Mit der Aufnahme einer vollzeitlichen Berufstätigkeit ist sowohl die Grundlage für die Immatrikulation an der Hochschule als Vollzeitstudent und für die Erreichung eines gültigen Studentenstatus entfallen, wie auch die Leistungspflicht der studentischen Krankenversicherung. Sowohl Hochschule als auch deutscher Krankenkasse gegenüber bist Du verpflichtet diese Änderung bei deiner Tätigkeit mitzuteilen, was im Regelfall sowohl mit einer Exmatrikulation und einer Beendigung der studentischen Krankenversicherung beantwortet wird. Es sollte ausreichen, die studentische Krankenversicherung zu kündigen, um auch die Exmatrikulation zu erreichen oder andersrum, weil ein Datenaustausch zwischen beiden Ämtern erfolgt.
Dennoch solltest Du daran denken, dass Du bei der österreichischen Krankenkasse nur noch im Rahmen der europäischen Krankenversicherung bei Aufenthalten in Deutschland relativ minimal versichert bist. Hier ist ggf. eine private Zusatzversicherung empfehlenswert. Das Ausruhen auf dem jetzigen Zustand mit der im Gegensatz zu einer privaten Krankenversicherung oder einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung günstigen studentischen Versicherung ist nicht zu empfehlen, sondern gibt spätestens bei Eintritt des Leistungsfalls ein böses Erwachen.
Natürlich kann man auch als im Ausland sozialversicherter Arbeitnehmer an einer deutschen Hochschule ein Studium aufnehmen oder weiterführen, sollte aber ehrliche Angaben bei der Immatrikulation machen, was Auswirkungen auf die Zusage eines Studienplatzes, auf die Erhebung von eventuellen Gebühren und andere bürokratische Feinheiten hat.
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26-11-2010 12:20 #1
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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Krankenversicherung; Noch eingeschrieben, aber vollzeit Berufstätig im Ausland
Hallo die Leute!
Ich bin das WS 11/12 noch in Deutschland eingeschrieben, aber bereits vollzeit in Österreich berufstätig. Mein Arbeitgeber führt für mich Souzialabgaben ab, bin in Österreich auch Krankenversichert.
Kann ich meine studentische Krankenversicherung in Deutschland kündigen?
Danke
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28-11-2010 08:27 #2
"Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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28-11-2010 11:26 #3
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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Danke für die Antwort!
Ich brauche meine Immatrikulation noch, da ich zwar alle Klausuren abgelegt habe aber meine Abschlussarbeit noch aussteht.
Kurz um; Die deutsche studentische Krankenversicherung kann ich problemlos kündigen, nach vorheriger Absprache mit der Hochschule?!
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