Zitat Zitat von GambleGoofy Beitrag anzeigen
Ja, das stimmt. Leistungsnachweise sind soweit ich weiß nicht erforderlich. Wenn ich aber ein "Bummelsemester" einlege habe ich ja eigentlich kein Anspruch auf Kindergeld (das halbe Jahr dient ja nicht meiner Ausbildung), oder?

Deswegen will ich zumindesten vorweisen können das ich irgendwas für mein Studium getan habe.
Wenn keinerlei Leistungsnachweise pro Semester erforderlich sind und du es dir finanziell leisten kannst, länger zu studieren, verstehe ich das Problem nicht. Tue es einfach.

Und wieso soll man oder willst du keinen Anspruch auf Kindergeld haben? Du bist ja weiterhin Student und befindest dich in der Ausbildung, nur was du daraus machst, ist deine persönliche Sache. Kannst ja auch einfach alle Prüpfungen nicht bestehen, kommt dasselbe bei raus (von evtl. Freiversuchen abgesehen)... Da du ja auch selbst damit klarkommen musst, wenn das Kindergeld dann regulär ausläuft und da dann eben ein Semester 'verloren' hast und ohne Kindergeld weiterstudieren musst.

Kindergeld kann auch in Urlaubssemester bezogen werden, wenn in diesen die Ausbildung weitergeführt wird (was ich absolut richtig finde) z.B. bei Praktika, Auslandssemester- selbst wenn du dir da nichts zuhause anrechnen läßt. Einfach so aus 'Jux' ein Urlaubssemester nehmen, wie du es vorhast, funktioniert hingegen nicht mehr so einfach.