Wobei immer die Trennung allg. Meinungsfreiheit und Themen von Wissenschaft, Kunst und Politik durch gewählte Personen zu betrachten sind.
Selbst die wüstesten Beleidigungen gegen A.Merkel sind in Deutschland völlig straffrei, gegen iher Putzfrau aber nicht.
Ebenso ist praktisch jede Kritik gegen Albert Einstein straffrei und auch teilweise gegen lebende theoretische Physiker.
Wenn jene Menschen oder RT überzeugte Menschen sich vs. RT-Kritiker äußern soll aber plötzlich alles anders sein ?
Und zusätzlich auch nicht der etablierte Verfahrensweg für Meinungsstreit gelten, sondern gleich Politik und BVG einschreiten ?
Weder ein A.Merkel noch eine Britney Spears hat Verständnis für diffamierende Artikel - aber alternativ zehntausende Menschen vor die Untersuchunsgrichter zerren ?
Die 'Forschungsgruppe Müller' hat per J.Lopez und E.Friebe Interessensvertreter benannt, die aber nicht als unangreifbare Götter durch die Welt streifen können.
Wer Öffentlichkeit will, der muss auch für diesen Teil seiner Identität Kritik einstecken können.
Und jede Forschungsgruppe ist zwangsläufig bei Themen, die bei anderen Forschern Überschneidungen ergeben massiv in der Beobachtung und auch abgrundtiefer Kritik.
Nachdem jene Forschungsgruppe bewußt eine Anonymität eingeht ist auch klar, dass sie entsprechende Reaktion von Anfang an vermutetet.
Nun bekommen ihre Interessensvertreter die ganze Kritik ab - aber wer hat J.Lopez oder E.Friebe gezwungen, jene Forschungsgruppe zu vertreten ?
Es bleibt eine undurchsichtige Konstellation der Beteiligten und ein Anfangsverdacht, dass die ganzen nachfolgenden Probleme schon im Design des ganzen Forschungsprojektes mit integriert waren.
Wer aber absichtlich diffamierende Kritik erzeugen will, hat nicht mein Verständnis für dann nachfolgende Ereignisse in jenem Sinne.
Ebenso sind ja die Interessensvertreter der 'Forschungsgruppe' nicht so gewählt worden, dass sie fachlich kompetent das Projekt vertreten können.
Es fehlt ihnen schlicht die geeignete berufliche Qualifikation.
Es sieht eher bewußter Inszenierung aus, wo die etablierte Wissenschaft als Stichwortgeber für Boshaftigkeiten mißbraucht werden soll.
Dafür gibt es aber keinen Rechtsschutz in Deutschland.
Thema geschlossen
Ergebnis 501 bis 505 von 688
-
10-03-2008 12:58 #501
"Student" (20-79 Beiträge)
- Registriert seit
- 09.03.2008
- Beiträge
- 50
Wie ?
Erst juristische Niederlagen durch Dienstaufsichtsbeschwerden, gegen die 'Physikalisch-Technische Bundesanstalt PTB' und Institution der Länder / Regierungfspräsidien würden überhaupt einen Startansatz für eine Verfassungsklage geben.
Wobei der Gang durch die Instanzen ja von Ihnen selbst vor 1/2 Jahr skiziert wurde: http://www.heise.de/foren/S-Unterdru.../showthread-1/
Obiger Beitrag bei Heise stellt aber zwangsläufig die Frage, wie nach all diesen Betrugsvorwürfen die 'Forschungsgruppe Müller' mit dem Rest der Welt wissenschaftlich zusammenarbeiten möchte - etwas per Anwalt ?
Die Brachialvorwürfe haben somit schon das k.o. für die Wissenschaftlichkeit ergeben und es bleibt der breite Bereich der Meinungsfreiheit.
Und hier gehört meiner Meinung nach auch das Anti-RT Zeug untergebracht, denn weder Sie noch Ihre Anti-RT Mitstreiter können offene Fragen (s. Rosetta, Pioneer) durch Theorien oder Vermutungen bereichern.
