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14-03-2009 19:31 #1
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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Freiwilliges Praktikum im Ausland - nicht relevant für`s Studium
Hallo zusammen,
ich bin mir fast sicher, dass ich nicht die Einzige bin, die folgendes 'Problem' hat, konnte über die Suche aber nichts Vernünftiges finden. (Falls es schon solch ein Thema gibt, sorry.)
Also gut:
Ich studiere noch und werde im nächsten Jahr fertig, möchte vorher allerdings noch Auslandserfahrungen sammeln und auch mal was anderes sehen.
Ins Auge gefasst habe ich ein Freiwilliges Praktikum (6 Monate) - ich habe ein Angebot, dass mir sehr zusagt (mein Traumland, tolle Tätigkeit, Unterkunft+Verpflegung wird gestellt + 100 € Taschengeld/Woche), das 'Problem' ist nur, dass es kein Pflichtpraktikum ist und eigentlich auch rein gar nichts mit meinem Studium zu tun hat.
Urlaubssemester fällt also weg, da ein Freiwilliges Praktikum bei uns an der Uni (ich denke mal wie fast überall) trotzdem etwas mit dem Studium zu tun haben muss.
Die Krankenkassen-Regelung, von wegen 20h/Woche, usw. kenne ich. Also sehe ich es doch richtig, dass ich bei einer 40-Stunden-Woche über 6 Monate den Studentenstatus der KK verliere und normale Beiträge zahlen muss?! Richtig? Das würde mir nicht viel ausmachen, ich möchte nur nochmal bestätigt haben, ob ich das richtig sehe...
Da ich ja kein Urlaubssemester bekommen kann, würde ich ja "einfach so mal eben" ein Semester an der Uni fehlen. Hat das irgendwelche rechtlichen Konsequenzen? Oder muss ich da sonst irgendwas beachten?
Gibt es sonst irgendwelche Hinweise oder Erfahrungswerte?
Einige werden sicherlich denken, es wäre doch sinnvoller, einfach ein Praktikum im studienrelevanten Bereich zu machen - das soll hier aber bitte nicht zur Debatte stehen ...
Also falls Ihr schonmal Ähnliches gemacht habt - bitte meldet euch ...
Vielen Dank schonmal!
shamrock
edit: Kindergeld ist übrigens irrelevant, bekomm ich mit meinen 26 sowieso nicht mehr ...Geändert von shamrock (14-03-2009 um 20:23 Uhr)
-
14-03-2009 21:11 #2
"Dekan" (1500-2999 Beiträge)
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- 06.01.2004
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- 2.726
Nicht zwingend, denn Du verdienst ja so gut wie nichts, und damit ist es zunächst mal nicht gesichert, dass das als "Vollzeit-Erwerbstätigkeit" gewertet wird. Dein Praktikums-Arbeitgeber kann Dir ja auch bescheinigen, dass Du halbtags bei ihm arbeitest und damit hättest Du kein Problem. Rechtsverbindliche Auskünfte dazu erteilt Dir aber nur Deine Krankenversicherung, nicht das Unicum-Forum. ;)
Naja, finanziell wäre das möglicherweise schon ein erheblicher Unterschied, denn Du müsstest Arbeitgeber- UND Arbeitnehmerbeiträge tragen.
Zunächst mal interessiert es an der Uni keinen Menschen, ob Du da bist oder nicht. Du studierst unter einer bestimmten Studienordnung, die bestimmte Vorgaben macht. Genügst Du denen, hast Du kein Problem. Genügst Du ihnen nicht, hast Du u.U. ein kleines oder ein größeres Problem. Ein Blick ins Gesetz hilft bei der Rechtsfindung: lies Deine Studien- und Prüfungsordnung durch und/oder geh zur Studienberatung. Du bist 100%ig nicht der erste, dem diese Fragen auf den Nägeln brennen!
P.
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