Also, Kumo.
An Deinen Vater müssen die nichts schicken, wenn Du nicht mehr in der Familienversicherung bist. Für den ändert sich ja nichts. Du warst ja schließlich beitragsfrei mitversichert.
Die allerdings müssen sich schon sagen, dass Deine beitragsfreie Mitversicherung eben mit 25 Jahren + Zivildienstzeit endet. Das ist gesetzlich so geregelt. Und dieser Brief wird sicher auch die alte Anschrift gegangen sein. Nur ist das eben nur ein Hinweis oder eine Ankündigung. Vielleicht ist die irgendwo untergegangen und nicht richtig ernst genommen worden.
Schau mal ins Sozialgesetzbuch. Die gesetzlichen Krankenkassen machen alle nur das, was da drin steht oder in zugehörigen Verordnungen, nicht mehr und nicht weniger. Wenn Du Dich nicht rührst, auf deren Mitteilung, dass die Familienversicherung für Dich endet, dann wirst Du automatisch zum Mitglied in der Krankenkasse, in diesem Fall zum studentischen Mitglied , wenn die wissen, dass Du Student bist (zum Beispiel durch vorliegende Studienbescheinigungen, schließlich mußtest Du ja auch regelmäßig vorher Deinen weiteren Anspruch auf Familienversicherung belegen damit). Damit fallen dann natürlich die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in der studentischen Krankenversicherung für Dich an, die Du begleichen mußt, daher die Mahnung über die ca. 60 Euro. Es ist, soweit man mit dem Service der Krankenkasse zufrieden ist (oder sie wenig bis gar nicht in Anspruch nimmt), egal, bei welcher Kasse Du diese studentische Krankenversicherung hast. Wie oben schon geschrieben, sind die Leistungen überall gleich und in diesem Fall ist auch der Beitrag durch das Bundesgesundheitsministerium vorgeschrieben und überall gleich. Dass Du sie hast, ist aber entscheidend, weil ansonsten auch Dein Status als immatrikulierter Student in Gefahr ist.
In dem Brief, in dem sie Dich als neues eigenständiges Mitglied begrüsst haben, war sicher auch ein Bogen zur Einwilligung in das Lastschriftverfahren zum Beitragseinzug enthalten. Wenn Du nicht dran denken magst oder weitere Mahnungen vermeiden willst, fülle den doch aus.
Bei der TKK kann ich das nicht beurteilen, bisher bin ich mit denen zufrieden, aber meine vorherige Kasse hat es nicht so richtig hinbekommen, die Abbuchungen mit dem Ende des Studiums dann zu stoppen (obwohl sie mich dann längst aus der Versichertenkartei gelöscht hatten, weil ich mir als Arbeitnehmer eine andere Kasse suchen mußte, eben die TKK. Näheres dazu irgendwo unter "Das ist mir heute passiert".)
Was Deine neue Anschrift angeht, so muss man nicht gleich ein irgendwelche Verräter oder mangelnden Datenschutz glauben. Vielleicht ist Deine neue Anschrift dem Postboten bekannt gewesen und er hat gleich auf den Brief aufgeschrieben, als er den wegen "Verzogen" an die TKK zurückgesandt hat. Eine andere Möglichkeit ist natürlich auch, dass die Universität Deine neue Adresse mitgeteilt hat, auf eine Anfrage, ob der Studentenstatus noch stimmt. Ebenso kommen andere Leistungsträger der Sozialversicherung (Deutsche Rentenversicherung, früher BfA z.B. ) in Frage, die Deine neue Anschrift besitzen. Zwischen diesen funktioniert der Datenaustausch auf elektronischem Wege und ganz ohne Zutun und Unterschrift irgendeines Mitarbeiters. In jedem Fall wärest Du aber auch verpflichtet gewesen, die neue Anschrift von selbst mitzuteilen. Viel Aufheben würde ich deswegen hier nicht machen, da es sich eigentlich um eine Pflichtverletzung Deinerseits handelt, die neue Adresse nicht mitgeteilt zu haben.
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23-02-2006 01:36 #1Kumo Gast
Ende der Familienversicherung
Habe heute zwei erstaunliche Schreiben von der TKK bekommen. Mein Vater ist bei denen versichert, und ich war dort über die Familienversicherung mitversichert. Ich hatte nur einmal direkten Kontakt mit denen, und zwar als ich eine Bescheinigung für die Uni brauchte. Daher hatten die meine (alte) Adresse.
Jetzt lief wohl Mitte Januar meine Mitgliedschaft in der Familienversicherung ab, da ich 25 + 11 Monate (Zivildienst) Jahre alt wurde und eigenständig versichert werden muss.
Jetzt bekomme ich also heute zwei Schreiben zugestellt: eines von Mitte Dezember, in dem ich offiziell bei der TKK als Mitglied begrüßt werde (ich habe nie irgendwas unterschrieben), mit entsprechenden Zahlungshinweisen und -anweisungen. Und eines von Mitte Februar: eine Mahnung mit entsprechenden Gebühren. Die Schreiben kamen deswegen erst heute an, da sie ursprünglich an meine alte Adresse gingen, zurück zur TKK, und jetzt erst an meine aktuelle Adresse (wo haben die die her?).
