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Ergebnis 1 bis 4 von 4
  1. #1
    Siri ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
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    Freiwillige Krankenversicherung - Höhe der Beiträge

    Hallo!

    Mir stellt sich auch das Problem mit der Krankenversicherung im bzw. ab dem 15. Fachsemester bzw. ab 30 (wahrscheinlich aber nur vorübergehend).

    Ich wüsste gerne mal, wie das mit den Einkünften ist. Meine Kasse will für die freiwillige Versicherung in den ersten 6 Monaten ca. 100 Euro berechnen, danach 130 Euro. Nun habe ich allerdings ein Formular bekommen, wo ich Angaben über Einkünfte usw. machen soll, der Beitrag würde dann berechnet. Das wundert mich jetzt halt, weil es ja hieß, ich müsste zunächst auf jeden Fall 100 und später 130 Euro bezahlen als Student. Bezieht sich das evtl. auf Nicht-Studenten wie z.B. Selbständige (die sich ja auch freiwillig versichern müssen), wo dann der Beitrag erst errechnet werden muss? Bin jetzt etwas verunsichert...kann es wenn ich Pech habe sein, dass ich mehr als 130 Euro zahlen muss?

    Siri

  2. #2
    Siri ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
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    28.10.2004
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    9
    Und noch eine Frage:

    Darf die KK Auskünfte über Einkünfte bei meiner Bank einholen?

    Siri

  3. #3
    Hamburgerin ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
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    7
    Zitat Zitat von Siri
    Und noch eine Frage:

    Darf die KK Auskünfte über Einkünfte bei meiner Bank einholen?

    Siri
    Nein natürlich nicht!

  4. #4
    lausitzer ist offline "Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
    Registriert seit
    18.06.2006
    Beiträge
    3.691

    lausitzer

    Was wollen die denn von der Bank für Auskünfte über Einkommen erhalten?

    Wie soll die denn sowas ermitteln? Der Geldein- und ausgang auf einem Girokonto hat doch nur entfernt was mit tatsächlich erzielten Einkünften zu tun? Die Korrelation ist da ziemlich gering.

    Aber lies mal den Fragebogen deiner Kasse. Da unterschreibst Du, dass Du vollständige und wahrheitsgemäße Angaben machst und Veränderungen unverzüglich mitteilst.

    Also ist es Deine Aufgabe, richtige Angaben zu machen. Einem möglichen Arbeitgeber (auch Neben- oder Minijob) gegenüber müsstest Du jedoch Angaben zu Deiner Krankenversicherung machen und dieser leitet in einem automatischen Datenabgleichsverfahren Auskünfte über das Beschäftigungsverhältnis weiter an die Kassen.
    Geändert von lausitzer (27-06-2006 um 08:45 Uhr)

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