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  1. #1
    Kathrin Gast

    Auslandsbafoeg, Verlängerung Förderungshöchstdauer

    Hallo,

    ich beabsichtige ab 1.September 2005 ein Praxissemester in Japan zu verbringen. Meine Förderungshöchstdauer endet im August 2005. Aufgrund einer 2semestrigen Gremienarbeit hoffe ich auf Verlängerung des Inlandsbafoegs. Ist diese Verlängerung auch auf das Auslandsbafoeg anwendbar? Oder ist ein Urlaubssemster mit Unterbrechung der Bafoegzahlung sinnvoller (Wiederaufnahme dann im September zzgl. des Auslandszuschusses)???

    Wieviel Vorlaufzeit benötigt ein Antrag auf Bildungskredit???

    Vielen Dank für eine Antwort.
    Kathrin

  2. #2
    Avatar von KleinesGespenst
    KleinesGespenst ist offline Moderator
    Registriert seit
    28.12.2004
    Beiträge
    5.262
    Also Bildungskredit angeblich 2-3 Wochen (muendliche Info). Aber zu frueh (halbes Jahr vorher oder so) darfst Du ihn auch nicht stellen, sonst wird er abgelehnt.

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