Ähm du mußt dich in deinem Fall in der studentischen Krankenkasse versichern. (Kostet weit weniger als 50 Euro - näheres sagt dir das Studiensekreteriat (anrufen!) deiner Wunschuni). Viel Spaß beim Studium !
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13-08-2004 21:46 #1Unregistriert Gast
Krankenversicherung übers Sozialamt
Hallo,
es geht um das leidige Thema Krankenversicherung während des (Erst-)Studiums.
Meine Eltern sind seit knapp 10 Jahren geschieden, meine Schwester ich leben bei unsrer Mutter, mein Vater lebt in der Schweiz (und ist dort wieder verheiratet). Er verdient dort recht gut und wird mich während dem Studium auch finanziell unterstützen (in Form von Unterhalt, in der Höhe wie's in der Düsseldorfer Tabelle festgelegt ist). Meine Mutter ist nur geringfügig beschäftigt, weswegen sie, meine Schwester und ich übers hiesige Sozialamt krankenversichert sind. (Weil sie nicht über die 400 Euro-Grenze im Monat drüberkommt und der Unterhalt, den mein Vater für mich und meine Schwester zahlt, nicht als sozialversicherungspflichtiges Einkommen zählt, kommen wir nicht in ne gesetzliche Kasse rein - habens bei mehreren probiert, aber no Chance.). (Meine Schwester wird weiterhin zur Schule gehen, so dass von ihrer Seite kein weiteres Einkommen (ausbildungslohn z.B.) hinzukommen wird)
Ich hab jetzt im Juli diesen Jahres mein Abi gemacht und möchte ab Oktober studieren. Weiss jemand von euch, ob es möglich ist, auch als Student weiter über meine Mutter beim Sozialamt krankenversichert zu bleiben (also so ne Art Familienversicherung übers Sozialamt während des Studiums) ?
Die Dame vom Amt konnte mir darüber heut keine eindeutige Auskunft geben. Ich brauch aber auf alle Fälle nen Krankenversicherungsnachweis für die Immatrikulation (die Zusage über den Studienplatz an der Uni is heute ins Haus geflattert).
Angenommen ich kehre dem Sozialamt den Rücken und versichere mich selber in einer gesetzlichen Krankenkasse, muss ich natürlich den Beitrag von um die 50 Euro /Monat abdrücken.
Die Chancen auf Bafög stehen aber ziemlich schlecht, weil mir mein Vater den Unterhaltssatz von rund 600 Euro/Monat zahlen muss (ich weiß, das ist relativ gesehen ganz schön viel). Also besteht auch keine Möglichkeit, vom Bafög-Amt den Krankenkassenbeitrag bezuschusst zu bekommen.
Der Variante mit der Familienversicherung übers Sozialamt fühl ich deshalb auf den Zahn, weil sich 50 euro mehr oder weniger im Studentenbudget schon bemerkbar machen. Ausserdem wird schon knapp die Hälfte meines Monatsbudgets für die Miete draufgehen, denn an dem Studienort, für den ich die Zusage bekommen habe, sieht es auf dem Wohnungsmarkt ziemlich miserabel aus.
Wenn mir jemand von euch da weiterhelfen könnt, würd mich das riesig freuen!
Herzliche Grüsse & Danke im Voraus,
Sarah
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13-08-2004 21:59 #2Unregistriert Gast
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17-08-2004 18:58 #3Unregistriert Gast
ja, das hab ich mittlerweile auch herausbekommen, dass ich mich nicht weiter übers sozialamt krankenversichern darf.
Mit der Studentischen Krankenversicherung, meint ihr damit die gesetzlichen Kassen, bei denen jeder, der ne Zulassung von ner Uni oder FH vorlegen kann, eben nur insg. die 54,52 Euro im Monat blecht (statt dass der Beitrag prozentual anhand des Einkommens bestimmt wird)?
Zumindest ist der Beitragssatz für studenten bundeseinheitlich festgelegt (ich hab nirgends von ner Ausnahmeregelung für die neuen Bundesländer gelesen). Dann entfällt immerhin schonmal das Preisdickicht und die Preisvergleicherei.
Kompliziert wirds nur wieder beim Leistungsvergleich der Kassen. Da den Überblick zu behalten ist alles andere als einfach. Habt ihr mir vielleicht nen Tip, wie ich da am besten vorgehen kann, bzw. wo's zuverlässige Infos darüber ausserhalb der Kassen-HPs gibt? (z.b. ne Seite von nem Verbraucherschutzverband oda so?) hab schon paar mal gegoogelt, bin aber leider nicht wirklich fündig geworden.
Grüsslis,
Sarah
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23-08-2004 13:16 #4Unregistriert Gast
aha...
nun gut, das Thema hat sich mittlerweile erledigt. ich hab einfach telefonisch von den gesetzlichen Kassen, die in frage kamen, infomaterialien für (angehende) Studenten bzw. die leistungskataloge angefordert, und die miteinander verglichen.
Bin schließlich bei der TK gelandet.
Und wenn, auch als Student hat man m.W. das Recht, nach 18 Monaten die Kasse zu wechseln.
Von den Privaten Kassen hab ich u.a. aus dem Grund abgesehen, weil man bis zum Ende des Studiums fest an die gebunden ist; ausserdem schwanken da die Beitragssätze zu stark.
Was die Einkommenshöchstgrenzen angeht: da wirds wohl keine Probleme geben; das Studium geht auf alle Fälle vor, nebenher jobben werd ich nur dann, wenns wirklich nötig wird (und das auch nur als geringfügig beschäftigte). Die ersten zwei Semester behalt ich mir auf alle Fälle nur dem Studium vor.
bis denn und danke für eure unterstützung!
Grüssle,
Sarah
P.S.: Das Buch "Geld im Studium" ist echt ein Goldschatz!
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