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  1. #1
    Floddi ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
    Registriert seit
    20.11.2009
    Beiträge
    1

    Studiengebühren trotz Exmatrikulation nach einem Monat!!!?

    Hallo ihr Lieben!

    Ich möchte mich nächste Woche exmatrikulieren und habe die Studiengebühren bis jetzt noch nicht gezahlt.

    Heute wollte ich mich an der Uni erkundigen, ob ich die Studiengebühren (nach einem Monat seit Vorlesungsbeginn!!!!!!) nur anteilig zahlen müsste.

    Der Typ vom Studienbeitragsservice war sehr unfreundlich und meinte dann, dass ich den Betrag auf jeden Fall komplett zahlen müsste!!

    Das Ding ist, dass ich einen Vertrag mit der NRW-Bank abgeschlossen habe (bin im 1.Semester - da wird dann das Geld erst am 15.Dezember überwiesen), da heute angerufen habe und sie mir sagten, dass ich ohne weitere Probleme den Vertrag kündigen könnte weil ja noch keine Zahlungsvorgänge stattgefunden hätten.

    Als ich das dann beim Studienbeitragsservice erwähnte, wollte er mich regelrecht davon abbringen (wahrscheinlich weil durch die NRW-Bank die Studiengebühren automatisch überwiesen werden)!!! ich glaube, dass er wirklich nur bezwecken wollte, dass das Geld in der Uni landet und bin gar nicht mehr so sicher, ob dass jetzt eine professionelle Beratung war.

    ICH GEH DA DOCH NICHT NÄCHSTE WOCHE HIN UM MICH ZU EXMATRIKULIEREN UND DRÜCK DENEN ALS ABSCHIEDSGESCHENK MEINE 500 EURO IN DIE HAND!!!!!

    Was soll ich denn jetzt machen?? Kann ich mich nächste Woche exmatrikulieren ohne dass ich direkt die Studiengebühren zahle (dass ich mich exmatrikuliere ist aus verschiedenen Gründen sehr wichtig)?? Wie hoch schätzt ihr die Chancen bei einem Widerspruch ein?

    Ich bedanke mich im Voraus für eure Antworten!!!

  2. #2
    zefix ist offline "Student" (20-79 Beiträge)
    Registriert seit
    04.12.2006
    Beiträge
    47
    Es muss an deiner Uni irgendeine Rechtsgrundlage für die Erhebung der Studiengebühren geben. Such mal danach bzw. frag bei der Studentenberatung. Du bist bestimmt nicht der Erste, bei dem diese Situation auftritt.
    Die Aussage der Bank, dass du erst ab dem 15.12. nicht mehr so einfach kündigen kannst, ist ja schon mal hilfreich, damit hast du zumindest noch etwas Zeit, um dich mit der Uni rumzustreiten.

    Meines Wissens gibts bei uns eine Regelung, dass man die Studiengebühren bis etwa 4 Wochen (?) nach Semesteranfang zurückbekommt, wenn man sich exmatrikuliert.

    LG zefix

  3. #3
    Fantomas ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
    Registriert seit
    28.08.2009
    Beiträge
    8
    Ja, es gibt bei jeder Uni eine Frist, in der du dich entscheiden kannst, ob du das Semester besuchen möchtest oder nicht. Wenn diese Frist verstrichen ist, musst du den Semesterbetrag anteilig zahlen bzw. erhältst ihn zurück.

  4. #4
    beateelli ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
    Registriert seit
    15.04.2009
    Beiträge
    4

    Lach Studiengebühren zurück

    Hallöchen,

    ich habe meine Studiegebühren anteilig zurückbekommen. Wenn man sich an der Uni Wuppertal einen Monat nach Semesterbeginn exmatrikuliert, bekommt man alles zurück. Wenn man sich aber später exmatrikuliert, bekommt man nur die Hälfte. Jede Uni hat ihre individuelle Regelung

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