Du solltest dringend mal schauen, wie lange Du in der KV bereits versichert bist und ob sich daraus bzw. auf Grund von Beitragsänderungen, wie etwa der Erhebung von Zusatzbeträgen, ein Kündigungsrecht ergibt?
Deiner Hochschule hast Du nur eine Bescheinigung vorgelegt, in der steht, dass Du zum Zeitpunkt als Du bei die Bescheinigung beantragt hast, bei der Krankenkasse versichert warst, mehr nicht und schon gar keine zeitlich befristeten Garantien.
Grundsätzlich sind die Beiträge für die studentische Krankenversicherung und der überwiegende Teil der Leistungen gesetzlich festgeschrieben. Daher ist ein Wechsel im Regelfall nicht erforderlich. (Unzufriedenheit mit der Betreuung und Erhebung von Zusatzbeiträgen mal ausgenommen.)
Üblicherweise kümmert sich jedoch die neue Krankenkasse liebend gern um den mit dem Wechsel verbundenen Papierkram. Am besten ist also, dass Du dort nochmal hingehst und nachfragst. Du musst nur aufpassen, dass die alte Kasse den Einzug von Beiträgen dann auch wirklich beendet, wenn Du die neue Versicherung hast.
+ Antworten
Ergebnis 1 bis 5 von 7
-
14-05-2010 11:55 #12.3sport Gast
Ende der Familienversicherung und Wahl einer neuen Kasse
Hallo,
ich habe nun schon länger auf konkrete Antworten zu meinem Problem gesucht und nichts gefunden.
Meine Situation:
Ich bin 25 und nach Berücksichtigung meines Wehrdienstes läuft Ende des Monats meine Familienversicherung aus.
Ich habe mir also eine neue Kasse ausgesucht und dort um meine Aufnahme gebeten. Die haben mir auch zurückgeschrieben ... kein Problem, ich erhalte meine Unterlagen rechtzeitig zum Versicherungsbeginn. Von der Seite müsste also alles klar gehen.
Nun habe ich aber von meiner alten Kasse eine neue Versichertenkarte bekommen. Die gehen wohl davon aus, dass ich bei denen bleibe. Außerdem steht in einem Brief Folgendes:
"[...] Ab xx.05.2010 unterliegen Sie der studentischen Kranken- und
Pflegeversicherungspflicht.
Ihr Versicherungsverhältnis wird daher zum xx.05.2010 umgestellt, da wir
Ihrer Hochschule den Versicherungsschutz für das gesamt Jahr 2010
garantieren."
Wie kommen die darauf, dass sie meiner Hochschule den Versicherungsschutz für das ganze Jahr 2010 garantieren?
Kann es damit zusammenhängen, dass ich zum Beginn meines aktuellen Masterstudiums im September 2009 eine Bescheinigung für den Versicherungsschutz angefordert habe?
Beginnt ab so einer Bescheinigung etwa dieser 18 Monats-Bindungszeitraum neu??
Aber ich muss doch auch während meines Studiums ... und vor allem zum Ende der Familienversicherung meine Krankenkasse selbst wählen können!?
Sonst hätte ich mich freiwillig schon zum Beginn dieses Studiums selbst versichern müssen?!
Wenn die mich aus irgendeinem Grund dennoch binden können ... habe ich nicht ein Recht auf Kündigung, wegen Erhebung von Zusatzbeiträgen. Dann hätten die mich doch persönlich über die Erhebung informieren müssen. Ich habe noch im Januar eine Info von denen bekommen, wie viel ich zahlen müsste. Da war noch von keinen Zusatzbeiträgen die Rede.
Das habe ich zur Seite gelegt, weil ich nicht vor hatte bei dieser Versicherung zu bleiben. Auf der Rückseite habe ich nun entdeckt, dass ich keinen neuen Einstufungsbescheid erhalte, wenn es Änderungen gibt, sondern dass über die Mitglliederzeitschrift darüber informiert wird.
Ich habe irgendwie das Gefühl, dass hier über Kleingedrucktes in der x-ten Fußnote versucht wurde, eine Bindung an die Versicherung vor der Erhebung von Zusatzbeiträgen zu schaffen.
Was meint ihr dazu? Kann mich über das alles mal einer Aufklären? Muss ich nun bei dieser Versicherung bleiben?
Viele Grüße
-
14-05-2010 14:53 #2
"Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
- Registriert seit
- 18.06.2006
- Beiträge
- 3.634
Geändert von lausitzer (14-05-2010 um 15:00 Uhr)
-
14-05-2010 18:36 #32.3sport Gast
Danke für deine schnelle Antwort.
Also in der Familienversicherung bin ich schon seit Jahren. Und nun läuft die eben aus, weil ich zu alt bin.
Also gibt es eigentlich keinen Grund, warum ich mich nicht von meiner alten Krankenkasse verabschieden können sollte.