Aber Wissenschaft lebt von der Gegenwart, wobei selbst Historiker nur Forschungsaufträge erhalten, wenn sie Neues abliefern könnten.
Die 'Forschungsgruppe Müller' hingegen erforscht altes Zeug und bringt nicht einmal daraus neue Zusammenfassungen zustande.
Auch fehlt offensichtlich der Wunsch nach Erlangung von neuem Wissen.
Im Einstein-Jahr 2005 wurde definitiv alles angesprochen, was dem wissenschaftlichen Stand von 2005 oder etwas davor entsprach.
GOM hingegen bringt die Thesen eines http://de.wikipedia.org/wiki/Walter_Ritz,
der 1908 schon mit 31 Jahren jung verstarb und gerade noch die SRT mitbekam, die ART nicht mehr. Er diskuttierte bis dahin den aktuellen Stand der Physik auch mit A. Einstein.
Erst 1912/13 konnte der Astronom de Sitter anhand von Doppelsternen zeigen, dass die Grundannahme von W.Ritz nicht stimmen kann.
Ihre Forschungsgruppe Müller hingegen macht W.Ritz zum ewigen RT-Kritiker, obwohl er tatsächlich nur durch seinen frühen Tod (1908) nicht mehr weiter forschen konnte und ein Lebenswerk mit/ohne RT schaffen konnte.
Dieses Ausnutzen dieses menschlich tragischen Schicksals fast 100 Jahre später als Munition gegen die Wissenschaft und Rechtfertigung einer Verfassungsklage ist jenseits aller Wissenschaftlichkeit.
Für mich zudem ein klarer Mißbrauch von Quellen und eine entwürdigende zur Schaustellung kreativer Vorfahren. Hier liegt ein klarer Verstoss gegen die Menschenwürde der früheren Forscher vor.
Wobei W.Ritz nicht der einzige ist, der so in die 'Forschungsgruppe Müller' als instrumentalisierter Kritiker rutschte.
Beleidigende und diffamierende Äußerungen sind lt. deutschem Rechtsverständnis im Zusammenhang mit künstlerischen oder wissenschaftlichen Themen praktisch nie ein Fall fürs Strafgesetz.
Beonders weil hier immer zu vermuten ist, dass es nicht um persönliche Angriffe, sondern emotionale Auseinandersetzungen mit Sachthemen geht.
Außerdem ist feste Regel im Zusammenhang mit Beleidigungsdelikten, das Rede und Gegenrede straffreie wechselseitige Beleidigungen ergeben kann.
Sie gingen bei http://www.heise.de/foren/S-Unterdru.../showthread-1/
massiv gegen Forscher und Institutionen vor.
Das ist es kein Wunder, wenn deren Vertreter dann mit 'crank' antwortet.
Solche Art Umgangston ist sogar innerhalb der (weltweiten) Wissenschaft vorhanden und es spielten sich schon üble Dinge intern ab, selbst für spätere Nobelpreisträger oder deren Zuarbeiter.
Man sich darüber aufregen, aber die Macher des GG hatten ja genau deshalb bei Wissenschaft und Kunst die strafrechtliche Messlatte im Vergleich zur allg. Meinungsfreiheit deutlich höher angesetzt.
In dem ganzen Strang hier fällt das aber unter den Tisch - da wird die Freiheit der Wissenschaft mit Vorstellungen von Meinungsfreiheit gekoppelt und dann Mißstände angeprangert.
Das ergibt ein Knäul aus beiden Rechtsbereichen mit Höhepunkt 'Verfassungsklage'. Fast wäre es zu wünschen, dass das BVG sich der Sache annimmt und mal die alten GG-Gundsätze höchstrichterlich darstellt.
Ich bin mir aber sicher, das das BVG die Separation Wissenschaft einerseits und Meinungsfreiheit andereseits beibehält.
Zudem, ihr Mitstreiter E.Friebe war est 2007 auf einer Tagung von Physkern off. vertreten und konnte einen Vortrag halten. Ebenso sind weltweit RT-Gegener immer mal wieder auf Fachtagungen präsent ohne jede Zensur.
