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  1. #1
    pivo161 ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
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    15.06.2010
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    Für Praktikumsdauer aus Krankenversicherung in KK der Studenten -> Nachzahlung

    Hallo miteinander,

    meine Krankenkasse versucht mir für die Zeit meines Pflichtpraktikums klar zu machen, dass sie mich für diese Zeit nicht mehr versichern konnten (Dauer: 3 Monate), da ich über dem Freibetrag von 365€ monatlich (abzüglich Werbungskostenpauschale von 920€) lag.

    Für diese 3 Monate soll ich nun in Krankenversicherung der Studenten geschoben worden sein, die monatlich 63.36€ kostet.

    Das Problem war wohl, dass ich vorher bereits als Werkstudent die Werbungskostenpauschale verschlungen habe.

    "Ein Abzug von Werbungskosten ist nicht mehr möglich, da die komplette Werbungskostenpauschale in Höhe von 920€ bereits bei der rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung in Abzug gebracht worden ist. Ihr Einkommen übersteigt somit die Grenze von 365€."


    Ich bin ein wenig verwirrt und frage mich, ob das mit rechten Dingen zugeht?!
    Im ersten Jahr meines Studiums habe ich jeden Monat für durchschnittlich 400€ gearbeitet und das stelle wohl kein Problem dar.

    Btw. meine Praktikumsvergütung lag auch bei 400€.


    Danke euch für Hilfe

    Grüße

  2. #2
    Astir01 ist offline "Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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    25.07.2003
    Beiträge
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    Zitat Zitat von pivo161 Beitrag anzeigen
    Ich bin ein wenig verwirrt und frage mich, ob das mit rechten Dingen zugeht?!
    Jeder, der mehr Geld bezahlt bekommt als ein Harz IV- Empfänger für´s nix- schaffen, überschreitet automatisch die Grenze der "Geringfügigen Beschäftigung" und wer länger als 2 Monate schafft, überschreitet die Grenze der "Kurzfristigen Beschäftigung". In all diesen Fällen zahlt der Arbeitgeber jedoch die Pauschalen, sodass das Entgeld brutto wie netto zur Auszahlung kommen muss.

    Die vom AG pauschal abgeführten 13% Krankenversicherungbeiträge begründen jedoch kein eigenständiges Versicherungsverhältnis des Arbeitnehmers; d. h. der muss sich zusätzlich entweder privat, bei den Eltern (wenn er noch jünger als 25 ist) oder eben in der KV für Studenten krankenversichern.

    Also, pienz net rum; zahl!
    Tja, Proton müsste man sein; man würde die Quantenphysik verstehen, wäre immer positiv drauf, und hätte eine nahezu unbegrenzte Lebenszeit.
    (Silvia Arroyo Camejo)

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