Hallo!
Ich habe eine Frage zur BAFöG-Auslandszuschlagsverordnung, die besagt, dass zusätzlich zur Förderung der Ausbildung im Ausland die Resiekosten zum Hochschulort, die notwendigen Studiengebühren bis zu einer Höhe von 4600 Euro sowie die Kosten für die Krankenversicherung im Ausland übernommen werden.
Gilt diese Regelung nur für Studenten, die im Inland NICHT bei ihren Eltern wohnen oder gilt das auch für „Nesthocker“?
Werden unabhängig von der Höhe des Förderungsbetrags auf jeden Fall die oben genannten Kosten gedeckt?
Vielen Dank im voraus!

Gruß Olli