Ebenso werden Ihre Internetauftritte und Thesen von Studenten gelesen.
Wobei dies dann vor Wut schäumende Prof. bewirkt, die quasi in Razzia-Laune dann über Sie herfallen.
Zumindest Action und Anteilnahme war der 'Forschungsgruppe Müller' so selbst von qualifizierten Wissenschaftlern vergönnt.
-
10-03-2008 13:18 #502
"Student" (20-79 Beiträge)
- Registriert seit
- 09.03.2008
- Beiträge
- 50
-
10-03-2008 13:23 #503
"Absolvent" (80-149 Beiträge)
- Registriert seit
- 04.08.2007
- Beiträge
- 81
Frau Lopez, eine ganz konkrete Frage an Sie: Sollte der deutsche Staat in Form der Bildungsministerien dafür sorgen, dass das aktuell von Herrn Friebe empfohlene Buch von Lothar Gottlieb Tirala in den Schulen behandelt wird?
Bitte eine klare Antwort.
-
10-03-2008 13:34 #504
"Student" (20-79 Beiträge)
- Registriert seit
- 09.03.2008
- Beiträge
- 50
Das wäre schon interessant - eine klare Antwort bzgl. Tirala.
Aber Achtung: http://www.bundespruefstelle.de/bmfs...did=33008.html
Bei Tirala würde der Wissenschaftsbegriff nicht greifen und seine Werke könnte von der Bundesprüfstelle indiziert werden.
Zumindest bei eine breiten öffentlichen Präsentation der Werke wäre die Bundesprüfstellen gefragt.
---
Achso, die 'Nettigkeiten' von Frau Lopez nicht vergessen:
http://www.jocelyne-lopez.de/blog/?p=221
Da wird von Ihr der Bruch vom Amtseid unterstellt, weil keine Anwort auf die GOM-Docu der 'Forschungsgruppe Müller' erfolgt.
Sieht man sich selbst einmal nur die Liste der Autoren an (die im GOM-Forum ja in kleinen Happen alphabethisch - aktuell die 204. Fortsetzung - präsentiert wird) , dann fallen Absonderlichkeiten schon bei den Autoren, dem Datum der Veröffentlichung und dem Schriftentext auf.
Auch interessant, dass in dem Anschreiben zur Prüfaufforderung die Unterdrückung seit 1922 angeprangert wird, der 'Forschungsbericht' aber im Schwerpunkt Schriften der 20er Jahren aufführt.
Klarer Widerspruch zur Grundaussage der Forschungsgruppe schon die beigelegte Literaturliste - was soll das ?
Oder ein 'Silvertooth, E. W.' - für 1986 als RT-Kritiker aufgeführt, dann nur noch in Form von Anmerkungen zu anderen Artikeln, dann 1991 ein Erratum zum eigenen Anti-RT Artikel aus 1987.
1990 ist er nicht mehr Ktitiker, sondern nur noch 'Kandidat' und mit 1992 und Forderung nach einem neues Michelson-Experimet (vgl 1881 bzw. 1887) verabschiedet er sich aus der Liste.
Sogar sein letztes Werk wäre per 'Physics Esaays' bestellbar - http://www.physicsessays.com/toc.asp?nmb=05
Man kann jenes 'Forschungsprojekt Müller' sogar als Realsatire betrachten, wenn man nur etwas die Quellen kombiniert.
Es bliebt so die Frage, ob nicht auch die Autoren längst solche Ungereimtheiten und Selbstentblösungen bemerkt haben.
Jener 'Silvertooth, E. W'. hatte übrigens 1990 mit dem GPS 'Position error in satellite navigation systems ' beschäftigt und fiel gleichzeitig von 'Kritiker' nach 'Kandidat' aus Sicht der Forschungsgruppe zurück.
Zufall, oder schlicht Dokumentation eines Lerneffektes beim einstigen RT-Kritiker ?
