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  1. #1
    Gast

    2 Fragen zum DAAD-Stipendium

    Hallo,

    Hab da zwei etwas speziellere Frage zum Thema DAAD-Stipendium, zu denen man mir leider im AAA auch nicht soviel sagen kann:
    Ich plane, im Anschluss an einen in Deutschland erworbenen Bachelor einen Master-Studiengang in den Niederlanden absolvieren, und folgendes möchte ich deshalb ganz gerne wissen:
    Erstens würde mich interessieren, unter welchen Gesichtspunkten die Möglichkeit besteht, als Stipendiat länger als ein Jahr gefördert zu werden. Besagter Studiengang dauert 2 Jahre, und in den Niederlanden ist es nicht ganz so einfach wie in Deutschland, sein Studium mit Hilfe von Nebenjobs zu finanzieren (habe ich gehört..)
    Natürlich würde mich, falls diese Möglichkeit besteht, auch interessoieren, zu welchem Zeitpunkt man sich um ein "verlängertes" Stipendium beweben kann, und ob dies Einfluß auf die Bewertung einer Bewerbung hat.

    Meine zweite Frage:
    Gilt man bei der Bewerbung um ein Stipendium tatsächlich als "Graduirte/r", wenn man babsichtigt, dieses nach Abschluß eines Bachelor-Studiums anzutreten?

    Und noch eine Frage, die ich mich sonst wohl nicht trauen würde, zu stellen:
    Wie sind die Chancen für eine Bewerbung um ein DAAD-Stipendium für die Neiderlande in etwa einzuschätzen, im Vergleich zu anderen Ländern?

    Danke Schonmal..

  2. #2
    Avatar von Irmgard Kasperek
    Irmgard Kasperek ist offline Expertin Auslandsstudium
    (Leiterin des Info-Center des Deutschen Akademischen Auslandsdienstes (DAAD))
    Registriert seit
    29.01.2003
    Beiträge
    48

    Re: 2 Fragen zum DAAD-Stipendium

    Hallo,

    ja, nach einem Bachelor-Studiengang von mindestens dreijähriger Dauer gilt man als Graduierter und bewirbt sich als solcher für ein Jahresstipendium des DAAD.

    In besonders begründeten Ausnahmefällen ist eine Verlängerung des Jahresstipendiums möglich, zum Beispiel wenn das Stipendium für die Teilnahme an einem 18- oder 24 monatigen Studiengang vergeben wurde. Sie müssen also in Ihrem ersten Stipendienantrag erläutern, daß Sie an einem länger dauernden Studiengang teilnehmen wollen.
    Die Entscheidung über die Verlängerung ist unter anderem abhängig von den im ersten Jahr erbrachten Leistungen und den entsprechenden Gutachten. Ein Verlängerungsantrag wird im Laufe des ersten Förderungsjahres gestellt, man erhält zusammen mit der Stipendienzusage Infos zu Termin und Umfang des Verlängerungsantrages.

    Die Auswahlrelation für Jahresstipendien innerhalb Westeuropas lag im vergangenen Jahr bei 1: 4 für Studierende und 1: 5 für Graduierte. Wie sie in diesem Jahr aussehen wird, kann ich noch nicht sagen, da dies von der Gesamtanzahl der Stipendienbewerbungen abhängig ist.

    Viele Erfolg!

  3. #3
    Gast
    Hallo Frau Kasperek,
    Vielen danke für die antowrt.. hat mir wirklich geholfen :o)

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