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Ergebnis 1 bis 4 von 4
  1. #1
    Unick Gast

    GKV endgültig draußen

    Das wäre ein Horrorszenario für mich. Meinem Vater und meinem Quasischwiegervater ist es passiert. Beide waren/sind nun ziemlich schlecht bezahlt beschäftigt und müssen kräftig blechen.

    In welcher Situation kann einem das passieren und worauf muss man achten?
    Kann es durch Schlampigkeit passieren oder muss man da absichtlich irgendetwas (einen Verzicht oder so) unterschreiben?

  2. #2
    StevenSpielbergo ist offline "Absolvent" (80-149 Beiträge)
    Registriert seit
    09.05.2006
    Beiträge
    107
    Das kann dir passieren, wenn du bis zu einem gewissen Alter bzw. darüberhinaus in der privaten Versicherung verbleibst, bspw. als Familienversicherter. Ich weiß nicht, wie die Regelungen bei Studenten genau sind, im normalen Leben ist es jedenfalls so, daß du dich bis zum 27. Lebensjahr entschieden haben musst. Wechselst du nicht vor deinem 27. Lebensjahr in die gesetzliche und verbleibst stattdessen in der privaten Kasse, dann verlierst du den Anspruch, jemals wieder in die gesetzliche aufgenommen zu werden. Diesbezüglich musst du dich aber selber informieren und aktiv werden, die Kassen müssen dich nicht darauf hinweisen.

  3. #3
    Unick Gast
    aha, danke schonmal

    Ich bin familienversichert und Student. Ich habe mich bei der AOK damals für mein Studium befreien lassen und kann das später nicht mehr widerrufen. (Also währen der Dauer meins Studiums.)

    Demnach müsste ich also zusehen, dass ich im direkten Anschluss an mein Studiumsende, in die gesetzliche komme, oder? Auch wenn ich dann schon 26 oder älter sein sollte, müsste ich dann doch noch in die GKV kommen, oder?

  4. #4
    Klausi ist offline Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    11.12.2003
    Beiträge
    2.761
    Zitat Zitat von Unick
    aha, danke schonmal

    Ich bin familienversichert und Student. Ich habe mich bei der AOK damals für mein Studium befreien lassen und kann das später nicht mehr widerrufen. (Also währen der Dauer meins Studiums.)

    Demnach müsste ich also zusehen, dass ich im direkten Anschluss an mein Studiumsende, in die gesetzliche komme, oder? Auch wenn ich dann schon 26 oder älter sein sollte, müsste ich dann doch noch in die GKV kommen, oder?
    Durch Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und mit dem Ende deiner studentischen KV hast Du wohl erstmal wieder freie Auswahl.

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