Geht es Dir "nur" darum, zu wissen, wie gut Du bist oder ist die Umschreibung der Bewertung für irgendwas zwingend notwendig?
In letzterem Fall hilft Dir bestimmt gern das für Hochschulen zuständige Ministerium Deines Bundeslandes weiter, wenn es um Übersetzung bzw. Anerkennung auswärts erworbener akademischer Grade geht.
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19-10-2006 16:57 #1
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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Äquivalenz englischer Abschlussnoten?
In Kürze werde ich ein englisches Aufbau-Studium (zum LL.M.) abschließen. Die englische Uni wird mir (hoffentlich) ein "Second Class Honours - Upper Division" als Abschlussnote geben.
Wie kann ich herausfinden, welcher Note das in Deutschland entspricht?
Danke für die Hilfe!
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19-10-2006 17:09 #2
"Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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19-10-2006 17:17 #3
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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Falls der "Second Class Honours - Upper Division" oder ein "Commendation" einem "Vollbefriedigend" in Deutschland entspricht, wäre es einem "Prädikatsexamen" der Juristerei in Deutschland gleichzusetzen - und würde mir an einer bestimmten Universität mit den Voraussetzungen der Promotionsordnung helfen ... :-)
Geändert von Neulateiner (19-10-2006 um 17:20 Uhr)
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