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05-09-2004 20:28 #1Unregistriert Gast
Verteilungskriterien der ZVS/Psychologie
Hallo zusammen!
Ich habe gestern den Zulassungsbescheid der ZVS erhalten und zum zweiten Mal in Folge konnte ich nicht an eine der sieben angegebenen Studienorte vermittelt werden. So langsam verstehe ich das nicht mehr! Ich habe mein Abi auf dem 2. Bildungsweg gemacht, wonach mir lt. ZVS 2 Wartesemester angerechnet werden (wegen der Ausbildung, Arbeitszeit etc), nun noch mal 2 Wartesemester, da auch die Bewerbung im letzten Jahr nicht von Erfolg gekrönt war, zusammen also 4 Wartesemester und einen Schnitt von 1,6. Ist das denn wirklich so schlecht???????? Unter anderem habe ich mich in Berlin beworben, dort ist lt. ZVS der NC-Wert bei 2,0 ohne Wartesemester. Wird bei der ZVS also nur nach sozialen Kriterien vermittelt oder wie darf ich das verstehen?
Hat jemand Erfahrung, ob ein Widerspruch bei dem Verwaltungsgericht sinnvoll ist?
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06-09-2004 16:04 #2Unregistriert Gast
Erstmal danke für die Antwort!
Zitat von Andy


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