Und wenn jener 'Silvertooth, E. W.' mittlerweile nicht mehr Kritiker, sondern nur Kandidat oder zufriedener GPS-Nutzer ist, was und worüber ist dann die deutsche Öffentlichkeit zu informieren ? - http://www.unicum.de/community/unifo...ad.php?t=29459
Über dessen Erstlingswerke, als er noch linientreuer Anti-RT Fan war ?
Oder seinen geänderte Meinung ?
Was von beiden Positionen wird dann aber unterdrückt und worüber soll das BVG entscheiden ?Geändert von rkinfo (10-03-2008 um 14:58 Uhr) Grund: Ergänzung
-
10-03-2008 14:59 #505
Registrierter Benutzer
- Registriert seit
- 29.07.2007
- Beiträge
- 325
Danke für die Infos, aber sie sind nicht neu, das wissen wir hier schon alle, dass man hier notfalls vor Gericht gehen muss. Das ist sogar das Thema dieses Threads, falls Du es nicht gemerkt haben solltest...
G.O. Mueller selbst hat es in seinem Offenen Brief an 200 Professoren dargelegt:
Mit welchen anderen Ländern dürfen wir die Bundesrepublik vergleichend gleichsetzen, wenn ein gutes Dutzend Kultus- und Wissenschaftsministerien in Ländern und im Bund, 70 Parlaments-fraktionen in Bund und Ländern und 600 Bundestagsabgeordnete das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit nach Art. 5 GG und ihre höchsteigene Bindung an dieses Grundrecht nicht zu kennen scheinen und auf Hinweise der Grundrechtsverletzung nicht reagieren?
Der Kommentar zeigt uns zur Erlangung des bisher verweigerten Grundrechts eine Stufenleiter mit fünf Sprossen durch die Hierarchien unserer staatlichen Organe:
(1) die Selbstverwaltungseinrichtung Universität als Ort der gesetzesbrecherischen Handlungen und des (wohl nicht strafbaren?) Betrugs der Öffentlichkeit;
(2) die Aufsichtsbehörden der Exekutivgewalten, also die Kultus- und Wissenschaftsministerien;
(3) die Gesetzgebenden Organe in Bund und Ländern als Kontrollorgane der Exekutive, also Bundestag und Landesparlamente, einschließlich aller ihrer Ausschüsse;
(4) die Verwaltungsgerichte mit der Kontrolle über Entscheidungen des zuständigen Bundesministeriums oder zuständiger Landesministerien;
(5) das Bundesverfassungsgericht mit Entscheidungen über Verfasssungsbeschwerden.
Auf der ersten Sprosse stehen wir gegenwärtig mit diesem offenen Brief an 200 Professoren; die zweite und dritte Sprosse haben wir bereits erfolglos absolviert. Es wird sich herausstellen, ob wir die vierte und weitere Sprossen erklimmen müssen. Noch einmal 80 Jahre Unterdrückung der Kritik und Minderheitsauffassung in der theoretischen Physik wird es jedenfalls nicht geben.
Die Kritiker der Relativitätstheorie und die Bürger dieses Landes sind also nicht unter Zeitdruck und es kommt nach so vielen Generationen Unterdrückung, Verleugnung und Ausblendung der Kritik der Relativitätstheorie durch den Staat nicht mehr auf ein paar Monate an. Die Justiz braucht auch ihre Zeit, um Recht zu sprechen, und es hat seine Richtigikeit.
Auch ist es lange noch nicht ausgeschlossen, dass das Bundesministerium doch noch auf die Beschwerden reagiert und den dargestellten Sachverhalt fachlich und sachlich eingehend untersuchen lässt. Immerhin ist die Dokumentation der Forschungsgruppe G.O. Mueller einmalig und stellt eine gewaltige Fleißarbeit dar, die auch genauso eine gewaltige Fleißarbeit zu einer gewissenhaften und seriösen Prüfung durch das Bundesministerium darstellt. Das braucht seine Zeit. Bisher waren nämlich die kritischen Arbeiten der zahlreichen Kritiker der Relativitätstheorie weltweit zerstreut, isoliert, verschwiegen und kaum zugänglich oder auffindbar. Dieses einmalige Sammelwerk, das schon in 57 Universitätsbibliotheken im In- und Ausland vorliegt, gibt eben dem Bundesministerium einen geeigneten Anlaß, die komplette Thematik und Problematik sachlich und fachlich zu prüfen, ein Sachverhalt, das seit 100 Jahren in wissenschaftlicher, historischer und gesellschaftlicher Hinsicht unübersichtlich und turbulent vor sich geht.