Jetzt habe ich eine Reihe von Fragen. Wieso bin ich jetzt bei der TKK? Wenn die Familienversicherung für mich abläuft, kann ich dann nicht selbst wählen, wo ich danach hingehe? Müssten die nicht um mich werben, anstatt mich eigenhändig zu ihrem Klienten zu machen? Ich habe nie irgend etwas unterschrieben!
Ich wurde nie darauf hingewiesen, dass die Familienversicherung für mich abläuft! Es sei denn, das haben die an meine alte Adresse geschickt. Aber erstens müsste das schon an die zurück gegangen sein, und die hätten schon dann meine neue Adresse ermitteln müssen. Oder die hätten das gleich an meinen Vater schicken müssen. Der hat mir nie irgendwas gesagt.
Ich sehe nicht ein, irgendwelche Mahngebühren zu zahlen. Ich habe mich nie zu irgendwelchen Zahlungen an die TKK verpflichtet. Mag sein, dass ich gesetzlich zu einer Krankenversicherung verpflichtet bin. Aber nicht dazu, zur TKK zu gehen. Was kann ich dafür, dass die ungefragt irgendwas an alte Adressen von mir schicken, und nicht an ihr eigentliches offizielles Mitglied, meinen Vater?
Bin irgendwie ziemlich überrumpelt und ratlos, zumal ich nicht weiß, wo ich 60 Euro im Monat zusätzlich hernehmen soll.
Geändert von Kumo (23-02-2006 um 01:38 Uhr)
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23-02-2006 08:07 #2
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Geändert von Klausi (23-02-2006 um 08:17 Uhr)
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23-02-2006 09:02 #3Kumo GastWieso habe ich die Pflicht, denen meine Adresse mitzuteilen? Mein Vater ist deren Mitglied und somit Ansprechpartner, nicht ich. Wieso nehmen die mit mir direkt Kontakt auf?
Zitat von Klausi
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23-02-2006 09:31 #4
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Nimmst Du Deinen Papa auch immer schön mit, wenn Du zum Arzt gehst, kleiner Kumo?
Nicht nur Dein Vater ist deren Mitglied. Auch Du warst familienversichertes Mitglied bei denen.
Und da hat eine intelligente Computersoftware festgestellt, dass der Kumo älter als 25 Jahre ist und zudem ja auch noch irgendwann mal eineRuhezeit, nämlich den Zivildienst in der gesetzlichen KV hatte. Und damit nach Gesetz mit nach Ablauf dieser Frist nicht mehr familienversicherungsfähig ist (es sei, dann Du legst Dir eine schlimme Behinderung oder einen anderen Ausnahmetatbestand zu, was wir alle nicht hoffen wollen). Dann hat das automatisierte Verfahren dem zuständigen Sachbearbeiter für den Buchstaben K wie Kumo ein Schreiben erstellt, was er möglicherweise unterschrieben hat, eventuell ist es auch gleich in die Frankiermaschine gerutscht. Da keine Reaktion, wie die Wahl einer neuen (auch evtl. privaten) Krankenversicherung durch Dich erfolgte, wird Deiine KV als studentische KV fortgeführt, mit den bekannten Beitragsfolgen.
Soweit alles klar? Dir steht es jetzt natürlich frei, eine andere KV aufzusuchen und bei denen um Versicherungsschutz nachzusuchen. Die werden Dir das (s.o.) zu gleichem Preis und Leistungen ermöglichen. Eine Abmeldung aus der (gesetzlichen) Krankenversicherung an sich ist eher schwierig und würde auch Deinen Studentenstatus gefährden, da Dein Imma-Amt Dich exmatrikuliert, wenn Du keine KV nachweisen kannst. Ebenso reagiert die KV umgehend wieder (Ausnahme s.o. meine alte KV), wenn sie von Hochschule erfährt, dass Du nicht mehr Student bist. Dann hast Du entqweder einen sozialversicherungspflichtigen Job oder bis Hartz-IV-Empfänger, in beiden Fällen zahlen Arbeitgeber bzw. Agentur für Arbeit die Beiträge. Ansonsten solltest Du Dich dann "freiwillig" weiterversichern.
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23-02-2006 10:12 #5Kumo GastNein, nur die Karte, die mir mein Vater gegeben hat.
Zitat von Klausi

Schon klar, aber als Kind meines Vaters, nicht auf eigene Initiative. Mich hat doch keiner gefragt, ob ich zur TKK will, weder als Kind, noch jetzt als selbständig Versicherter.
Zitat von Klausi
Aber wenn die Beiträge ohnehin überall gleich sind, spielt es ja auch keine große Rolle. Ich ziehe einfach die Mahngebühren ab und überweise. Überrumpelt fühle ich mich trotzdem.
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