http://www.studentenwerke.de/pdf/Aus...ril%202004.pdfZitat von Unregistriert
Dort findet man (unten) die für die jeweiligen Länder zuständigen Studentenwerke und auf deren Internetseiten weitere spezifische Informationen. Ich hatte mich mal für die USA erkundigt (hier ist das Studentenwerk in Hamburg zuständig). Ich zitiere:
§ 15 Abs. 3 BAföG:Die Ausbildung sollten Sie noch innerhalb der Förderungshöchstdauer angetreten haben. Die Förderungshöchstdauer entspricht der Regelstudienzeit Ihres Studienganges. Eine Förderung nach Ablauf der Förderungshöchstdauer ist nur unter den in § 15 Abs. 3 BAföG bestimmten Voraussetzungen möglich. Wie auch im Inland endet der Förderungsanspruch mit dem Ablauf der Förderungshöchstdauer bzw. einer nach § 15 Abs. 3 BAföG verlängerten Förderungshöchstdauer.
M.E. würde eine Verlängerung der Förderungshöchstdauer (Inlandsbafög) auch automatisch die Förderungsdauer für Auslandsbafög verlängern. Allerdings solltest Du beachten, dass an die Zahlung von Auslandsbafög auch zahlreiche Forderungen an die "Tätigkeit" (also an das Praktikum, das Studienjahr, etc.) im Ausland gestellt werden. (Es muss z.B. einen "sinnvollen" Beitrag zum eigentlichen Studium leisten etc.) Außerdem werden viele andere Kriterien verlangt. Wie die genau aussehen, solltest Du auf jeden Fall beim für dein Zielland zuständigen Studentenwerk (siehe ersten Link) nachfragen bzw. online recherchieren.(3) Über die Förderungshöchstdauer hinaus wird für eine angemessene Zeit Ausbildungsförderung geleistet, wenn sie
1. aus schwerwiegenden Gründen,
2.(aufgehoben),
3. infolge einer Mitwirkung in gesetzlich vorgesehenen Gremien und satzungsmäßigen Organen der Höheren Fachschulen, Akademien, Hochschulen und der Länder sowie in satzungsmäßigen Organen der Selbstverwaltung der Studierenden an diesen Ausbildungsstätten sowie der Studentenwerke,
4. infolge des erstmaligen Nichtbestehens der Abschlußprüfung,
5. infolge einer Behinderung, einer Schwangerschaft oder der Pflege und Erziehung eines Kindes bis zu zehn Jahren
überschritten worden ist.
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28-07-2004 17:11 #1Unregistriert Gast
Auslandsbafög und Förderungshöchstdauer
Hallo,
meine Bafög-Förderungshöchstdauer endet am 30.3.05. Ich will ab Anfang März 2005 ins Ausland. Ich habe widersprüchliche Infos darüber, ob ich überhaupt eine Chance habe: die einen meinen, Auslandsbafög gebe es grundsätzlich nicht mehr am Ende des Studiums, die anderen meinen, ich würde für diesen einen Monat das Bafög kriegen. Was stimmt denn nun? Ich will die Höchstdauer verlängern wegen Gremienarbeit und Krankheitssemester. Würden sich dann auch die Chancen fürs Auslandsbafög erhöhen?
Heißen Dank
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29-07-2004 02:44 #2
"Student" (20-79 Beiträge)
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- 21.05.2004
- Beiträge
- 20
Geändert von Scrub (29-07-2004 um 02:46 Uhr)
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27-01-2005 10:22 #3Unregistriert Gast
Hallo,
mich würde mal interessieren, ob es mit Deiner Verlängerung/Auslandsbafoeg geklappt hat. STehe nämlich gerade vor dem gleichen Problem, Förderungshöchstdauer endet im Dez. 05 und gehe ab Ende Nov. 05 für 4 Monate ins Ausland...
Falls Du diese Nachricht noch liest, wäre es super, wenn du mir ein paar Tipps geben könntest.
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