Man muß auch bedenken, dass Frau Dr. Schavan nicht sehr lange im Amt ist und dass manche Amtsträger bei der Amtsübernahme ein paar Leichen im Keller vorfinden. Das war der Fall von Frau Dr. Schavan: sie war ganz neu im Amt als sie zum ersten Mal ihren Mitarbeiter Prof. Dr. Jürgen Richter beauftragte, meine Nachfrage als Interessenvertreterin von G.O. Mueller zu beantworten. Es ist also überhaupt nicht ausgeschlossen, dass sie doch noch den Sachverhalt eingehend prüfen lässt, die Zeit dafür sollen wir ihr fairerweise gewähren, diese umfangreiche Thematik ist in allen Bereichen komplex und extrem verstrickt.
Auch ist es überhaupt nicht ausgeschlossen, dass von den von G.O. Mueller angesprochenen Professoren der Universitäten Berlin und Dresden Berichte, Stellungnahmen oder Handlungen als Physiksachfremden (darunter viele Juristen) über diesen Sachverhalt noch folgen werden. Auch für sie dürfte nämlich dieser Sachverhalt der Unterdrückung und Ausblendung der Kritik der Relativitätstheorie seit Jahrzehnten neu gewesen sei, die Zeit sich damit eingehend und gewissenhaft auseinander zu setzen sollten man ihnen auch gewähren. Ich habe ja auch von einem dieser Professoren die Bestätigung erhalten, dass er sich erst einmal ein Bild davon machen musste, worum es sich bei diesem umfangreichen Sachverhalt handelt.
Es ist also noch überhaupt nicht gesagt, dass es bis zur Verfassungsbeschwerde kommen muß - mein Thema ist auch mit einem Fragezeichen versehen. Das wäre irgendwie auch ein Armutszeugnis, finde ich zumindest.
Es ist aber auch nicht unangebracht, unüblich oder unangemessen, darüber in Foren zu diskutieren, oder? Dafür sind ja auch Foren da. Und die Thematik erweckt nachweilich ein extrem hohes Interesse in der Öffentlichkeit des Internets, das einzige Medium, wo sie besprochen wird.
Jocelyne Lopez
LinkBacks (?)
-
Quantengravitation ohne Raumzeitkrümmung ! - Seite 3 - Quanten.de Diskussionsforum
Refback This thread10-08-2008, 23:16 -
Quantengravitation ohne Raumzeitkrümmung ! - Seite 3 - Quanten.de Diskussionsforum
Refback This thread10-08-2008, 22:42 -
Quantengravitation ohne Raumzeitkrümmung ! - Seite 3 - Quanten.de Diskussionsforum
Refback This thread10-08-2008, 21:07 -
03-08-2008, 19:44
Ähnliche Themen
-
Unterdrückung der Kritik der Schwerkraft: What goes up must not come down!
Von Neroli im Forum Naturwissenschaften und MatheAntworten: 20Letzter Beitrag: 31-07-2007, 17:02 -
Sprachreise nach Italien-mtl. Kursgebühr 150 Euro
Von lara_lg im Forum ReisenAntworten: 0Letzter Beitrag: 06-02-2007, 17:37 -
Sommerintensivsprachkurs in Italien für 150 €
Von lara_lg im Forum Sprach- und KulturwissenschaftenAntworten: 0Letzter Beitrag: 06-02-2007, 17:33


LinkBack URL
About LinkBacks









Lesezeichen