Das wird nichts. Voraussetzung für das Referendariat ist das Bestehen der ersten juristischen Staatsexamensprüfung. Abgesehen davon, daß sie das kaum ad hoc schaffen wird, wenn sie nie deutsches Recht gelernt hat, ist in der BayJAPO in § 22 geregelt, unter welchen Voraussetzungen ausländische Leistungen anerkannt werden können. Ein ausländisches juristisches Studium kann auf Antrag bis zu drei Semester anerkannt werden. Ferner muß man die zwei Semester, bevor man die Prüfung macht, an dem Prüfungsort immatrikuliert sein. Grundsätzlich setzt § 22 I 1 JAPO ein mindestens 3,5 Jahre dauerndes Studium voraus, was auf Antrag verkürzt werden kann, wenn man die Voraussetzungen (Scheine) schneller schafft.
Ergo: Das wird nichts werden. Wenn sie einen in einem anderen EU-Lande anerkannten Abschluß hätte, könnte sie vielleicht (unter gewissen Voraussetzungen) zur Anwaltschaft zugelassen werden. Aber in das Referendariat kann sie nach meinem Dafürhalten nicht einsteigen (klingt paradox, ist aber so).
Thema: Wird das Studium anerkannt
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01-11-2006 19:27 #1
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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Wird das Studium anerkannt
Nabend allerseits,
bin durch google auf das super forum gestossen. gefällt mir sehr.
nun zu meiner frage: Meine freundin und ich wollen zusammen ziehen, sie wohnt allerdings noch in den usa. geplant war es, dass sie das ganze studium dort macht, aber die pläne haben sich geändert, wodurch ich zu meiner frage komme. ist es möglich dass sie nach den 4-5 jahren studium nach deutschland kommt, und hier das 2jährige praktium macht, und hier alles so weiter macht, wie sie es dort gemacht hätte. wirden ihre scheine anerkannt ect.?
hoffe jemand kann mir helfen.
mfg
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01-11-2006 19:48 #2
"Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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§ 11.
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01-11-2006 19:55 #3
"Dekan" (1500-2999 Beiträge)
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Warum paradox? Wenn sie das ganze Studium in den USA verbracht und dort US-amerikanisches Recht gelernt hat, kann sie damit im deutschen Referendariat ja nicht viel anfangen, denn sie hat ja keine Ahnung (salopp gesagt) von hiesiger Rechtsauslegung, die nun mal sehr landesspezifisch ist. Genauso kann ein deutscher Jurastudent ja auch nicht einfach in den USA seine Ausbildung abschließen.
Zitat von StudJurLMU
P.
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01-11-2006 19:58 #4
"Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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Paradox ist nur, daß jemand zwar nicht zum Referendariat zugelassen wird, aufgrund Europarechts aber u.U. (sogar gleich) als Rechtsanwalt tätig werden kann.
Zitat von Paracelsus
§ 11.
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01-11-2006 21:13 #5
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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Sie soll ihr Studium durchziehen - sie wird hier locker einen Job finden. Aber ohne Abschluss aus USA wird's hart.
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