Thema: Frage v.Therese
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04-04-2002 20:53 #1Therese1977 Gast
Frage v.Therese
Hallo DonMaroni, danke, daß Du auf meine Frage geantwortet hast. Habe den SV angefügt. Hoffe Du kannst mir helfen! Grüße, Therese.
Eigentümer des Grundstücks ist S, oder?(zu: Frage 1, Rechtslage zw.B undS)
2. Können H und T wegen der Stahlträger bzw.Fensterstöcke an B oder S halten?
3. Abwandlung:
Welche Ansprüche hätte H gegen B oder S, wenn U sämtliche Baumaterialien im Namen des B, aber ohne dessen Wissen bei H bestellt und diese die Materialien unter Eigentumsvorbehalt direkt zur Baustelle geliefert hätte?
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05-04-2002 17:21 #2
Moderator
- Registriert seit
- 25.02.2002
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- 181
Bei der zweiten Frage ist problematisch, inwiefern Ansprüche gegen A bzw. dessen Erben S bestehen können. Meiner Meinung nach sollte A aus der Rückabwicklung B-H/T wegen des Geschäftsunfähigenschutzes rausgehalten werden. Doch wie lässt sich das damit vereinbaren, daß der Anspruch aus § 951 sich gegen den Eigentümer richtet und der A nunmal Eigentümer war.
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