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  1. #1
    tat.waffe Gast

    Versicherungspflichtig ?

    Hallo,

    ich bin ein wenig Verwirrt bzgl. der Versicherungspflicht. Zu meiner Situation: Momentan bin ich selber gesetzl. Krankenversichtert, da ich zuletzt eine Ausbildung absolviert habe. Ab dem 01.09 werde ich nun wieder Familienversichert sein, ebenfalls gesetzlich. Auf dem Merkblatt von der FH, lese ich nun heraus, dass ich von der Versicherungspflicht befreit bin.
    ist dies richtig ? Wer stellt mir denn die Bescheinigung aus, die ich bei der Einschreibung vorlegen muss ?

    Vielen Dank

  2. #2
    lausitzer ist offline "Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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    18.06.2006
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    3.691
    Zitat Zitat von tat.waffe
    Hallo,

    ich bin ein wenig Verwirrt bzgl. der Versicherungspflicht. Zu meiner Situation: Momentan bin ich selber gesetzl. Krankenversichtert, da ich zuletzt eine Ausbildung absolviert habe. Ab dem 01.09 werde ich nun wieder Familienversichert sein, ebenfalls gesetzlich. Auf dem Merkblatt von der FH, lese ich nun heraus, dass ich von der Versicherungspflicht befreit bin.
    ist dies richtig ? Wer stellt mir denn die Bescheinigung aus, die ich bei der Einschreibung vorlegen muss ?

    Vielen Dank
    Wieso solltest Du von der Versicherungspflicht befreit sein, wenn Du bisher immer und ausschließlich nur gesetzlich versichert warst? Mit schulischer HZB und Ausbildung solltest Du aber womöglich langsam in ein Alter kommen, wo die Familienversicherung dann endet und eine gesetzliche studentische Versicherung abgeschlossen wird. (Darüber informiert Dich deine Krankenkasse dann auch rechtzeitig und bietet Dir was an, was Du ruhigen Gewissens annehmen kannst, da Leistungen und Kosten der studentischen KV durch das Bundesministerium für Gesundheit vorgegeben und für alle Kassen gleich sind.)

    Für die Einschreibung lässt Du Dir eine sogenannte Dreifachmitgliedsbescheinigung von Deiner Krankenkasse ausstellen. Darauf steht, dass Du derzeit bei der KV versichert bist und es sind noch zwei Zettel für die Hochschule dran. Einer, den die Hochschule bei erfolgreicher Immatrikulation an die KV zurücksendet und einer der bei der Exmatrikulation versandt wird.

  3. #3
    tat.waffe Gast
    alles klar, hab die Bescheinigung bekommen

    danke

    noch eine Frage: Verlängert sich der Anspruch auf Familienversicherung, durch Zvildienst ?
    Geändert von tat.waffe (25-08-2006 um 09:53 Uhr)

  4. #4
    lausitzer ist offline "Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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    Beiträge
    3.691
    Ja, sie verlängert sich um die Dauer des Zivildienstes. Während der Zeit musstest Du ja Deine Versichertenkarte abgeben und konntest keine Leistungen von der GKV in Anspruch nehmen, sondern warst über den Bund versichert, mit evtl. Folgen und Einschränkungen für die freie Arztwahl.

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