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  1. #1
    CARO Gast

    praxissemester im ausland

    hallo!

    Ich studiere soziale arbeit und will mein praxissemester im ausland machen.
    wann muss ich das auslands-bafög beantragen?
    Gilt das auch außerhalb europas?

    Danke schonmal!

    CARO

  2. #2
    Gast
    hallo!
    Ich studiere auch soziale arbeit und will unbedingt die Hälfte meines praktikums im ausland machen! leider kann ich dir deine frage nicht beantworten, weil ich selber kein bafög bekomme.ich tue mich aber schwer überhaupt ein angebot von auslandspraktikumsstellen zu finden. wie hast deine gefunden? weisst du vielleicht ein paar internet-adressen oder sonstige möglichkeiten für mich? wäre super nett wenn du dich melden könntest!

    teenyweeny@gmx.de ist meine e-mail adresse

  3. #3
    Oliver Königsfeld Gast

    Re: praxissemester im ausland

    Hallo Caro,

    Auslands-BAföG sollte man im Idealfall ca. 6 Monate vorher beantragen. Um den Anspruch vom ersten Monat an zu wahren, genügt es, den Antrag spätestens im ersten Monat des Praktikums zu stellen.

    Das gleiche gilt auch für Praktika außerhalb Europas. Hier ist jedoch zu beachten, dass ein außereuropäisches Praktium überhaupt nur gefördert werden kann, wenn die sogenannte "besondere Förderlichkeit" vorliegt.

    Diese kann gegeben sein, wenn:

    1. Das Praktikum zwingend vorgeschrieben außerhalb Europas abgeleistet werden muss, gem. Studienordnung;
    2. Das Praktikum im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit einem Studium in demselben Staat absolviert wird.
    3. Sie sich in Ihrem bisherigen Studium soweit spezialisiert haben, dass praktische Erfahrungen nur noch außerhalb Europas erworben werden können.
    4. Das Praktikum im Rahmen eines gemeinsamen, wissenschaftlichen Forschungsprojektes Ihrer Hochschule mit der Praktikantesntelle im Ausland absolviert wird
    5. Das Praktikum außerhalb Europas für die Anfertigung einer Diplomarbeit mit bereits feststehendem Thema erforderlich ist.

    Ob die besondere Förderlichkeit vorliegt, muss anhand einer gutachtlichen Stellungnahme Ihrer Hochschule nachgewiesen werden.

    mfg
    Königsfeld

  4. #4
    Athene ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
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    10.09.2002
    Beiträge
    11

    Frörderung auch für andere Auslandsaufenthalte außer Praktikum?

    Ich habe da auch eine Frage. Ich bin Studentin. Und ich möchte gerne für ein halbes Jahr in Griechenland an einer Universität einen Sprachkurs belegen. Wird das durch BaföG unterstützt? Dieser Sprachkurs ist für mein Studium nicht zwingend, aber Griechisch ist meine zweite Muttersprache.

  5. #5
    Oliver Königsfeld Gast

    Re: Frörderung auch für andere Auslandsaufenthalte außer Praktikum?

    Ein reiner Sprachkurs kann generell nicht gefördert werden. Voraussetzung für die Ausbildungsförderung für ein Studium im Ausland ist, dass Sie dort als full-time Student in einer Fachrichtung eingeschrieben sind, die der in Deutschland von Ihnen belegten Fachrichtung entspricht. Außerdem muss das Studium auf einem Niveau absolviert werden, dass dem an einer deutschen Hochschule entspricht.
    Ein Sprachkurs ist sicher nicht mit einem Studium zu vergleichen. Sie würden auch in Deutschland kein BAföG für einen Sprachkurs bekommen.

    Sollten Sie für ein oder zwei Semester die jeweilige Sprache im Ausland tatsächlich studieren wollen, die Sie auch hier in Deutschland studieren, käme eine Förderung in Betracht. Das Auslandsstudium muss nicht vorgeschrieben sein.

    mfg
    Königsfeld

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