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  1. #1
    soziologiekarina ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
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    3

    wie gehts in deutschland weiter?

    Wertes Expertenteam (insbesondere Fr, Kasparek und der Herr vom Auslandsbafög),

    da mir Deutschland meinen Studienwunsch nicht erfüllen will, überlege ich, nach vier Semestern Soziologiestudium ab dem WS 2003 nach Holland zu gehen und Psychologie zu studieren. Dort kann ich ja lediglich mit einem Bacchelor bzw. Master abschließen. Ließen sich diese Studienabschlüsse in Deutschland fortsetzen? (also beispielsweise für eine Promotion)
    Als zweites würde mich die Sache mit der Finanzierung interessieren. Ich weiß, dass es unter bestimmten Voraussetzungen Unterstützung von Holland selbst gibt. Nachdem ich aber zwei Jahre lang (während meines jetzigen Studiums) Bafög bezogen habe - bestünde die Möglichkeit, noch wenigstens zwei Semester lang Auslandbafög zu bekommen? So, das wars eigentlich schon. Vielen Dabk im Voraus

    MfG
    Karina

  2. #2
    Oliver Königsfeld Gast
    Hallo Karina,

    zum BAföG:

    Man kann grundsätzlich nach einer mindestens einjährigen Startphase in Deutschland für ein Auslandsstudium gefördert werden. Wenn man innerhalb der EU weiterstudiert ist eine Förderung auch dann möglich, wenn man das Studium im Ausland abschließen möchte (je nach Fallkonstellation kann sich hier aber die Förderungsart ändern bzw. eine durchgehende Förderung bis zum Abschluss nicht mehr möglich sein! Das wäre im Einzelfall zu prüfen).

    Dabei ist auch zu beachten, dass die Vorschriften zum Fachrichtungswechsel auch beim Wechsel ins Ausland gelten. D.h., wenn beim Wechsel ins Ausland gleichzeitig zu einem anderen Studienfach gewechselt wird, muss bis zum Beginn des 4. Fachsemesters ein wichtiger Grund, danach ein unabweisbarer Grund für den Fachrichtungswechsel vorliegen.
    Als wichtiger Grund kann z.B. ein Neigungswandel "schwerwiegender Art", oder mangelnde intellektuelle Eignung gelten; ein unabweisbarer Grund, wie hier nach Beginn des 4. Fachsemesters erforderlich wäre, ist jedoch wesentlich schwieriger zu begründen. Unabweisbarer Grund kann z.B. eine Krankheit sein, die die Fortführung der bisherigen Ausbildung nicht mehr zulässt.

    Nur wenn die ausländische Uni die bisher erbrachten Leistungen voll auf das neue Studium anrechnet, man also z.B. nach dem 4. Fachsemester in Deutschland im Ausland in das 5. Semester eingestuft wird, kann man förderungsrechtlich eine sogenannte "Schwerpunktverlagerung" daraus machen und auch dann weiterfördern, wenn das neue Studienfach inhaltlich nicht 100%ig dem alten entspricht.

    Man könnte so bis zum Ende der Regelstudienzeit des ausländischen Studienganges gefördert werden (beim BA i.d.R. 3 Jahre Studiendauer).

    mfg
    Oliver Königsfeld

  3. #3
    Gast
    Hui!
    Diese Antwort verwirrt mich ehrlich gesagt ein wenig.
    Wenn man (innerhalb Deutschlands) das Studienfach wechselt, d.h. zu einem höheren Fachsemester in einen (zulassungsfreien) Studiengang wechselt, so muss man doch keinen "Grund" dafür angeben, sondern kann sich einfach einschreiben??!!
    Oder?

  4. #4
    Avatar von Irmgard Kasperek
    Irmgard Kasperek ist offline Expertin Auslandsstudium
    (Leiterin des Info-Center des Deutschen Akademischen Auslandsdienstes (DAAD))
    Registriert seit
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    Beiträge
    48

    Re: wie gehts in deutschland weiter?

    Hallo Karina,

    es gibt ein Abkommen zwischen den Regierungen der Bundesrepublik und der Niederlande über die Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich, das die Anrechnung von Studienleistungen, die an deutschen bzw. niederländischen Hochschulen erbracht wurden, regelt. Studierende, die bereits einige Semester an einer deutschen Hochschule studiert haben und ihr Studium in den Niederlanden fortsetzen wollen, informieren sich bei den betreffenden niederländischen Unis bzw. hogscholen.
    Was die Eingliederung in den deutschen Studiengang nach Rückkehr aus den Niederlanden betrifft, so wird auch hier nach Maßgabe des o.g. Abkommens entschieden. Ebenso wird die Zulassung zur Promotion aufgrund eines niederländischen Studienabschlusses durch dieses Abkommen geregelt.

    Zuständig für die Anerkennung von Studienzeiten und Prüfungsleistunge aus einem Studium in den Niederlanden im Hinblick auf eine Promotion, ist die deutsche Hochschule.

  5. #5
    Oliver Königsfeld Gast
    Hallo Gast,

    wenn man BAföG bezieht, und dies auch nach dem Fachrichtungswechsel noch tun möchte, muss der Fachrichtungswechsel schon begründet sein (s.o.).
    Wenn man in ein höheres Semester eingestuft wird, also keine Zeit "verliert" durch den Wechsel, liegt kein Fachrichtungswechsel vor, sondern eine sogenannte Schwerpunktverlagerung. Es muss dann keine Begründung abgegeben werden.

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