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  1. #1
    Unregistriert Gast

    Verteilungskriterien der ZVS/Psychologie

    Hallo zusammen!

    Ich habe gestern den Zulassungsbescheid der ZVS erhalten und zum zweiten Mal in Folge konnte ich nicht an eine der sieben angegebenen Studienorte vermittelt werden. So langsam verstehe ich das nicht mehr! Ich habe mein Abi auf dem 2. Bildungsweg gemacht, wonach mir lt. ZVS 2 Wartesemester angerechnet werden (wegen der Ausbildung, Arbeitszeit etc), nun noch mal 2 Wartesemester, da auch die Bewerbung im letzten Jahr nicht von Erfolg gekrönt war, zusammen also 4 Wartesemester und einen Schnitt von 1,6. Ist das denn wirklich so schlecht???????? Unter anderem habe ich mich in Berlin beworben, dort ist lt. ZVS der NC-Wert bei 2,0 ohne Wartesemester. Wird bei der ZVS also nur nach sozialen Kriterien vermittelt oder wie darf ich das verstehen?
    Hat jemand Erfahrung, ob ein Widerspruch bei dem Verwaltungsgericht sinnvoll ist?

  2. #2
    Unregistriert Gast

    Erröten

    Erstmal danke für die Antwort!

    Zitat Zitat von Andy
    Für Psychologie kann das schon richtig schlecht sein! Bei Abitur in Sachsen-Anhalt erworben z.B. Note 1,5 und 4 Wartesemester.

    -> Habe mein Abi in BaWü gemacht, aber wohl trotzdem zu schlecht für Psychologie, schade.

    Nope. Nicht gut aufgepaßt! Die Tabelle auf der ZVS-Seite gibt an, welche Abiturnote (und evtl. Wartesemester) ein Studienbewerber mitbringen muß, wenn er ein bestimmtes Studienfach studieren will. Die Aufschlüsselung erfolgt dabei aber nicht nach "Wo für einen Studienplatz beworben?", sondern "Wo die Hochschulzugangsberechtigung erworben?".

    Wenn du also aus Thüringen oder Sachsen-Anhalt kommst, hast du gelitten und mußt es nächstes Jahr noch einmal versuchen. Sorry.

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