mal Studiengebühren fällig werden! Ich finds logisch. Hätte definitiv nicht gewechselt, wenn ich das gewußt hätte.
Ich werde mich bei der Uni wegen der Rückzahlung erkundigen. Befürchte aber, dass die nicht so auskunftsfreudig sind.
Sugarlike
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03-04-2008 08:29 #5
"Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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Warum konntest Du es nicht wissen? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und auch nicht vor Schaden oder finanzieller Belastung. Dir trägt keiner alles hinterher, wie man hier bei zahlreichen Anfragen neuer Forennutzer auch vermuten könnte, die einfach zu faul sind, die richtigen Ansprechpartner zu suchen. Wir leben auch nicht im Schlaraffenland, wo es alles unbegrenzt und gratis gibt.
"Bildung für alle und zwar umsonst." war auf den Plakaten des Studentenrates meiner Universität zu lesen.
Wie gesagt: Die Langzeitstudiengebühren sind nicht vom Himmel gefallen und sie treffen auch nicht unmittelbar jeden sofort nach dem Ende der Regelstudienzeit, sondern es gibt in der Regel, ohne dass ich die Thüringer Regelung konkret kenne, einige zusätzliche Freisemester. Nun kann sich der Student aussuchen, ob er diese lieber für Auslandssemester nutzt, ob er hier und da im Studium hinterherhinkt und deswegen ein wenig länger braucht als der Regelplan vorsieht, ob er unter anderen Umständen leidet, die sein Studium in die Länge ziehen, wobei es da durchaus zusätzliche besondere Befreiungsregelungen geben kann, oder ob er die Zusatzsemester einfach schon mal in einem angefangenen und dann abgebrochenen Studium verpulvert.
Im übrigen kann man zur Not auch immer noch die Hochschule wechseln und ein Bundesland wählen, das keine (Langzeit-)Studiengebühren erhebt. Unsere Hochschullandschaft ist so schön bunt.
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