Ich war auch im Ausland und bekam auch Auslands-BAfög. Bei meiner Heimatuni in Deutschland war ich für die Zeit beurlaubt. Dem (Inlands-)BAföG-Amt hatte ich mitgeteilt, dass ins Ausland gehen wollte und für die Zeit Auslands-BAföG bekäme. Also hat das Inlands-BAfög-Amt nach Ende des Bewilligungszeitraums das Inlands-BAföG gestoppt. (Inlands- und Auslands-BAföG-Amt haben auch Hand in Hand gearbeitet und informierten sich gegenseitig). Für mein Studium im Ausland bekam ich dann vom Auslands-BAföG-Amt mein BAföG. Die wollten überhaupt keine Studienbescheinigung meiner Heimatuni sehen. Ist ja auch Quatsch, da sie mich ja nicht für das In-, sondern das Ausland fördern. Die Studienbescheinigung musste ich von der ausländischen Uni vorlegen, für die sich mich ja auch schließlich fördern sollten. Logisch. Ich musste allerdings Formblatt 5 (das ist der rosafarbene Zettel, der bestätigt, dass man die erfoderlichen Leistungen, also Scheine, erbracht hat). Den benötigst du auf alle Fälle nach dem 4. Semester von deiner Heimatuni, sonst gibt es kein BAföG mehr - egal ob im In- oder Ausland.
Kann es sein, dass es sich evtl. um dieses Formblatt handelt? ;)
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01-11-2004 17:18 #1Unregistriert Gast
Auslandsbafög trotz Urlaubssemester?
Hallo,
der Amtsschimmel wiehert mal wieder und es wirft sich bei mir folgende Frage auf:
Ich bin im Auslandsemester und hab an der Heimat-Uni ein Urlaubssemester beantragt. Für das Auslandsbafög will das liebe Bafögamt jetzt eine Immatrikulationsbescheinigung der Heimat-Uni. Und die hab ich natürlich nicht!
Für mich heisst das: Entweder Urlaubssemester oder Auslandsbafög!
Das kann doch nicht sein, oder?
Wer hat damit Erfahrung und bekommt Bafög trotz Urlaubssemester?
Dank, Dirk
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09-11-2004 20:00 #2
"Doktorand" (150-299 Beiträge)
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Más hace el que quiere que no el que puede.
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12-09-2005 16:21 #3Auch wenns schon ein bissel her ist, vielleicht hilfts ja dann anderen, jüngeren Semestern :D
Zitat von Unregistriert
Ich konnte während meines Auslandssemesters an der deutschen Hochschule eingeschreiben bleiben, mit Urlaubssemester, und hab trotzdem die deutsche Immatrikulationsbescheinigung bekommen, halt mit dem, Vermerk "beurlaubt" drauf. Und dem Bafög-Amt, das für Auslandsbafög zuständig ist, genügte, glaube ich, die ImmaBescheinigung der ausländischen Hochschule.Liebe ist eine Lebenseinstellung: Wer Liebe sät, wird Liebe ernten.
Wir alle sind erst einmal Triebtäter, sind aber im Allgemeinen so frei, es nicht zu bleiben.
Die Möglichkeit zur Entscheidung ist der entscheidende Qualitätssprung.
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