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  1. #1
    Qwerty ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
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    Wechsel der Krankenkasse nach Studiumende

    Hallo,

    folgende Geschichte: bis vor 5 Monaten war ich über meine Eltern familienversichert. Kurz bevor ich 25 geworden bin, habe ich bei der Krankenkasse angerufen und gefragt, wie es nun weitergehen soll. Da die Krankenversicherung für Studenten bei allen Kassen sowieso das gleiche kostet, dachte ich, dass es für mich das einfachste ist, bei der selben Kasse zu bleiben. Die haben mir dann ein Formular zugeschickt, das ich ausgefüllt und zurückgeschickt habe. Seitdem bin also als Student versichert und zahle ca. 57 EUR monatlich.

    Im Mai werde ich mit dem Studium fertig und nehme ab dem 01.06.2006 eine Beschäftigung auf (Arbeitsvertrag habe ich schon). Ich habe jetzt den Beitragssatz meiner Krankenkasse genauer angeschaut und festgestellt, dass es auch andere Krankenkassen gibt, die viel günstiger sind. Deswegen würde ich nach dem Studium gerne zu einer anderen Krankenkasse wechseln.

    Also schnell bei der jetztigen Kasse angerufen und gefragt, ob ich kündigen kann. Dort wurde mir gesagt, dass ich erst in ca. 13 Monaten kündigen kann, da die Bindungsfrist (18 Monate) erst seit 5 Monaten läuft. Ich habe dann darum gebeten, dass mir eine Mitgliedsbescheinigung für den künftigen Arbeitgeber zugeschickt wird. Heute habe ich sie bekommen und es steht unter anderem dabei, dass die Mitgliedschaft erst am 01.06.2006 beginnt.

    Nun zu meinen Fragen:

    - Ist es tatsächlich so, dass bei einem Wechsel Familienversicherung -> studentische Versicherung bei der gleichen Krankenkasse die Bindungsfrist von vorne anfängt?

    - Gibt es eine Möglichkeit nach dem Studiumende zu einer anderen Krankenkasse zu wechseln ohne die Bindungsfrist zu beachten?

    - Warum steht jetzt auf der Mitgliedsbescheinigung, dass die Mitgliedschaft erst am 01.06.2006 beginnt? Ich befürchte nämlich, dass dies wieder mal als ein neuer Vertrag interpretiert wird und die Bindungsfrist dann ab dem 01.06.2006 wieder 18 Monate beträgt.

    Danke für eure Antworten

  2. #2
    Klausi ist offline Registrierter Benutzer
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    Mit dem Wechsel von der beitragsfreien Mitversicherung in der Familienversicherung zur Studentenversicherung hast Du ein eigenes selbständiges Mitgliedsverhältnis begründet. Damals hast Du ja auch eine neue Karte mit neuer Versicherungsnummer und insbesondere einer anderen Statuskennziffer erhalten. Dieses Versicherungsverhältnis als Student endet mit der Exmatrikulation (wobei man diesen Termin unter Umständen auch auf den 30.9. oder 31.3. schreiben lassen kann, also die gewöhnlichen Semesterenden, wenn das Vorteile, z.B. für die Versicherung bei Praktikas, Ferienjobs etc bringt).

    Als Arbeitnehmer ist das wiederum ein anderes Versicherungsverhältnis. Wenn Du die Krankenkasse nun freundlich fragst, ob sie Dir für Deine Bewerbungsunterlagen eine Versicherungsbescheinigung ausstellen, weil Du ab 01.06.2006 eine Beschäftigung aufnimmst, machen die das natürlich liebend gerne und versichern Dich dann gerne weiter. Das ist in der Tat dann aber ein neuer Vertrag. Du hättest auch zu jeder beliebigen anderen Kasse gehen können und sie um Aufnahme und Ausstellung einer Mitgliedsbescheinigung für den Arbeitgeber bitten können. Das hätten die sofort und binnen Minuten gemacht und sich schließlich selbst um die Modalitäten zum Wechsel der Krankenkasse gekümmert.

    Gut, in meinem Fall hat die frühere Familienversicherung, bei der ich als studentischer Versicherter geblieben war, mir auf Nachfrage mitgeteilt, dass sie mich als Arbeitnehmer dann nicht mehr versichern mag und mir genau diesen Weg empfohlen.

