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  1. #1
    Thoon ist offline "Habilitand" (500-749 Beiträge)
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    511

    Freiwillige Versicherung in der GKV oder Wechsel in die PKV?

    In der gesetzlichen Krankenkasse endet die Pflichtversicherung i.d.R. mit dem 14. Semester, spätestens aber mit dem 30. Lebensjahr. Dann steht man vor der Wahl, sich weiterhin in der GKV (freiwillig) zu versichern oder in die PV zu wechseln.

    Die Tarife einiger PKVen erachte ich in meinem Fall aktuell und bis zum Abschluß meines Studiums als vorteilhafter. An dem Wechsel in die PKV stört mich lediglich die Problematik eines späteren Wechsels zurück in die GKV. Verlässliche und widerspruchsfreie Informationen über die Voraussetzungen eines Wechsels zurück in die GKV konnte ich bei meiner KK als auch bei der privaten Kasse, die für mich am interessantesten wäre, nicht bekommen. Ich erhielt zwar die Information, daß ein Wechsel möglich sei, wenn die Kriterien für eine Pflichtversicherung vorlägen, insbesondere eine abhängige Beschäftigung mit einem Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze oder Arbeitslosigkeit. Für mich bleiben aber noch einige Fragen offen:

    - Gibt es noch andere Möglichkeiten für einen Ausstieg?

    - Abhängige Beschäftigung oder Arbeitslosigkeit: Würde hier bereits bspw. eine einmonatige Beschäftigung (evtl. sogar nur ein Praktikum) oder Meldung als Arbeitsloser reichen?

    - Sofern man grundsätzlich aussteigen kann: Wird die Mitgliedschaft in der PKV automatisch beendet oder muß diese gekündigt werden (Kündigungsfristen)?

    - Angenommen, man arbeitet nach dem Studium eine kurze Zeit abhängig beschäftigt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze und macht sich dann selbständig: Kann man sich danach direkt im Anschluß an die Pflichtversicherung freiwillig versichern, sofern die mir genannten Kriterien (24 Monate Mitgliedschaft in der GKV innerhalb der letzten 5 Jahre ...) erfüllt wären?

    Für eine persönliche Einschätzung, Erfahrungsberichte o.ä. in diesen Fragen wäre ich sehr dankbar, ebenso für einen Tip, an wen man sich am besten wendet, um verlässliche Antworten auf diese Fragen zu erhalten?

  2. #2
    Avatar von Karendric
    Karendric ist offline "Dekan" (1500-2999 Beiträge)
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    Zitat Zitat von Thoon
    Die Tarife einiger PKVen erachte ich in meinem Fall aktuell und bis zum Abschluß meines Studiums als vorteilhafter. An dem Wechsel in die PKV stört mich lediglich die Problematik eines späteren Wechsels zurück in die GKV. Verlässliche und widerspruchsfreie Informationen über die Voraussetzungen eines Wechsels zurück in die GKV konnte ich bei meiner KK als auch bei der privaten Kasse, die für mich am interessantesten wäre, nicht bekommen.
    Hallo Thoon, es ist auch tatsächlich nicht einfach, alle Informationen zum Thema zusammenzutragen, zumal einige Punkte auch von deiner weiteren beruflichen Entwicklung abhängen.

    Zuerst einmal: Jeder Umstieg von der PKV in die GKV und wieder zurück kostet dich viel Geld. Denn je älter und kränker du beim Wiedereintritt in die PKV bist, desto höher wird auch dein neuer Tarif.

    Als Student hast du noch die Wahl zwischen PKV und GKV. Beginnt das Berufsleben für dich, gibt es drei Möglichkeiten:

    - Freiberufler, Beamter oder Selbständiger: Du entscheidest selbst, ob du weiter in der PKV bleibst oder in die GKV gehst

    - Angestellter mit Jahreseinkommen über 47.250 EUR p.a.: Du entscheidest selbst, ob du weiter in der PKV bleibst oder in die GKV gehst

    - Arbeitslos oder Angestellter mit Jahreseinkommen unter 47.250 EUR p.a. und weniger als 5 Jahren Mitgliedschaft in einer PKV: Dein Arbeitgeher oder das Arbeitsamt meldet dich automatisch bei einer GKV an. Dies kannst du verhindern, indem du auf deine Versicherungspflicht verzichtest und in der PKV bleibst. Aber: Wenn du dies tust, kannst du nie wieder im Leben in eine GKV zurück. Du bist dann endgültig draußen!

    Zitat Zitat von Thoon
    - Sofern man grundsätzlich aussteigen kann: Wird die Mitgliedschaft in der PKV automatisch beendet oder muß diese gekündigt werden (Kündigungsfristen)?
    Du musst deinen Vertrag kündigen. In Einzelfällen kann es sinnvoll sein, zu einer reduzierten Prämie ("Anwartschaftsbeitrag") weiterhin ruhend versichert zu sein, wenn du in absehbarer Zeit wieder in die PKV möchtest. Dann behältst du deinen Anspruch auf deinen bisherigen, in der Regel günstigeren Tarif.

    Zitat Zitat von Thoon
    - Angenommen, man arbeitet nach dem Studium eine kurze Zeit abhängig beschäftigt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze und macht sich dann selbständig: Kann man sich danach direkt im Anschluß an die Pflichtversicherung freiwillig versichern, sofern die mir genannten Kriterien (24 Monate Mitgliedschaft in der GKV innerhalb der letzten 5 Jahre ...) erfüllt wären?
    IMHO Ja. Du hast als Selbständiger die Wahl ob privat oder gesetzlich und kannst also einfach in der gesetzlichen Kasse bleiben. "Freiwillig versichert" bedeutet, dass dein Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt, du aber weiterhin in der GKV bleibst - du zahlst dann natürlich den dortigen Maximaltarif und kein Arbeitgeber gibt dir einen Arbeitgeberanteil hinzu. Für einige freie Berufe gibt es allerdings Berufskassen wie die Künstlersozialkasse, die den Arbeitgeberanteil bei den Sozialkassen für dich übernehmen.

    Gruß,
    Karendric

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