Das mit dem Kündigungsrecht wegen Zusatzbeitrag ist so eine Sache. Bisher zahle ich ja gar nichts ... also auch keinen Zusatzbeitrag. Als der also erhoben wurde (im Februar), war mir das egal. Hätte ich damals von der Versicherung weg wollen, dann wär keine Familienversicherung möglich gewesen und ich hätte ja gleich selbst zahlen müssen. Wär ja quatsch gewesen.
Jetzt will ich eine Versicherung ohne Zusatzbeitrag, eben weil bei der studentischen die Leistungen eh gleich sind und ich mir die 8 Euro im Monat sparen möchte. Aber jetzt ist die Sonderkündigungsfrist von 4 wochen nach Bekanntgabe des Zusatzbeitrags ja abgelaufen.
Also kann es ja irgendwie nicht sein, dass ich jetzt an die gebunden bin, oder?
Deswegen versteh ich nicht, wie die darauf kommen, dass sie meiner Hochschule in irgendeiner Weise zusichern können, mich für das ganze Jahr zu versichern. Ich habe ja nie etwas unterschrieben, was über das Ende meiner Familienversicherung hinausgeht.
Außerdem haben die mir auch noch eine neue Versichertenkarte mit geändertem Status zugeschickt.
Und ich habe einen Brief bekommen, auf dem die Beitragssätze (noch ohne Zusatzbeitrag) stehen.
Da muss ich zugeben, dass ich den damals zur Seite gelegt hab, und erst jetzt festgestellt hab, dass auf der Rückseite was von "meine Rechte zum Widerspruch gegen diese Entscheidung" steht. ich find nur keine Entscheidung in diesem Schrieb.
Was kann das für ein Brief sein ... wenn ich auf den nicht reagiere ... kann ich mich damit schon an die Versicherung gebunden haben??
Vorne drauf stehen nur die Beiträge zu KV und PV und dass ich den Gesamtbeitrag monatlich entrichten soll. Am Besten per Bankeinzug.
Hinten drauf sind
- Infos zur Versicherungspflicht,
- eine Info zur Pflegeversicherung,
- ein Info, dass ich keinen neuen Einstufungsbescheid erhalte, wenn sich Beiträge ändern oder Zusatzbeiträge erhoben werden. Diese Info muss ich dem Mitgliedermagazin entnehmen (!!! krass, oder?!)
- Mein Recht innerhalb eines Monats Widerspruch gegen diese Entscheidung einlegen zu können (welche Entscheidung)
Kann es überhaupt sein, dass ich ohne etwas zu unterschreiben an eine krankenkasse gebunden bin. Ich meine ... ok ... es besteht eine Versicherungspflicht und ich könnte verstehen, dass die mich einfach weiter aufnehmen, wenn ich nichts tun würde. Wär ja dann in Ordnung. Aber ich habe ja eine andere Versicherung gefunden und denen meine Beitrittserklärung zukommen lassen und die wollen mich ja auch versichern. Ich hab nur meine Unterlagen noch nicht bekommen.
Warum schickt mir dann meine alte aber ne neue Karte.
Ich habe mal beide Versicherungen (alt und neu) angeschrieben und erwarte Anfang nächster Woche eine Antwort. Dann klärt sich das hoffentlich und ich kann ohne Problem zu meiner Wunschversicherung.
ach ja .. und zum Bankeinzug
Meine alte Versicherung hat mir zwar drei mal ein Formular für den Bankeinzug geschickt. Ausgefüllt hab ich aber keins. Also das Recht bei mir was abzubuchen haben die gar nicht erst.
Viele GrüßeGeändert von 2.3sport (14-05-2010 um 18:48 Uhr) Grund: lesbar gemacht und erweitert
-
15-05-2010 14:53 #4
"Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
- Registriert seit
- 03.09.2003
- Beiträge
- 3.178
Wie wär's damit, mal bei Deiner aktuellen Krankenkasse nachzufragen?
Ein Anruf, der sich lohnt ...Liebe ist eine Lebenseinstellung: Wer Liebe sät, wird Liebe ernten.
Wir alle sind erst einmal Triebtäter, sind aber im Allgemeinen so frei, es nicht zu bleiben.
Die Möglichkeit zur Entscheidung ist der entscheidende Qualitätssprung.
-
15-05-2010 15:22 #52.3sport Gast
ja, natürlich ... bin gestern nur in ner warteschleife gehangen.
deswegen hab ich ja geschrieben, dass ich mails verschickt hab und anfang der woche die antwort bekomm.
ich wollte mich nur mal informieren, ob sich da jemand auskennt, damit ich schon eine vorahnung hab, wenn die mir dann sonstwas erzählen
Ähnliche Themen
-
100 Frauen - ein Experiment
Von Garibaldi im Forum Fun-BoardAntworten: 1Letzter Beitrag: 11-03-2006, 13:26 -
Ende der Familienversicherung
Von Kumo im Forum Versicherungen + VorsorgeAntworten: 26Letzter Beitrag: 24-02-2006, 17:41


LinkBack URL
About LinkBacks
Zitieren




Lesezeichen