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  1. #1
    Gast

    Urlaubssemester für Auslandsstudium?

    Hallo,

    ist die Gewährung von Auslandsbafög auch möglich, wenn man an der inländischen Universität ein Urlaubssemester genommen hat?

    Gruss,
    Karina

  2. #2
    Gast

    Re: Urlaubssemester für Auslandsstudium?

    Hallo Karina,

    ich habe mich jetzt auch für mein Auslandsaufenthalt von meiner inländischen Uni beurlauben lassen. Das Auslands-BAföG hat mit dem Studentenstatus in Deutschland nichts zu tun. Das Auslands-BAföG-Amt finanziert ja dein Semester im Ausland - da ist es egal, ob du in Deutschland nun beurlaubt bist oder nicht. Allerdings musst du dem Auslands-BAföG-Amt eine Studienbescheinigung/Immatrikulationsbescheinigung vorlegen: entweder als ordentlicher Student oder Gasthörer. Wenn du dich aber als Gasthörer einschreiben solltest, dann musst du mindestens 4 Seminare und 20 Stunden erfüllen.

    Ich persönlich rate dir zu einem Urlaubssemester an deiner inländischen Uni, damit du zeitlich gesehen, keinen Nachteil durch den Auslandsaufenthalt bekommst.

  3. #3
    Gast

    Re: Re: Urlaubssemester für Auslandsstudium?

    Original geschrieben von Gast
    Allerdings musst du dem Auslands-BAföG-Amt eine Studienbescheinigung/Immatrikulationsbescheinigung vorlegen
    Da hab ich doch glatt einen Zusatz vergessen: Du musst die Studienbescheinigung/Immatrikulationsbescheinigung natürlich von der ausländischen Uni dem Auslands-BAföG-Amt vorlegen.

  4. #4
    Mitra ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
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    13.08.2007
    Beiträge
    1
    Ich muss dieses Thema noch mal rauskramen:
    Also ich mache in Feb auch ein Auslandssemester und wollte mich beurlauben lassen. Jetzt wurde mir aber gesagt, dass ich das Semester aber nachholen muss, weil ein Urlaubssemester nicht gezählt wird. Also wenn ich 6 Semester für den Bachelor brauche, dann wären das 6 Semester, die ich hier angemeldet sein muss. Das Auslandssemester würde nicht mitgezählt werden, obwohl ich da ja alle erforderlichen Credit Points hätte? Hatte die Frau vom Studentensekretariat keine Ahnung oder stimmt das wirklich?

  5. #5
    lausitzer ist offline "Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
    Registriert seit
    18.06.2006
    Beiträge
    3.691
    Huch, was ist das für ein Schwachfug? Ist heute ein Studium mit Abschluss beendet, wenn man nur genügend viele Semester abgesessen hat oder wird irgendwo noch nach der Leistung gefragt.

    Die Sekretärin ist wohl auch nicht die kompetenteste Ansprechpartnerin zum Inhalt und vor allem zur Interpretation der Studien- und Prüfungsordnung. Das sollten die Herren und Damen Professoren und Doktoren, die sich mit so hübschen Titeln wie Dekan, Prüfungsausschussvorsitzender, Auslandsstudienbeauftragter, Fachstudienberater etc. schmücken schon selbst tun.

    Deine Aufgabe ist natürlich, den richtigen zuständigen aus der Auswahl oben auszusuchen und einen Gesprächstermin zu vereinbaren. DIESEN TERMIN kann man dann ggf. mit dem Sekretariat abstimmen. Und aus dem Gespräch gehst Du erst wieder raus, wenn Du eine Vereinbarung unterzeichnet hast, in der genau die Erwartungen an das Auslandsstudium und die Anerkennung von Leistungen an der Heimatuniversität aufgeschrieben sind.

    Anderenfalls, wenn es wirklich nur ein "Urlaubssemester" ist und nichts Zählbares hinten rauskommt, dann mag die Sekretärin mit ihrer Meinung Recht haben, dass Du entsprechende Veranstaltungen an der Heimatuniversität nachholen musst. Das ist aber ihre Privatmeinung und nicht rechtsverbindlich.

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