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  1. #1
    silke2002 ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
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    Führung eines ausländischen akademischen Grades

    Hallo,

    ich finde diese Aktion wirklich toll. Ein Thema ist glaube ich noch nicht angesprochen wurden und zwar die Führung eines ausländischen akademischen Grades in Deutschland.

    Ich habe ein deutsches FH-Diplom und im Anschluß einen Master in Australien erlangt. Wenn ich es richtig verstanden habe, muß ich jedoch den australischen Abschluß anerkennen lassen um ihn zum Beispiel auf der Visitenkarte aufführen zu können. Ich bin zur Zeit in der glücklichen Lage, daß ich einen Arbeitsplatz habe, bei dem es keinen Unterschied zwischen beiden Abschlüssen gibt und von daher habe ich mich bisher nicht wirklich aktiv um die Anerkennung gekümmert..

    Informationen im Internet sind zum Thema kaum vorhanden. Etwas verwirrend finde ich die teilweise sehr unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern. Ich habe meinen Wohnsitz von Hamburg nach Hessen verlegt. Wenn ich die Hochschulgesetze richtig verstanden habe, dürfte ich in Hamburg den Master unter Angabe der verleihenden Institution führen. In Hessen gilt dies jedoch nur für Abschlüsse aus der Europäischen Union (kann jedoch durch Verordnung auf andere Länder erweitert werden).

    Auf der Webseite der Kultusministerkonferenz habe ich etwas über die gesetzliche Allgemeingenehmigung (d.h. Führung des Grades unter Angabe der verleihenden Institution) gefunden, die bis 2005 in Landesrecht umgesetzt werden soll.

    Gibt es Hoffnung, daß Studenten nicht nur aufgefordert werden sich international zu orientieren, sondern daß die Führung des erlangten ausländischen akademischen Grades vereinfacht wird?


    Viele Grüße

    Silke

  2. #2
    Avatar von Irmgard Kasperek
    Irmgard Kasperek ist offline Expertin Auslandsstudium
    (Leiterin des Info-Center des Deutschen Akademischen Auslandsdienstes (DAAD))
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    Re: Führung eines ausländischen akademischen Grades

    Hallo Silke,

    das Thema der Anerkennung ist länderspezifisch schon in der ein oder anderen Anfrage angesprochen worden und prinzipiell sind Ihre Beobachtungen richtig.

    Die Anerkennung von bisher erbrachten Studienleistungen im Ausland sowie der erworbenen Abschluesse und akademischen Grade fuer ein Weiterstudium in Deutschland(z.B. Promotion oder Aufbaustudium) faellt ausschliesslich in die Zustaendigkeit jeder einzelnen Hochschule; man kann diese Frage also nur in direktem Kontakt mit der jeweiligen
    Hochschule klaeren. Den zuständigen Stellen steht die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) als gemeinsame Gutachterstelle für die Bewertung ausländischer Bildungsnaweise zur Verfügung. Auch Privatpersonen können sich dort informieren:
    ZAB, Nassestr. 8, 53113 Bonn, Tel. 022/ 501 - 264
    www.kmk.org, Fax: 0228 / 501-777
    Email: zab@kmk.org

    Die Führung des ausländischen Titels bzw. der Berufsbezeichnung muss von den zuständigen Ministerien in Deutschland genehmigt werden. (Ministerien für Wissenschaft und Forschung der Bundesländer).
    Die Anerkennung ausländisicher Studienabschlüsse zur Berufsausübung von Ärzten, Lehrern, Apothekern etc. nehmen die staatlichen Prüfungsämter oder von staatlicher Stelle berufene Prüfungskommissionen vor.

    Grundvoraussetzung für die Anerkennung aller Grade ist die Akkreditierung der Hochschule. Weitere wichtige Kriterien sind Gesamtstudienzeit und Gleichwertigkeit von Studieninhalten und Abschlussarbeit (thesis). In den meisten Bundesländern werden anerkannte Abschlüsse in der Originalform mit dem Zusatz "(Land)" geführt, z.B. Ph:D. (USA).
    Obwohl es gelegentlich Ausnahmen geben mag, werden im allgemeinen nicht angerechnet oder anerkannt: Associate Degrees der community colleges; Grade, die an amerikanischen Institutionen außerhalb der USA erworben werden; correspondence courses (Fernstudium);
    audit courses (Kurse, die als Gasthörer belegt wurden) und alle Studienleistungen, die an nicht anerkannten (non accredited) Hochschulen geleistet wurden.

    Eine Vereinheitlichung der Regelungen zur Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse ist sicher wünschenswert und innerhalb der EU ist man da ja wohl auf einem guten Weg.

    Mit besten Grüßen

  3. #3
    silke2002 ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
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    7

    Re: Re: Führung eines ausländischen akademischen Grades

    vielen Dank für Ihre Ausführungen.

    MfG

    Silke

  4. #4
    N.R. Gast

    Führung ausländischen Grades - ist Studium in Deutschland möglich?

    Hallo!

    Ich habe die folgende Frage: darf man mit einem im Ausland erworbenen Diplom, der in Deutschland durch das Ministerium für Wissenschaft und Forschung NRW als „Diplom-Kauffrau (RUS)“ anerkannt ist, weiter BWL studieren?

    Die Bescheinigung über die Führung ausländischen Grades habe ich an der Uni, wo ich studieren will, gezeigt. So, dachte ich, werden mir mehr Fächer aus dem Grundstudium anerkannt. Leider wurde mir dann mitgeteilt, dass ich BWL nicht mehr studieren darf.

    Gibt es rechtliche Gründe gegen diese Entscheidung zu widersprechen?

    Der Bafög Amt hat mir allerdings mitgeteilt, dass ich Bafög berechtigt bin. Sie haben mein Diplom auch nach KMK geschickt, und dort wurde es nicht anerkannt. In Russland habe ich viele Fächer aus dem BWL Studium, die in Deutschland ein Teil des BWL Studiums sind, nicht studiert. Insgesamt, habe ich der Erfahrung gemacht, dass auch mit einem anerkannten russischen Diplom, ist es unglaublich schwierig hier eine vernünftige Stelle zu finden.

    Vielen Dank!
    N.R.

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