da solltest du erstmal den status deiner frau klaeren. wenn ihr nach deutschem recht geheiratet habt bzw. eine nach dt recht rechtmaessige ehe eingegangen seit, dann muesste sie auch die dt staatsbuergerschaft entweder schon besitzen oder kann sie erwerben. demnach duerfte sie problemlos in deutschland wohnen auch wenn du in england arbeitest (freedom of movement). sie sollte in deutschland aber versichert sein. ob das die britische versicherung macht, musst du mit dieser klaeren.
viel spass in london
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17-08-2004 14:07 #1
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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- 17.08.2004
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- 4
Sie in Deutschland, ich in England KV, etc.
Hallo,
ich hoffe irgend jemand kann mir helfen oder mir einen Hinweis geben wo ich Hilfe finden kann. Zu meinen Problemen:
Ich (Buerger der BRD) habe eine suedafrikanische Ehefrau. Wir leben zur Zeit in Suedafrika. Aus beruflichen Gruenden moechten wir nach Europa ziehen. Genauer gesagt, ich moechte nach England, waehrend meine Frau in Deutschland lebt, da dort die Grossmutter unseres Kindes ist und sie auch sonst soziale Kontakte hat. Wir wollen also (zumindest fuer gewisse Zeit) getrennt leben.
Weiss irgend jemand was da auf uns zu kommt in Punkto Auslaenderrecht, Krankenversicherung etc.? Ist meine Frau und unser Kind auch ueber NHS bzw. meine private KV in England versichert? Koennen sie in Deutschland zum Arzt gehen? Brauche ich einen Wohnsitz in Deutschland damit sie eine Aufenthaltserlaubnis bekommt? Es ist alles so schwierig. Und da sagt man Europa ist jetzt eine Einheit. Da kann man ja nur lachen :(.
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09-11-2004 16:22 #2Unregistriert Gast
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09-11-2004 17:09 #3Unregistriert Gast
Danke
Danke fuer die Tips, leider ist das mit der Staatsbuergerschaft in Deutschland nicht so einfach. Sicher, wir sind vor dem Gesetz verheiratet aber das heisst nicht, dass meine Frau automatisch Deutsche ist. Sie muss eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen und dazu muss ich meinen staendigen Wohnsitz in Deutschland haben (so haben mir das die deutschen Behoerden gesagt). Das habe ich inzwischen erledigt. Steuermaessig gibts da erst mal keine Probleme, nur das ich jetzt zwei Steuererklearungen (eigentlich sogar drei - naemlich eine noch fuer Suedafrika) machen muss :(. Wie das mit der KV jetzt geht, weiss ich immer noch nicht, der NHS haelt sich auf jeden Fall raus - nicht zustaendig, da meine Frau nicht in UK wohnt. Ich glaub' ich muss mich mal direkt an die AOK wenden...
Danke nochmal, auch wenn ich (leider) nicht in London bin :(...


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