Hallo,
gehe auch mit einem Stipendium nach England, um meinen Master zu machen.
Die Kindergeldkassen haben einen Vordruck "Werbekostenabrechnung" (oder so ähnlich), den habe ich auch ausgefüllt. Da kann man dann in Prognose Zweiter Wohnsitz, Bücher, Fahrten etc. abrechnen.
Und von den 7400,- € per anno werden sowieso noch 2000,- € draufgeschlagen, die man dazuverdienen kann, aber von der Kindergeldkasse als Pauschale für Werbekosten nicht angerechnet werden.
Hoffe, ich konnte helfen
Bye, Bye
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26-06-2004 22:27 #1
"Student" (20-79 Beiträge)
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Kindergeld bei Auslands-Stipendium
Hi,
ich werde ab diesen Augsut für 1 Jahr in den USA studieren. Dafür werde ich ein Stipendium in Höhe von 9.500$ erhalten plus eine Krankenversicherung in Höhe von ca. 800$.
Meine Frage ist jetzt:
Können meine Eltern für dieses Jahr trotzdem weiterhin Kindergeld beziehen? Ich habe mich schon soweit informiert, als dass es einen Betrag gibt, ca. 7400€ per Anno, über das das Einkommen des Studenten nicht steigen darf. Wird das Stipendium voll als Einkommen angerechnet? Ist es überhaupt möglich Kindergeld zu beziehen, wenn man im Ausland studiert?
Ich weiß, dass der richtige und kompetente Ansprechpartner die Familienkasse wäre, die meist den örtlichen Arbeitsämtern angeschlossen ist. Da ich aber keine wirklich objektive Antwort von denen erwarte bzw. keine, die gewisse "Möglichkeiten" aufzeigt, wollte ich doch auch hier fragen, ob jemand Erfahrungen gemacht hat, oder sich gar damit auskennt.
Danke!
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21-09-2004 07:08 #2Unregistriert Gast
Kindergeld bei Auslands-Stipendium möglich!
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22-09-2004 00:50 #3Unregistriert GastHeisst das, dass es im Endeffekt 9400,- € sein dürfen???
Zitat von Unregistriert
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26-09-2004 22:29 #4
Kindergeld
Also ich bin seit einem Jahr in den USA und meine Eltern habe kaum Problme mit dem Kindergeld. Du musst dir halt nur von der Uni bestätigen lassen, dass du enrolled bist und das ist alles, da muss ja nicht draufstehen, dass du ein Stipendium hast. Ich arbeite auch als TA und verdiene mein Unterhalt, aber das muss die Kindergeldstelle ja nicht erfahren
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13-11-2004 18:40 #5
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- 2.761
Die 2000 € Werbungskosten glaubt Euch kein Mensch. Die müßtest ihr schon einzeln nachweisen. Als Pauschale werden weit weniger anerkannt.
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