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  1. #1
    Kubano ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
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    12.03.2007
    Beiträge
    1

    Lebenspartner nicht im BaföG eingeschlossen?

    So, nach den BaföG-Vorschriften hätten auch die ausländischen Ehegatten der Bundesbürgern einen Anspruch auf BaföG-Kredite. Seit 2001 dürfen die Bundesbürger auch homosexuelle ehe-ähnliche Bünde im Standesamt (nicht in allen Bundesländern) eintragen lassen, und dadurch volständig alle Pflichte der Ehe aufnehmen, leider nicht alle Rechte. Das scheint sich im Fall des BaföGs zu bewahrheiten; laut der lokalen zuständigen Beamtin sei das Bundesausbildungsförderungsgesetz nicht an diese neue Realität angepasst worden, nur die "normalen" ausländischen PartnerInnen der Deutschen hätten einen Anspruch darauf. Naja, kann das Gesetzt so streng wörtlich verstanden werden? Kenne mich kaum im Recht aus...

    viele Grüße,

    el Ratón Secuestrador

  2. #2
    lausitzer ist offline "Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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    18.06.2006
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    3.684
    Ja, dann nimmt man die Google-Suchmaschine in die Hand, füttert die mit dem Begriff BaföG und sucht mal die aktuelle Fassung des Gesetzestextes. Da kann man dann alle Regelungen nachlesen und sich selbst ein Bild davon machen.

    In der Tat ist es aber so, dass mit einer Heirat zunächst erstmal die Ehepartner füreinander einstehen müssen und erst danach mal beim Staat nach Unterstützung angefragt werden kann.

    Im übrigen verweist die Politik immer mal wieder auf ihre grundgesetzliche Pflicht zum Schutz von Ehe und Familie, was sie durchaus als Berechtigung dafür sieht, andere Lebensformen nicht unbedingt völlig gleich zu stellen.

    Mit Sicherheit ist aber keiner mit einer Suchmaschine durch die Gesetzestexte gezogen und hat überall "Ehe" durch "Ehe oder gleichgeschlechtliche eingetragene Partnerschaft" ersetzt. Mit Verweis auf obenstehenden Satz muss ein solcher Analogie-Schluss auch nicht immer vorliegen.

    Also, Antwort auf Deine Frage: Ja, das Gesetz kann und muss genau so wörtlich verstanden werden, wie es da steht. Ansonsten wären Gesetze auch nicht in einem so furchtbaren Deutsch geschrieben, wenn man sich daraus nicht eine gewisse Vollständigkeit, Abgeschlossenheit und Eindeutigkeit erhoffen würde. Für alle übrigen Zweifelsfälle gibts die Gerichtbarkeit, die gelegentlich im Einzelfall oder auch im Regelfall eine abweichende oder zusätzliche Interpretation des Gesetzestextes zulässt. Ggf. wird der Gesetzgeber auch durch höchste deutsche Gerichte schon mal aufgefordert, bestimmte Formulierungen oder ganze Gesetze zu verändern.

    Desweiteren werden ja auch gerade aktuell Aufenthalts- und Zuwanderungsregelungen überarbeitet, um eine geringere Abhängigkeit hier lebender ausländischer Mitbürger vom Sozialstaat zu erreichen.

    Es gibt außerdem neben dem "klassischen" BaföG, das zur Hälfte als Zuwendung und zur Hälfte als Darlehen ausgereicht wird, auch eine ganze Menge, die sich zudem auch gerade vermehrt, an anderen Studienförderungsinstrumenten. Vielleicht sollte Dein(e) Partner(in) mal das Akademische Auslandsamt, die Studienberatung oder das Amt für Ausbildungsförderung/Studentenwerk mal dahingehend befragen. [Auch ein Gespräch mit manchem Bankberater könnte Erfolg bringen, wobei ich das, wie anderswo schon formuliert, eher kritisch sehe.]
    Geändert von lausitzer (13-03-2007 um 09:02 Uhr)

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