    Noch hat das Versicherungsverhältnis als Arbeitnehmer noch nicht für Dich begonnen. Deswegen würde ich der Versicherung mitteilen, dass Du beabsichtigst, die Versicherung nach der Exmatrikulation zu beenden. Mit der Aufnahme einer Beschäftigung wirst Du versicherungspflichtig und kannst Deine Kasse selbst frei wählen. Die Mitteilung für den Arbeitgeber ist insofern dann erstmal nur eine Goodwill-Erklärung, bzw. ein Angebot für Dich, die Versicherung als normales Pflichtmitglied fortführen zu wollen. In Kraft tritt das ganze erst an dem Tag, an dem Du die Beschäftigung aufnimmst und ab dem Dein Arbeitgeber die Versicherungsbeiträge an die Kasse abführt.

    Wenn Du Deinem künftigen Arbeitgeber allerdings nun diese Bescheinigung schon übergeben hast, beauftragt der seine Buchhaltung, entsprechende Zahlungen an die dort genannte Kasse zu veranlassen. Ob Du das ablaufende Verfahren von maschineller, zum Großteil ohne Unterschrift und Prüfung ablaufender Prozesse der elektronischen Datenverarbeitung und -übermittlung dann noch unterbrechen kannst, ist die andere Frage.

    Haben Juristen hier eine andere Auffasssung?

  3. #3
    Qwerty ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
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    Vielen Dank für deine ausführliche Antwort, Klausi.

    Die Bescheinigung habe ich dem Arbeitgeber noch nicht übergeben. Du meinst also, dass ich meine jetztige Versicherung problemlos zum Studiumende kündigen kann. Genau das wollte ich ja eigentlich machen, als ich bei der Krankenkasse angerufen habe. Wie ich schon geschrieben habe, ist mir dort gesagt worden, dass ich erst in ca. 13 Monaten kündigen kann, da die Bindungsfrist erst seit 5 Monaten läuft!

    Wie kann ich denn jetzt beweisen, dass ich kündigen kann? Oder soll ich einfach nur schriftlich kündigen?

    Die Beitrittserklärung, die ich damals ausgefüllt habe, ist übrigens diese hier. Dort findet sich aber kein Hinweis, wann das Versicherungsverhältnis endet bzw. gekündigt werden kann. Gibt es denn so etwas wie AGBs für die Studentenversicherung, die für alle gesetzliche Kassen gültig sind?

  4. #4
    Klausi ist offline Registrierter Benutzer
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    Ok, es ist schwer etwas herauszufinden und wohl in den meisten Fällen auch nicht so einfach die Krankenkasse zu wechseln, wie in meinem Fall, wo die vorherige Kasse einen schon seit Jahren immer wieder mal rausschmeißen wollte. Denen hat bei der Bundesknappschaft noch keiner gesagt, dass sie mit dem Umgang gegenüber ihren Mitgliedern und den Versuchen, diese zum Wechsel der Kasse zu bewegen langsam aber sicher an den eigenen Arbeitsplätzen sägen. Die Beschäftigten im Bergbau im eigentlichen Sinne werden ja immer weniger, insbesondere auch in meiner Heimat.

    Die Betriebskrankenkasse der Verkehrsbau-Union schreibt auf ihrer Webseite folgendes:

    Zitat Zitat von BKK VBU
    Das heißt, wer sich als Studierender für eine Krankenkasse entscheidet, ist mindestens 18 Monate daran gebunden. Erst nach Ablauf der 18 Monate ist ein Krankenkassenwechsel unter Beachtung der Kündigungsfrist (zwei Monate zum Ende des übernächsten Kalendermonats) möglich. Ein Sonderkündigungsrecht gilt nur, wenn der Beitragssatz angehoben wird.
    Es bleibt aber auch dort irgendwie unklar, inwieweit diese Regelung nur zutrifft, solange man noch Student ist, oder ob das auch darüber hinaus noch gilt. Jedenfalls ändert sich der Beitragssatz für Dich, wenn Du Arbeitnehmer wirst. Lassen die sich davon überzeugen?

    Genaueres kann man sicher bei Ulla Schmidt erfragen oder im Sozialgesetzbuch nachlesen.

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