Thema: Zwangsexmatrikulation
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06-10-2005 14:30 #1Blow Gast
Zwangsexmatrikulation
Kann man eigentlich aus Gesundheitsproblemen zwangsexmatrikuliert werden?
Fallbeispiel: Jemand kippt außerhalb der Hochschule um und muss für wenige Tage ins Krankenhaus, kann dann wieder alle Vorlesungen besuchen und an Tests teilnehmen, braucht nicht mehr Zeit als andere und zahlt die Gebühren ordnungsgemaß.
Kann es dann zwangsexmatrikuliert werden? Wie sieht es im EU-Ausland plus den zehn 2004 hinzugekommenen Staaten aus?
Vielen Dank
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11-10-2005 08:20 #2
Guck am Besten mal in Deine Prüfungsordnung. Du hast uns leider nicht verraten, was Du wo studierst, und ob Dein Gesundheitsproblem in irgend einem Zusammenhang mit Deinem Studium steht. Meine Freundin mußte z.B. ihr Chemiestudium abbrechen, weil sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mit den Chemikalien umgehen konnte. Aber sie wurde nicht zwangsexmatrikuliert. Ich weiß aber auch nicht, ob ihr die Exmatrikulation nahegelegt wurde oder wie das genau lief.
Ansonsten, was mir noch einfallen würde, wäre, daß Du durch Deine Abwesenheit Pflichtveranstaltungen verpaßt hast. Selbst da sollte aber ein ärtzliches Attest Abhilfe schaffen oder Du im schlimmsten Fall nur in den konkreten Fächern durchgefallen sein. Dann wäre es natürlich interessant, ob Du schon Wiederholer bist, oder wann und wie oft Du diese Fächer wiederholen kannst. Das muß in der Prüfungsordnung stehen. Weiterhin würde ich Dir die Studienberatung Deiner Uni oder Deines Studiengangs/Fachbereichs empfehlen."Wir sind durch Feuer und Wasser gegangen, aber du, Gott, hast uns herausgeführt ins Weite." (Psalm 66,12)
Copyright
Hier provisorisch die Quellenangabe: alles, was einen Bezug zu Otfried Preußlers kleinem Gespenst hat, ist aus: Preußler, Otfried: "Das kleine Gespenst", Thienemann-Verlag, 1984. Ab sofort distanziere ich mich jedenfalls vollständig von Otfried Preußlers kleinem Gespenst und bin ein beliebiges kleines Gespenst.


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