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Ergebnis 1 bis 3 von 3
  1. #1
    Unregistriert Gast

    juristisch okay?

    Was sagt ihr dazu?
    Einem Kumpel von mir ist folgendes passiert. Er ist in eine neue Wohnung gezogen und eines Tages stnad der vermieter vor der Tür. Mein Bekannter war nicht da, aber seine Freundin.
    Der Vermieter hat der freundin werzählt, mein Kumpel wäre mit der Miete im Rückstand und sie müsste ihm das Geld geben. Sie gab ihm 100 Euro, weil sie mehr nicht hatte.
    Dann kam mein Bekannter nachhause zurück und sie erzählte ihm das. Er hatte aber die Miete überwiesen, er sagte das zu dem Vermieter, der meinte nein, die miete wäre nicht überwiesen und er würde das Geld behalten und wenn sie den Rest nicht zahlen würden würden sie aus der Wohnung fliegen.

    er ging zur polizei, die riefen beim Vermieter an und fragten wie denn das wäre und er erzählte seine Version der geschichte. die polizei sagte zu meinem Bekannten wenn er die Überweisung nicht nachweisen könnte könnten sie nichts machen. Er fuhr nachhause und holte das Überweisungsdings und zeigte es ihnen.

    Da sagten sie so einfach wäre das nicht, sie müssten erstmal wissen, ob das wirklich das konto des Vermieters wäre und um das rauszufinden müsste er anzeige erstatten.
    Wenn er das aber täte müsste er seine Personalien angeben und er könnten dann z.B. auch ergriffen werden falls irgendetwas gegen nihn vorliegen würde.

    ist das juristisch okay?
    mir kommt das so seltsam vor. Warum muss er denn seine Personalien angeben, wo er doch der Geschädigte ist?

    Ist es überhaupt okay jemand einfach so aus der wohnung zu werfen egal ob er seine miete zahlt oder nicht? gibt es da nicht Fristen?
    Mir kommt das so seltsam vor.

  2. #2
    Schmunzel ist offline "Habilitand" (500-749 Beiträge)
    Registriert seit
    29.08.2003
    Beiträge
    513
    Zitat Zitat von Unregistriert
    Was sagt ihr dazu?
    Einem Kumpel von mir ist folgendes passiert. Er ist in eine neue Wohnung gezogen und eines Tages stnad der vermieter vor der Tür. Mein Bekannter war nicht da, aber seine Freundin.
    Der Vermieter hat der freundin werzählt, mein Kumpel wäre mit der Miete im Rückstand und sie müsste ihm das Geld geben. Sie gab ihm 100 Euro, weil sie mehr nicht hatte.
    Dann kam mein Bekannter nachhause zurück und sie erzählte ihm das. Er hatte aber die Miete überwiesen, er sagte das zu dem Vermieter, der meinte nein, die miete wäre nicht überwiesen und er würde das Geld behalten und wenn sie den Rest nicht zahlen würden würden sie aus der Wohnung fliegen.

    er ging zur polizei, die riefen beim Vermieter an und fragten wie denn das wäre und er erzählte seine Version der geschichte. die polizei sagte zu meinem Bekannten wenn er die Überweisung nicht nachweisen könnte könnten sie nichts machen. Er fuhr nachhause und holte das Überweisungsdings und zeigte es ihnen.

    Da sagten sie so einfach wäre das nicht, sie müssten erstmal wissen, ob das wirklich das konto des Vermieters wäre und um das rauszufinden müsste er anzeige erstatten.
    Wenn er das aber täte müsste er seine Personalien angeben und er könnten dann z.B. auch ergriffen werden falls irgendetwas gegen nihn vorliegen würde.

    ist das juristisch okay?
    mir kommt das so seltsam vor. Warum muss er denn seine Personalien angeben, wo er doch der Geschädigte ist?

    Ist es überhaupt okay jemand einfach so aus der wohnung zu werfen egal ob er seine miete zahlt oder nicht? gibt es da nicht Fristen?
    Mir kommt das so seltsam vor.

    Nun, (vermeidbar) langer Rede kurzer Sinn: Das ist juristisch nicht ok, und zwar in vielerlei Hinsicht. Vielleicht weißt Du, dass keiner der hier anwesenden Juristen Dir hier einen Rechtsrat erteilen darf. Der nicht verbotene Rat lautet, sich an einen Anwalt zu wenden, wenn sich die Probleme mit dem Vermieter nicht anderweitig beheben lassen. Ein neues Türschloß sowie eine Kopie des Mietvertrages an sicherem Ort haben auch niemandem geschadet. Je nachdem, wie Dein Freund seinen Vermieter so einschätzt, sollte auch ein Inventar der Wohnung angelegt und an sicherem Ort aufbewahrt werden - aslo außerhalb der Wohnung. Mir sind Fälle berichtet worden, in denen der Vermieter den ungeliebten Mieter in dessen Abwesenheit "ausgezogen" hat, also die gesamte Wohnungseinrichtung aus der Bude geworfen und neues Schloss rein.

    Beste Grüße
    Ein technisch gut ausgebildeter Jurist kann im Grunde genommen alles beweisen.

  3. #3
    jonesjena ist offline "Student" (20-79 Beiträge)
    Registriert seit
    09.11.2004
    Beiträge
    75
    Zitat Zitat von Schmunzel
    Nun, Mir sind Fälle berichtet worden, in denen der Vermieter den ungeliebten Mieter in dessen Abwesenheit "ausgezogen" hat, also die gesamte Wohnungseinrichtung aus der Bude geworfen und neues Schloss rein.

    Beste Grüße
    da hatten sie aber noch glueck, ich kenne leute denen nachts irgendwelche breitschultrigen osteuropaer die tuer eingetreten haben um fristegerechtes ausziehen zu "gewaehrleisten".

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