Es muss an deiner Uni irgendeine Rechtsgrundlage für die Erhebung der Studiengebühren geben. Such mal danach bzw. frag bei der Studentenberatung. Du bist bestimmt nicht der Erste, bei dem diese Situation auftritt.
Die Aussage der Bank, dass du erst ab dem 15.12. nicht mehr so einfach kündigen kannst, ist ja schon mal hilfreich, damit hast du zumindest noch etwas Zeit, um dich mit der Uni rumzustreiten.
Meines Wissens gibts bei uns eine Regelung, dass man die Studiengebühren bis etwa 4 Wochen (?) nach Semesteranfang zurückbekommt, wenn man sich exmatrikuliert.
LG zefix
+ Antworten
Ergebnis 1 bis 4 von 4
-
20-11-2009 11:14 #1
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
- Registriert seit
- 20.11.2009
- Beiträge
- 1
Studiengebühren trotz Exmatrikulation nach einem Monat!!!?
Hallo ihr Lieben!
Ich möchte mich nächste Woche exmatrikulieren und habe die Studiengebühren bis jetzt noch nicht gezahlt.
Heute wollte ich mich an der Uni erkundigen, ob ich die Studiengebühren (nach einem Monat seit Vorlesungsbeginn!!!!!!) nur anteilig zahlen müsste.
Der Typ vom Studienbeitragsservice war sehr unfreundlich und meinte dann, dass ich den Betrag auf jeden Fall komplett zahlen müsste!!
Das Ding ist, dass ich einen Vertrag mit der NRW-Bank abgeschlossen habe (bin im 1.Semester - da wird dann das Geld erst am 15.Dezember überwiesen), da heute angerufen habe und sie mir sagten, dass ich ohne weitere Probleme den Vertrag kündigen könnte weil ja noch keine Zahlungsvorgänge stattgefunden hätten.
Als ich das dann beim Studienbeitragsservice erwähnte, wollte er mich regelrecht davon abbringen (wahrscheinlich weil durch die NRW-Bank die Studiengebühren automatisch überwiesen werden)!!! ich glaube, dass er wirklich nur bezwecken wollte, dass das Geld in der Uni landet und bin gar nicht mehr so sicher, ob dass jetzt eine professionelle Beratung war.
ICH GEH DA DOCH NICHT NÄCHSTE WOCHE HIN UM MICH ZU EXMATRIKULIEREN UND DRÜCK DENEN ALS ABSCHIEDSGESCHENK MEINE 500 EURO IN DIE HAND!!!!!
Was soll ich denn jetzt machen?? Kann ich mich nächste Woche exmatrikulieren ohne dass ich direkt die Studiengebühren zahle (dass ich mich exmatrikuliere ist aus verschiedenen Gründen sehr wichtig)?? Wie hoch schätzt ihr die Chancen bei einem Widerspruch ein?
Ich bedanke mich im Voraus für eure Antworten!!!
-
20-11-2009 12:29 #2
"Student" (20-79 Beiträge)
- Registriert seit
- 04.12.2006
- Beiträge
- 47
-
01-12-2009 13:46 #3
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
- Registriert seit
- 28.08.2009
- Beiträge
- 8
Ja, es gibt bei jeder Uni eine Frist, in der du dich entscheiden kannst, ob du das Semester besuchen möchtest oder nicht. Wenn diese Frist verstrichen ist, musst du den Semesterbetrag anteilig zahlen bzw. erhältst ihn zurück.
-
02-12-2009 19:19 #4
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
- Registriert seit
- 15.04.2009
- Beiträge
- 4
Studiengebühren zurück
Hallöchen,
ich habe meine Studiegebühren anteilig zurückbekommen. Wenn man sich an der Uni Wuppertal einen Monat nach Semesterbeginn exmatrikuliert, bekommt man alles zurück. Wenn man sich aber später exmatrikuliert, bekommt man nur die Hälfte. Jede Uni hat ihre individuelle Regelung
Ähnliche Themen
-
Dringend!! Studienwechsel im selben Studienbereich trotz Exmatrikulation möglich?!?!
Von hexle22 im Forum Rund ums StudiumAntworten: 1Letzter Beitrag: 21-05-2008, 14:28 -
Fachkräftemängel -Studiengebühren belasten sozialschwache Familien,arme Studenten
Von bild5000 im Forum Gesellschaft und PolitikAntworten: 0Letzter Beitrag: 24-10-2007, 12:14 -
Kindergeld ade, Studiengebühren hallo!
Von Unregistriert im Forum Förderungen + ZuschüsseAntworten: 76Letzter Beitrag: 24-08-2006, 15:41 -
Haushaltslochstofpung durch Studiengebühren in NDS
Von Secospace im Forum Einkommen + AusgabenAntworten: 7Letzter Beitrag: 22-10-2005, 16:16 -
Bei CDU/CSU und FDP: Studiengebühren drohen !
Von Fortschritte im Forum Einkommen + AusgabenAntworten: 0Letzter Beitrag: 17-09-2002, 01:12


LinkBack URL
About LinkBacks



Zitieren
Lesezeichen