Entweder als normaler Arbeitnehmer versichern lassen oder "freiwillig" weiterversichern. Für Hartz-IV-Empfänger trägt die Agentur für Arbeít die Sozialversicherungsbeiträge.Zitat von Mir
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22-02-2006 14:57 #1
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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Studium fertig und dann? Krankenversicherung etc.
Hallo liebe Leute,
ich habe jetzt mein Bachelorstudium abgeschlossen und habe im Sommer Aussicht auf ein Praktikum. Ich bin noch bis Ende März immatrikuliert. Bleibt die Frage: Wie geht es weiter? Erstmal arbeitslos melden? Was passiert mit der Versicherung? Bisher war ich freiberuflich bis etwa 400EUR tätig...aber verlangen die Krankenkassen dann sofort den vollen Beitrag?Ich bin bisher familienversichert gewesen, werde im März aber 25.
Bitte gebt mir Tipps und Hinweise...man lernt an der Uni viel, aber für diesen ganzen Bürokratie-Kram gabs bei uns leider keine Seminare.
Vielen lieben Dank!
Mir
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25-02-2006 15:38 #2
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01-05-2006 12:13 #3
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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Wenn du "abhängig" für 400 EUR tätig warst und du diesen Job weitermachst und nichts mit dem Arbeitamt zu tun haben möchtest, wäre es für dich das Beste wenn dich dein Arbeitgeber (falls vorhanden) sozialversicherungspflichtig- sprich für ab 400 EUR einstellt.
Zitat von Mir
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04-01-2013 12:22 #4
Studium fertig und dann? Krankenversicherung etc.
Da gebe ich "Hamburgerin" Recht! Somit würdest Du automtisch in die GKV kommen und müsstest dich vom Ding um nichts kümmern, ausser die Wahl der KK. Die Beiträge werden dann von deinem Lohn automatisch abgezogen und der Arbeitgeber deckt auch ein Teil der Kosten
Ich selber bin bei der Techniker und kriege jetzt so gar noch eine Beitragsrückerstattung
80€ Dividende aufgrund der Rekordgewinne der KK, jedoch zahlt nicht jede Ihren Mitgliedern die gewinne aus also auch bei der GKV lohnt sich der Vergleich! Infos zu TK
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04-01-2013 15:41 #5
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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Wenn du freiberuflich tätig bist und sonst kein Einkommen hast, zahlst du bei der Krankenkasse den Mindestsatz für Freiberufler. Egal, wieviel du verdienst. Und der liegt so um 300€ Wenn du noch wo anders abhängig beschäftig bist, wird der Beitragssatz anteilig berechnet, je nach dem, welche Tätigkeit mehr Zeit in Anspruch nimmt.
Ich empfehle dir, entweder den Gewerbeschein abzugeben, oder bei der Versicherung nachzufragen, ob die damit einverstanden sind, wenn du versicherst, die Tätigkeit "ruhen" zu lassen.
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