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  1. #1
    kia1234 ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
    Registriert seit
    25.05.2006
    Beiträge
    1

    Unglücklich familienversichert+ Verdienst über 350 Euro?

    Hallo,
    ich habe ein Problem: Ich bin Studentin und war bis vor einer Woche gesetzlich familienversichert. Nun werde ich mich demnächst studentenversichern, da ich 25 geworden bin. Dazu habe ich soweit ich weiß 3 Monate Zeit.
    Jetzt habe ich erst erfahren, dass ich als Studentin, die familienversichert ist nicht mehr als 350 Euro pro Monat evtl. 400 Euro verdienen durfte.
    Das habe ich in den letzten Jahren aber durchaus gemacht. Manchmal war mein Verdienst recht niedrig, so ca. 100-200 Euro, manchmal aber sehr hoch zw. 400 -600 monatlich. Ich habe nur darauf geachtet unter 4000Euro jährlich zu verdienen, damit ich noch Kindergeldanspruch habe. Ich wußte überhaupt nichts davon, dass ich nur 350 Euro pro Moant verdienen darf. Bislang hat das ja auch keinen interessiert. Doch jetzt soll ich für eine neue Beschäftigung ein Wisch von der Versicherung ausfüllen, bei dem ich detailliert angeben muss, wieviel ich in den letzten 12 Monaten verdient habe und die Arbeitsstunden, Arbeitgeber etc.
    Es geht darum meine Beschäftigung versicherungsrechtlich zu beurteilen, da es nicht mehr unter ein 400 Euro Verhältnis fällt.
    Nun meine eigentliche Frage:
    Was soll ich angeben? Wenn ich wahrheitsgemäße Angaben mache, was droht mir dann? Wie genau überprüfen Sie meine Angeben? Werden Sie mich dazu auffordern Beweise anzuführen? :?:

    Ab diesem Monat bin ich dann eh selbst versichert und kann mehr verdienen.
    Bin für jede Hilfe dankbar

  2. #2
    Klausi ist offline Registrierter Benutzer
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    11.12.2003
    Beiträge
    2.761
    Das mit den viertausend Euro für den Kindergeld-Anspruch ist Unfug. Da liegt die Grenze höher, nämlich bei ca. 7600 Euro (Restsumme aus Gehalt minus Werbungskosten minus Sozialabgaben).

    Und für den Krankenversicherungsanspruch in der Familienversicherung ist es mMn so, dass da allein die stundenmäßige Begrenzung deiner Arbeitszeit auf kleiner oder gleich 20 h pro Woche in der Vorlesungszeit besteht, weil man dabei annimmt, dass dein Hauptaugenmerk weiterhin auf dem Studium liegt (und nicht auf der Erwerbstätigkeit).

    Sollten sich diese Regelungen inzwischen geändert haben?

    Von den drei Monaten Entscheidungszeit beim Übergang zwischen Familienversicherung und eigener beitragspflichtiger studentischer Versicherung habe ich noch nie was gehört. Vielmehr ist es so, dass, wenn Du Dich nicht rührst auf entsprechende Anschreiben der Versicherung, dass die Familienversicherung endet, dass sie Dich automatisch als studentisches Mitglied versichern. In dem Moment, wo die Familienversicherung endet, kannst Du jedoch eine studentische Versicherung in beinahe jeder beliebigen anderen gesetzlichen Kasse abschließen. Beiträge und (gesetzlich garantierte) Leistungen sind dabei aber überall gleich.

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